Schwarzes Hamburg
Schwarzes Hamburg => Archiv => Gedankenaustausch -Archiv- => Thema gestartet von: Vincent am 17 Januar 2006, 23:27:39
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Es geht um die Seite www.simsen.de , da gibt es groß angekündigt 100 gratis-sms + Gewinnspiel:
[100 sms gratis und die chance auf ein motorola (nummer des handys) . *
dann die anmeldung
eintragen -> einloggen -> simsen.
Naja, und unten ein Sternchen (das ein Kumpel nicht gesehen hat)
*Durch Betätigung des Button »Registrieren« beauftrage ich Simsen.de, mich für das Versenden von SMS zu registrieren. Wir schreiben Ihnen Monat für Monat 100 SMS gut. Der Preis von sieben Euro monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus wird Ihnen in Rechnung gestellt. Sie können die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen widerrufen, die gratis SMS dürfen Sie in jedem Fall behalten. Ausserdem nehmen Sie an der Verlosung eines Motorola RAZR V3 teil.]
Nun die Frage:
Kommt man nach den 14 Tagen da wieder aus dem Teil raus oder muss man zahlen? Es steht ja "Gratis-SMS" und glaubt ja, dass man nichts zahlen muss?
Wäre euch sehr verbunden, wenn mir einer helfen kann, so einen Anwalt zu kontaktieren kostet ja schon Geld und vll kennt sich ja einer aus.........
Danke schonmal im Voraus!
MfG Red
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Er kann immernoch behaupten er wurde nicht drauf hingewiesen
(irreführende werbung)
desweiteren kann er behaupten er war zu besoffen um sich das durchzulesen (für einen vertragsabschluß muss er im vollbesitzt seiner geistigen kräfte sien udn volljährig)
das letzte und beste
er kann sagen das er den vertrag nciht abgeschloßen hat
er kann sagen nen kumpel hat seine daten eingetragen
der hat sich nix bei gedacht weil frei sms und ers erst 16 ? egal *G*
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Hmm... Das "Kleingedruckte" ist ja nun nicht so versteckt, daß man es nicht finden könnte.
Wenn man mal auf die Teilnahmebedingungen (siehe hier:http://www.simsen.de/?content=agb) guckt, wird das Ganze richtig interessant. Der Sitz des Dienstleisters ist in Dubai/UAE. Der Vertrag (ein Geschäftsbesorgungsvertrag btw) kommt durch Registrierung unter Angabe der erforderlichen Daten und der Bestätigung des Dienstleisters zustande. Zum Widerrufsrecht am besten mal § 5 ganz genau durchlesen.
Er kann immernoch behaupten er wurde nicht drauf hingewiesen
(irreführende werbung)
Der Hinweis ist gut zu finden. Das reicht. Es steht allerdings außer Frage, daß solche Abzocke mies ist.
desweiteren kann er behaupten er war zu besoffen um sich das durchzulesen (für einen vertragsabschluß muss er im vollbesitzt seiner geistigen kräfte sien udn volljährig)
"Vollbesitz der geistigen Kräfte" besagt, daß man entscheidungsfähig und fähig zu eigener Äußerung sein muß. Was man ja offensichtlich ist, wenn man noch klicken kann. Volljährig muß man nicht sein, sondern lediglich geschäftsfähig. Ansonsten dürfte man auch bei Jamba keine Klingeltöne bestellen, wenn man unter 18 ist. Des weiteren gilt für den Vertrag das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate, was man mit Abschluß des Vertrages (sprich: mit einem Klick auf "Registrieren") auch anerkennt.
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Gut, dass du das "Betrug" in Anführungsstriche gesetzt hast - denn in den Teilnahmebedingungen wie im Kleingedruckten steht eigentlich alles Wesentliche drin.
Na, und Akira schreibt da mal wieder ziemlich merkwürdige Sachen *g*
Er erhält ja eine Bestätigung des Vertragsabschlusses per e-Mail und kann ganz normal innerhalb von 2 Wochen kündigen. Nix mit zu jung (zumal ein Geburtsdatum verlangt wird), zu besoffen oder Ähnlichem.
In den Teilnahmebedingungen steht ja auch noch ausdrücklich drin, dass die ersten 2 Wochen der Service gratis ist und danach die Leistung kostenpflichtig wird.
Das Ganze wirkt zwar nicht ganz koscher, gerade angesichts dessen dass dann gleich das Geld für ein ganzes Jahr (!!) bezahlt werden muss, aber ich glaube nicht dass der Tatbestand des Betruges erfüllt ist. Wenn deinem Kumpel also 2 Wochen lang (!) nicht aufgefallen ist was da noch so alles drinsteht siehts zumindest brenzlig aus, dass er da noch rauskommt :(
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hey mit zu jung und zuz besoffen kommst so gut wie überall wiederraus *G*
(bgb bestellt hab und ab morgen durchlesen muss *heul*)
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hey mit zu jung und zuz besoffen kommst so gut wie überall wiederraus *G*
... aber nicht unbedingt wenn du 2 Wochen Zeit hattest um den Fehler klarzustellen :wink:
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hey mit zu jung und zuz besoffen kommst so gut wie überall wiederraus *G*
... aber nicht unbedingt wenn du 2 Wochen Zeit hattest um den Fehler klarzustellen :wink:
Tja nun die frage hat er die AGB per mail erhalten also kann der dienstleister nachweisen das "der kunde" diese erhalten und zugestimmt hat?
wenn ja hat er immer noch ein wiederufsrecht von hier setzt die lücke ein :( sorry kann ich die tage mal nachlesen
naja da gabs doch mal nen urteil bezüglich elektonischer einverständniskeitserklärungen so lang er keine bankdaten eingegeben hat ist alles in ordnung und man kann sich rausreden
das "einfachste" ist immer noch er sagt "weiß nix davon, hab mail gelöscht weil dachte is spam und nu bekomm ich rechnungen"
abstreiten der dienstleister steht inner beweispflicht
und da es elektronisch ist kann er nciht nachweisen das
der kunde das auch wirklich selbst gemacht hat...
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Gott sei Dank kommt man eben nicht überall mit der "zu jung und besoffen"-Masche wieder raus.
Red, Dein Kumpel sollte auf jeden Fall mal nen genauen Blick auf die Teilnahmebedingungen werfen und bloß keine SMS verschicken. Dann am besten gleich morgen kündigen. Ich würde sogar per Einschreiben empfehlen.
Betrug liegt nicht vor, da die Leistungen und die Verpflichtungen klar und für den Kunden zugänglich zu erfahren sind.
Tja nun die frage hat er die AGB per mail erhalten also kann der dienstleister nachweisen das "der kunde" diese erhalten und zugestimmt hat?
Meines Wissens nach müssen die AGB dem Kunden lediglich zugänglich sein. Das wäre ja hier der Fall. Und in den AGB steht, daß der Kunde zustimmt, wenn er sich registriert.
Die deutsche Rechtslage hilft aber wenig, weil wie schon geschrieben das Recht der Emirate gilt.
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ja aber aufs BGB wird zugegriffen
wenns recht der emirate zählt gibs auch kein BGB
das doch gaga ^^
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btw
die leistung ist in deutschland erbracht demnach ist diese LEISTUNG steuerbar und unterliegt der deutschen rechtssprechung!!!
der anbieter hat 16% ust abzuführen undsoweiter
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Red, Dein Kumpel sollte auf jeden Fall mal nen genauen Blick auf die Teilnahmebedingungen werfen und bloß keine SMS verschicken. Dann am besten gleich morgen kündigen. Ich würde sogar per Einschreiben empfehlen.
Problem: er hat meines Wissens nach schon damit SMS verschickt
MfG Red
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So wie ich Red verstanden habe, sind für seinen Kumpel die 14 Tage schon abgelaufen ...
Die einzige Lücke ist in der Tat die Tatsache, ob er eine Mail erhalten hat. Bestand in jener ein Link zur Freischaltung der Leistungen? - Wenn JA und er ihn angeklickt hat ist der Zug dafür auch abgefahren, das ist dann ja die Bestätigung, dass er diese Mail bekommen hat.
Den AGB musste er ja eh bereits beim Klick auf "Registrieren" zustimmen.
Klingt etwas bekloppt, da das ganze alles so schön im Kleingedruckten versteckt wurde, dennoch: Im Prinzip ist das nix anderes als ein Gratis-Abo irgendeiner Zeitung für 2 Wochen, das dann in ein kostenpflichtiges Abo übergeht, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Gibts zuhauf, und ist völlig rechtens so.
Auch der Preis ist nicht überteuert: 7€ monatlich bei 100 SMS entspricht einem Preis von 7 Cent pro SMS - Wucherpreise sind das auch nicht ...
Auch wenn ich zugeben muss, dass ein zu entrichtender Betrag für 1 Jahr im Voraus schon verdächtig nach schnellem Geldmachen riecht :wink:
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wenns recht der emirate zählt gibs auch kein BGB
Bingo
das doch gaga ^^
Nö, nur geltendes Recht der UAE.
btw
die leistung ist in deutschland erbracht demnach ist diese LEISTUNG steuerbar und unterliegt der deutschen rechtssprechung!!!
Steht in den AGB anders drin... Ich bin allerdings jetzt nicht so bewandert, ob das eventuell auch der deutschen Rechtslage unterliegen kann.
Problem: er hat meines Wissens nach schon damit SMS verschickt
Er sollte am besten schnellstmöglich kündigen. Ich denke, das ist das beste.
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So wie ich Red verstanden habe, sind für seinen Kumpel die 14 Tage schon abgelaufen ...
Eben, deswegen is ja die Rechnung schon da...........
MfG Red
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Nuja, wenn die 2 Wochen noch nicht rum sind: SOFORT kündigen. Klappt da ja sogar per e-Mail! Also 1) e-Mail mit der Kündigung schicken UND 2) per Einschreiben, am besten mit Rückschein, sie noch schriftlich hinterherschicken. Letzeres wird zwar jetzt verdammt teuer weil die ja mindestens nach Österreich muss, aber günstiger als 84€ wirds schon werden :wink:
Nach Ablauf der 2 Wochen gibts nur noch juristische Spitzfindigkeiten zu klären, eben diese Sachen, welches Recht nun anzuwenden ist, welcher Gerichtsstand, welche Formulierungen in den Teilnahmebedingungen evtl. anfechtbar sind, etc. pp. ... das ist dann wirklich mal die Aufgabe von echten Spezialisten, sich das genauer anzusehen, das ist zumindest mir dann jedenfalls zu hoch :wink:
*edit* uups, 2 Wochen schon rum -na, dann wirds jetzt (leider) wirklich kompliziert :(
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Red, hat Dein Kumpel die Möglichkeit, sich mal bei einer Rechtsberatung zu erkundigen? Das würde ich in diesem Fall empfehlen.
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KP, er is jetzt auch nicht erreichbar (schläft halt) aber er hat mich mal angeschrieben, ob ich ihm helfen kann und ich habs ma weitergegeben
MfG Red
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Ich glaub, dann ist es das Klügste, wenn er mal guckt, ob er eine Rechtsberatung findet. Die können ihm besser helfen als wir hier. Weitere Tips fallen mir leider momentan nicht ein...
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Und ein Tip in die Zukunft:
Es gibt nirgends einfach so etwas umsonst. Keine SMS, keine Internetdienstleistungen, keine Abos und keine Preisaufschreiben.
Immer und überall zumindest in die AGBs reinklicken und NIE einfach so auf "ok" klicken.
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Und ein Tip in die Zukunft:
Es gibt nirgends einfach so etwas umsonst. Keine SMS, keine Internetdienstleistungen, keine Abos und keine Preisaufschreiben.
Immer und überall zumindest in die AGBs reinklicken und NIE einfach so auf "ok" klicken.
Bei Internetdienstleistungen und Frei-SMS stimmt das nur bedingt.Aber sich AGB's&Co. genau durchlesen ist natürlich immer das beste.