Schwarzes Hamburg
Schwarzes Hamburg => Archiv => Gedankenaustausch -Archiv- => Thema gestartet von: Mentallo am 24 November 2005, 20:34:04
-
...vor lauter bürokratie.
kurzfassung:
ich habe drei semester studiert, und da ich alle anforderungen erfüllte, bekam ich den höchstsatz bafög.
nun habe ich geschmissen und bin ein gutes halbes jahr wieder in arbeit. ich habe sparsam gelebt, viel auf die seite gepackt. als ich nun erkundigungen einzog, fand ich keine ersichtliche regelung, die bafög-schuld (muss zwischen 5000 und 8000€ liegen) zu begleichen.
ich wand mich an das bundesverwaltungsamt in köln, die zuständige stelle. deren hp ist im allgemeinen und zu meiner verwunderung recht informativ, man kann vieles online in erfahrung bringen, auch aktiv erfahren. auf meine anfrage hin bekam ich nun post mit einer vorgangsnummer (ohne die man dort halt nix wird) und all denen paragrafen, die ich bereits kannte. nur die eigentliche auskunfte fehlte mir nach wie vor.
d.h., im grunde fehlte sie nicht, sie lag nur so unglaublich weit fern, wie ich es noch erläutern werde. auf dem recht freundlichen anschreiben nun also die nummer der sachbearbeiterin rausgesucht und angerufen:
das bafög wird idr fünf jahre nach förderungshöchstdauer eingefordert. wohlgemerkt erst AB dann. das wäre also im jahre 2013, wenn ich mit der rückzahlung beginnen darf. auf meine nun innige frage hin, ob es denn keinen anderen weg gäbe, folgte eine flut von gestammel und gedrugse, aus welchem ich letztendlich schloss:
es gibt eine theoretische möglichkeit der vorherigen ablösung. diese bedürfte allerdings eines schwer ermesslichen bürokratischen aufwands (eine grobe schilderung habe ich bekommen: einen elefanten davon zu überzeugen, sich bei lebendigem leibe die stosszähne absägen zu lassen klingt dagegen verlockend naheliegend). abgesehen davon verliert man dadurch sämtlichen anspruch auf ermäßigte rückzahlung (welche im grunde jeder ex-student rausschlagen kann und welche nicht gerade klein ist).
beknackte regelung. :lachweg:
-
Also, wenn Du die Kohle so unbedingt loswerden willst... *lieb anguck*
-
abgesehen davon verliert man dadurch sämtlichen anspruch auf ermäßigte rückzahlung (welche im grunde jeder ex-student rausschlagen kann und welche nicht gerade klein ist).
Also das habe ich noch nicht ganz kapiert. Wenn man es früher zurückzahlt, würde man eigentlich eine Ermässigung kriegen, aber man kann es gar nicht früher zurückzahlen? Oder wie funktioniert das mit der Ermässigung? :oehm:
-
die ermäßigung gibt es, wenn man brav bis zum bescheid "ab jetzt bitte zahlen" wartet und dann schneller abzahlt, als vorgesehen.
will man tatsächlich vor dem bescheid zahlen, gibt es keine ermäßigung.
schwachsinn! \o/
-
die ermäßigung gibt es, wenn man brav bis zum bescheid "ab jetzt bitte zahlen" wartet und dann schneller abzahlt, als vorgesehen.
will man tatsächlich vor dem bescheid zahlen, gibt es keine ermäßigung.
schwachsinn! \o/
:zitrone:
Es lebe die Bürokratie! :\o/:
-
Es gibt doch überhaupt keinen Grund, die Kohle früher zurückzuzahlen.
Leg das Geld gut an, dann gehören die Zinsen Dir.
Oder willst Du unbedingt jetzt zurückzahlen weil Du Bedenken hast, dass Du die Kohle sonst ausgibst..?
-
ich möchte einfach niemandem etwas schuldig sein. und dass gerade das unwirtschaftlich sein soll, will mir nur schwer in den kopf.
:haeh?:
-
ich möchte einfach niemandem etwas schuldig sein. und dass gerade das unwirtschaftlich sein soll, will mir nur schwer in den kopf.
:haeh?:
Die Unwirtschaftlichkeit liegt wohl im bürokratischen Mehraufwand...
-
Mal wieder ein hoch auf die deutsche Bürokratie :\o/: :roll:
Muß man eigentlich auf das Bafög bei der "offiziellen" Rückzahlung Zinsen o.ä. zahlen ?
Auf jeden Fall würde ich der Idee von colourize folgen : Leg' die Kohle auf's Sparbuch oder noch besser über mehrere Jahre Festverzinslich an, da verdienst du noch Geld damit.
-
Ach ja : Passend zur Treadüberschrift der Titel eines Artikels auf Spiegel Online :
GELDKNAPPHEIT
Merkel kündigt Legislatur des Verzichts an
Siehste, es wirkt schon =)
-
dieser thread gehört eindeutig hierhin verschoben http://www.schwarzes-hamburg.com/viewforum.php?f=6 ; oder wolltest du uns grade etwa nicht zum versaufen deiner ersparnisse einladen, mentallo?
-
k.ninchen:
mehraufwand? was machst du denn so bis 2013? bzw was macht eine behörde bis dahin?
-
Beim durchlesen dieses Beitrages stelle ich fest, das Behörden, Ämter...teilweise wirklich merkwürdig sind...
Bin momentan in einer ähnlichen Situation, nur umgekehrt.
Mir sitzt seit einer gewissen Zeit das Jugendamt im Nacken. Die wollen eine Rückzahlung von mir, für Leistungen, die ich NIE in Anspruch genommen habe.
Dabei haben die selber schon festgestellt, das es zu dem Thema bei mir überhaupt keine Unterlagen gibt...'Dennoch beharren sie darauf, das sie von mir noch Geld bekommen würden.
-
Beim durchlesen dieses Beitrages stelle ich fest, das Behörden, Ämter...teilweise wirklich merkwürdig sind...
Bin momentan in einer ähnlichen Situation, nur umgekehrt.
Mir sitzt seit einer gewissen Zeit das Jugendamt im Nacken. Die wollen eine Rückzahlung von mir, für Leistungen, die ich NIE in Anspruch genommen habe.
Dabei haben die selber schon festgestellt, das es zu dem Thema bei mir überhaupt keine Unterlagen gibt...'Dennoch beharren sie darauf, das sie von mir noch Geld bekommen würden.
Falls Du Rechtschutz oder einen befreundeten Anwalt hast, wäre wohl das Einfachste, den einen Brief schreiben zu lassen, dass man die Ansprüche gerne professionell prüfen werde, sobald detaillierte schriftliche Informationen zu der Angelegentheit übersandt wurden. :mrgreen: