Schwarzes Hamburg
Schwarzes Hamburg => Archiv => Gedankenaustausch -Archiv- => Thema gestartet von: Manu am 23 März 2006, 09:48:02
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bin eben über folgenden Artikel gestoßen :
http://portale.web.de/Computer/msg/6111084/
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Und ich hoffe, Du hast Dir dabei nicht weh getan.
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Manu, wenn wir hier jeden Artikel posten, den wir lesen, quillt das Forum über. Da du sicherlich eine Diskussion über genau dieses Thema möchtest, wär es doch eigentlich mal nen Ding, wenn du einfach mal nen Post vorlegt, ohne einfach nur stumpf nen link zu posten.
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Manu, wenn wir hier jeden Artikel posten, den wir lesen, quillt das Forum über. Da du sicherlich eine Diskussion über genau dieses Thema möchtest, wär es doch eigentlich mal nen Ding, wenn du einfach mal nen Post vorlegt, ohne einfach nur stumpf nen link zu posten.
öi! das ist mein text!! in zukunft bitte pöbeliger formulieren.
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ich versuche sachlich zu bleiben, weils ja nicht angehen kann, dass ich nur flame.
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Der Spiegel-Online Artikel (http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,407246,00.html) hat darüber noch etwas kritischer berichtet.
Mein Wissensstand (und so auch Handeln) war ja bisher, dass man schon mal von Freunden eine Kopie ziehen kann. Wofür gibt es sonst die pauschale Vergütung auf entsprechende Medien? Aber die Materie wird zusehends komplizierter und nach den letzten Änderungen des UrhG (ganz zu schweige von den anstehenden) habe ich ein bisschen den Eindruck mich auf dünnerem Eis zu bewegen. Aber wahrscheinlich ist das auch beabsichtigt.
Auf verschiedene Fragen habe ich noch keine Antwort, um nur vier zu nennen:
- Zählen Analog-Kopien von kopiergeschützten Werken als Umgehung der Kopierschutzes?
- Muss man eine Privatkopie vernichten, wenn man das Original z.B. über eBay verkauft?
- Welche Kopien werden durch die Pauschalabgabe auf Medien positiv sanktioniert?
- Werden bestehende Kopien nun nachträglich durch die Gesetzesnovelle illegalisiert? (Da gabs doch so etwas wie Rechtssicherheit?)
Also wenns nach mir ginge, würde der ganze bürokratische Overhead GEMA, GVU, GVL, VG Wort&Bild und wie sie alle heißen eingestampft und das Eingesparte dann direkt in die Kulturförderung gesteckt. Labels (im Sinne der traditionellen Plattenfirmen) werden tendenziell überflüssig. Das Zeigt der Boom bei den Net Labels, die teilweise mit alternativen Lizenzmodellen arbeiten (z.B. Creative Commons). Kulturschaffende sollten sich bewusst sein, dass Kultur etwas ist, das erst einmal grundsätzlich in der öffentlichen Sphäre abläuft (und auch von ihr angemessen alimentiert werden sollte) und das nicht primär der privaten Verwertung unterliegen sollte. Interessanterweise sehen viele das auch so.
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Ich bin zwar auch kein Rechtsexperte, aber nach meinem Empfinden würde ich zu zwei Fragen folgendes sagen :
- Zählen Analog-Kopien von kopiergeschützten Werken als Umgehung der Kopierschutzes?
Würd' ich nicht so sehen, denn du unternimmst ja nichts aktives, um den Kopierschutz zu umgehen.
- Muss man eine Privatkopie vernichten, wenn man das Original z.B. über eBay verkauft?
Da würde ich stark von ausgehen, denn wenn du das Original nicht mehr besitzt, verlierst du damit ja die legitimation für den Besitz einer Kopie.
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- Zählen Analog-Kopien von kopiergeschützten Werken als Umgehung der Kopierschutzes?
Würd' ich nicht so sehen, denn du unternimmst ja nichts aktives, um den Kopierschutz zu umgehen.
Das tu ich auch nicht, wenn ich die CD in einen PC mit Linux oder einen Mac lege...
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Ich möchte Kultur ja auch öffentlich zugänglich machen, frage mich aber, wie ich bei der Kulturförderung, von der du sprichst, finanziell wegkommen würde. Heißt das, dass man einmalig bei der Erstellung eines Werkes bezahlt=gefördert wird? Und wann? - wenn es veröffentlicht wird oder schon bei der Kreation?
Ehrlich gesagt rechne ich für meine Lebenshaltung mit meiner jährlichen Ausschüttung über diese Bürokratie. Es wäre für mich ein echter Verlust, wenn es das nicht mehr gäbe.
Was machst Du denn genau und in welcher Größenordnung bekommst Du Tantiemen, wenn ich fragen darf? Davon leben können ja die wenigsten.
Die Regulation, wer bekommt was wofür, ist natürlich immer das größte Problem. Die Frage ist, ob etwas Kunst ist und als solche von der Öffentlichkeit anerkannt wird oder nur der Exzess eines Exzentrikers (obwohl es regelmäßig so ist, dass letzteres häufig von späteren Generationen allgemein als erstere betrachtet wird -- das ist aber ein nicht aufzulösendes Dilemma). Ich würde die Förderung primär so anlegen -- durch Infrastruktur hauptsächlich -- dass die Künstler befähigt werden ihre eigene Fan-Community möglichst direkt zu 'managen' und darüber zu weitergehender Anerkennung -- eben auch finanzieller -- zu gelangen.
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- Muss man eine Privatkopie vernichten, wenn man das Original z.B. über eBay verkauft?
Da würde ich stark von ausgehen, denn wenn du das Original nicht mehr besitzt, verlierst du damit ja die legitimation für den Besitz einer Kopie.
Hmm, die Legitimation interessiert mich hier weniger, weil das eher eine sittliche Erägung ist. Aber verliere ich auch das Recht daran? Das ist die Frage, die natürlich nur jemand beantworten kann, der sich mit der Materie genau auskennt (bitte möglichst mit Gesetz&Paragraph).
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- Zählen Analog-Kopien von kopiergeschützten Werken als Umgehung der Kopierschutzes?
Würd' ich nicht so sehen, denn du unternimmst ja nichts aktives, um den Kopierschutz zu umgehen.
Das tu ich auch nicht, wenn ich die CD in einen PC mit Linux oder einen Mac lege...
... oder in einen PC mit Windows und einem Kopierprogramm, das nicht so neurotisch ist, jede Unregelmäßigkeit auf dem Datenträger als 'Kopierschutz' anzuerkennen und sich zu weigern die CD zu kopieren.
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was ist bitte ein "Kopierschutz" ?
naja.. es gibt immer den unterschied zwischendem was erlaubt und was verboten ist,
und dem was trozdem gemacht wird.
und nur theoretisch: wenn ich mal von einer CD eine sicherheitskopie erstellen würde,
würde ich sie höchstens kostenlos bei freunden lagern und diese bitten, regelmäßig die qualität zu überprüfen.
greetz
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Auf verschiedene Fragen habe ich noch keine Antwort, um nur vier zu nennen:
- Zählen Analog-Kopien von kopiergeschützten Werken als Umgehung der Kopierschutzes?
Analog-Kopien sind weiterhin erlaubt, da die Industrie davon ausgeht, daß dieses immer mit einem Qualitätsverlust einherget, der sich über mehrere Kopien aufsummieren würde und damit ein massenhaftes Kopieren von selbst ausgeschlossen ist. Nur eine digitale Kopie würde darunter fallen.
- Muss man eine Privatkopie vernichten, wenn man das Original z.B. über eBay verkauft?
Da sollte man nach Urteilen forschen. Ich meine aber daß es bisher so war, daß eine legal erstellte Kopie behalten werden durfte.
- Welche Kopien werden durch die Pauschalabgabe auf Medien positiv sanktioniert?
Alle legalen Kopien. Wie üblich GEMA etc.
- Werden bestehende Kopien nun nachträglich durch die Gesetzesnovelle illegalisiert? (Da gabs doch so etwas wie Rechtssicherheit?)
Es herrst rechtssicherheit. Will sagen, die bis dato legalen Kopien werden nicht illegal. Fraglich ist dann halt nur, wer nachweisen muss, wann die Kopie erstellt wurde.
Eine gute Übersicht (http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,407467,00.html) zu diesen Fragestellungen wurde vor kurzem auf Spiegel-Online veröffentlicht.
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- Zählen Analog-Kopien von kopiergeschützten Werken als Umgehung der Kopierschutzes?
Würd' ich nicht so sehen, denn du unternimmst ja nichts aktives, um den Kopierschutz zu umgehen.
Das tu ich auch nicht, wenn ich die CD in einen PC mit Linux oder einen Mac lege...
Auch da wäre eine Klärung interessant : Das bloße abspielen auf einem nicht-Windows-Betriebssystem kann ja kaum als aktives aushebeln eines Kopierschutzes gewertet werden.
Laut dem Spiegel-Artikel sind digitale Kopien von kopiergeschützten Datenträgern generell verboten, d.h. selbst wenn die Scheibe unter Linux&Co. problemlos abspielbar wäre, dürfte man trotzdem keine Kopie machen.
Ist nur die Frage, woher ich weiß, ob die CD kopiergeschützt ist.Das muß ja nicht zwangsläufig auf jeder CD draufstehen, oder ?
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Ist nur die Frage, woher ich weiß, ob die CD kopiergeschützt ist.Das muß ja nicht zwangsläufig auf jeder CD draufstehen, oder ?
Das muss es schon aus dem Grund, weil der Käufer die CD sonst genau mit der Begründung, daß der Kopierschutz nicht erkennbar war, jederzeit zurückgeben kann, wenn sie irgendwo nicht läuft, dieses jedoch nirgendwo kenntlich gemacht wurde. Und dieses Recht gilt für die Lebenszeit des Produktes, da es sich hierbei um einen Produktmangel handelt und nicht um einen Garantiefall. Genau das ist der Grund, warum diese Info nicht mehr fast unleserlich irgendwo auf der Rückseite versteckt ist, sondern mit einem recht großen Logo darauf aufmerksam gemacht wird. Woher soll der geneigte Kunde sonst wissen, welche CD er besser im Regal verschimmeln lässt! ;)
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Ist nur die Frage, woher ich weiß, ob die CD kopiergeschützt ist.Das muß ja nicht zwangsläufig auf jeder CD draufstehen, oder ?
Das muss es schon aus dem Grund, weil der Käufer die CD sonst genau mit der Begründung, daß der Kopierschutz nicht erkennbar war, jederzeit zurückgeben kann, wenn sie irgendwo nicht läuft, dieses jedoch nirgendwo kenntlich gemacht wurde. Und dieses Recht gilt für die Lebenszeit des Produktes, da es sich hierbei um einen Produktmangel handelt und nicht um einen Garantiefall. Genau das ist der Grund, warum diese Info nicht mehr fast unleserlich irgendwo auf der Rückseite versteckt ist, sondern mit einem recht großen Logo darauf aufmerksam gemacht wird. Woher soll der geneigte Kunde sonst wissen, welche CD er besser im Regal verschimmeln lässt! ;)
Was wiederum die Musikindustrie zu der Argumentation veranlaßt: "Sie haben eine digitale Kopie von dieser CD gemacht? Mooooment - Sie wußten doch, dass die CD kopiergeschützt war, also haben Sie den Kopierschutz illegal umgangen, egal wie diese Kopie überhaupt erstellt wurdfe oder ob unser 'Kopierschutz' funktionsfähig ist"
Das könnte noch irgendwann ein Spaß werden, denn im entsprechenden Gesetz steht etwas von "technisch wirksamen Schutzmechanismen", und laut Musikindustrie zählt folglich der Aufkleber als solche. Ich bin gespannt, wie es ausgeht, wenn es da wirklich mal zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte :)
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Was wiederum die Musikindustrie zu der Argumentation veranlaßt: "Sie haben eine digitale Kopie von dieser CD gemacht? Mooooment - Sie wußten doch, dass die CD kopiergeschützt war, also haben Sie den Kopierschutz illegal umgangen, egal wie diese Kopie überhaupt erstellt wurdfe oder ob unser 'Kopierschutz' funktionsfähig ist"
Das könnte noch irgendwann ein Spaß werden, denn im entsprechenden Gesetz steht etwas von "technisch wirksamen Schutzmechanismen", und laut Musikindustrie zählt folglich der Aufkleber als solche. Ich bin gespannt, wie es ausgeht, wenn es da wirklich mal zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte :)
Auf das warte ich auch noch. Wenn ich den Diskussionen darum so folge, bekomme ich wirklich den Eindruck, daß demnächst ein Aufkleber mit einem Hinweis auf den Kopierschutz reicht. Bisher habe ich auch noch keinen funktionierenden Kopierschutz erlebt. Mein Baby hat alle CDs brav eingelesen und in mp3-Dateien verwandelt. ;)
Na gut eine Ausnahme gab es dann doch. Das war aber ein "Hardwareschutz". Das Slot-in-Laufwerk konnt mit der Shape-CD von Pitchfork nichts anfangen. =) ;)
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Ist nur die Frage, woher ich weiß, ob die CD kopiergeschützt ist.Das muß ja nicht zwangsläufig auf jeder CD draufstehen, oder ?
Das muss es schon aus dem Grund, weil der Käufer die CD sonst genau mit der Begründung, daß der Kopierschutz nicht erkennbar war, jederzeit zurückgeben kann, wenn sie irgendwo nicht läuft, dieses jedoch nirgendwo kenntlich gemacht wurde. Und dieses Recht gilt für die Lebenszeit des Produktes, da es sich hierbei um einen Produktmangel handelt und nicht um einen Garantiefall. Genau das ist der Grund, warum diese Info nicht mehr fast unleserlich irgendwo auf der Rückseite versteckt ist, sondern mit einem recht großen Logo darauf aufmerksam gemacht wird. Woher soll der geneigte Kunde sonst wissen, welche CD er besser im Regal verschimmeln lässt! ;)
Was wiederum die Musikindustrie zu der Argumentation veranlaßt: "Sie haben eine digitale Kopie von dieser CD gemacht? Mooooment - Sie wußten doch, dass die CD kopiergeschützt war, also haben Sie den Kopierschutz illegal umgangen, egal wie diese Kopie überhaupt erstellt wurdfe oder ob unser 'Kopierschutz' funktionsfähig ist"
...was die Frage aufwirft, wie die Rechtslage aussieht, wenn man auf ein CD-Cover "Dieses Produkt ist kopiergeschützt" draufdruckt, die CD de facto aber gar keinen Kopierschutz hat. Dies würde ja zu der skurrilen Situation führen, dass ein Kopierschutz immer dann vorhanden ist, wenn "Kopierschutz" draufsteht - ganz gleich ob die CD kopiergeschützt ist oder nicht.
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...was die Frage aufwirft, wie die Rechtslage aussieht, wenn man auf ein CD-Cover "Dieses Produkt ist kopiergeschützt" draufdruckt, die CD de facto aber gar keinen Kopierschutz hat. Dies würde ja zu der skurrilen Situation führen, dass ein Kopierschutz immer dann vorhanden ist, wenn "Kopierschutz" draufsteht - ganz gleich ob die CD kopiergeschützt ist oder nicht.
Genau das ist das Problem bei der Sache. Wenn es draufsteht, ich aber de facto keinen Kopierschutz bemerken kann, bin ich dann schuldig oder nicht? Auf so ein Grundsatzurteil werden wir wohl noch etwas warten müssen, um sicher zu sein. (Ich find's zum Kotzen, was die Musikindustrie da durchgesetzt hat!)