Schwarzes Hamburg
Schwarzes Hamburg => Archiv => Politik & Gesellschaft -Archiv- => Thema gestartet von: Multivac am 24 Januar 2012, 20:16:20
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"Aus der Haft heraus kämpft der norwegische Attentäter Anders Breivik um Zugang zu einem Computer. Bisher sagte ihm die Polizei das Gerät nur bis zur Urteilsverkündung zu. Sie will verhindern, dass der Massenmörder Kapital aus seinen Taten schlägt."
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,811177,00.html
Ich finde das nicht verwerflich. Hätte er keinen Rechner, könte er sein Buch genauso mit Stift und Papier schreiben. Hätte er das nicht, könnte er es im Kopf zusammentragen und dann nach der Haft niederschreiben. Haben andere auch schon so gemacht.
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Was genau findest Du jetzt nicht verwerflich? Den Antrag? Seine mögliche Genehmigung? Das Schreibenwollen?
Der springende Punkt in dem Bericht ist doch wohl, dass er die Behörden zu erpressen versucht, "Computer oder ich sag nix!". Und sollten sie sich erpressen lassen? Oder ihm Papier und Bleistift geben?
Dagegen, dass er aus seiner Geschichte Kapital schlägt, könnte der Staat ein Gesetz erlassen, das erschiene mir angemessen.
Ebenso angemessen erschiene mir, ihm auf seinen Antrag hin vielleicht 1000 Blatt Papier und 1 Familienpackung Bleistifte auf die Zelle zu bringen. Oder eine mechanische Schreibmaschine. Wenn´s wirklich nur um´s Schreiben geht, sollte das reichen, nicht?
Käme auch noch darauf an, ob ein PC für Häftlinge in Norwegen zum Standard gehört, dann steht dem Breivik womöglich auch einer zu.
Schließlich kann man sich noch überlegen, was weniger zur Eigen- und Fremdgefährdung missbraucht werden kann.
Mal wieder nicht so einfach, das.
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nun, ic h verstehe die aufregung nicht. wenn es anderen insassen erlaubt ist, einen rechner zu besitzen, warum soll er dann keinen haben ? das ist demokratie, freiheit, blablubb. so wird hier doch bei allen sachen entschieden, das habe ich mittlerweile begriffen. und in der realität sieht es doch auch so aus. oder ist schon ein npd-verbot im gange ?
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Sag ich ja. Wenn ein PC in Norwegen zum Haftstandard gehört, sollte Breivik auch einen haben können. Es sei denn, der Psychiater meint, er könne den als Waffe gegen sich oder andere benutzen...
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Auch hier sehe ich das eigentlich Brisante in der "Nebenmeldung": Da ruft ein Fernsehsender ein potenzielles Opfer an, schneidet es mit was sie in Todesangst sagt und sendet das auch noch ... halloooo? Wie pervers ist das denn bitte?
Zur Hauptmeldung: Wenn andere Häftlinge in derselben Haftanstalt auch einen Computer zur Verfügung gestellt bekommen, dann ist die Lage doch klar, dann gehört ihm auch einer gestellt.
Da sollten sie sich dann eher beeilen, dass Straftäter kein Geld für Veröffentlichungen sehen, sobald auch nur eine Silbe derselben über ihre Tat in der Veröffentlichung steht, am besten sollte solch eine Veröffentlichung dann generell verboten sein.
Geld machen mit Morden halte ich jedenfalls für generell absolut unethisch. Ohne Wenn und ohne Aber.
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am besten sollte solch eine Veröffentlichung dann generell verboten sein.
Das halte ich für staatliche Zensur und absolut unethisch.
Soll er doch ein Buch veröffentlichen. Die Erlöse aber sollten den Angehörigen der Opfer zu Gute kommen.
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am besten sollte solch eine Veröffentlichung dann generell verboten sein.
Das halte ich für staatliche Zensur und absolut unethisch.
Soll er doch ein Buch veröffentlichen. Die Erlöse aber sollten den Angehörigen der Opfer zu Gute kommen.
Wieso? Man soll schlicht und einfach nicht aus Straftaten Kapital schlagen, wenn dieses über die Täter selbst erzielt werden würde. Da hilft der "gute Anstrich", dass es dann den Hinterbliebenen der Opfer zugute kommt, auch nicht mehr viel, denn das wäre dann ja noch einmal eine zusätzliche Demütigung der Hinterbliebenen.
Stell dir mal vor wie zynisch es gewesen wäre, wenn Göring ein Buch veröffentlicht hätte (in dem er möglicherweise seine Taten für völlig rechtens und in Ordnung erklärt hätte!) und die Einnahmen daraus dann den Hinterbliebenen von KZ-Toten zugekommen wären ...
Oder, um mal keinen Godwin zu bemühen, der wahre Mörder Schleyers outet sich in seinem Buch, ist stolz drauf es getan zu haben, und die Einnahmen daraus kommen den Hinterbliebenen zu.
Oder, oder, oder ...
Ich sehe da nur eine einzige Ausnahme von jener Regel: Wenn in jenem Werk eindeutige Reue zu vermelden ist und damit eine publik gewordene unmissverständliche Entschuldigung gegenüber den Opfern schwarz auf weiß zu lesen wäre. Denn dann wäre jenes Geld, das dann zu den Hinterbliebenen fließen würde, Ausdruck dieser Reue und Teil der Entschuldigung, die dann an jene gerichtet wäre.
Just dies ist aber von Breivik, nach allem was an Aussagen seinerseits bisher in die Öffentlichkeit sickerte, wohl eher nicht zu erwarten ...
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am besten sollte solch eine Veröffentlichung dann generell verboten sein.
Das halte ich für staatliche Zensur und absolut unethisch.
Soll er doch ein Buch veröffentlichen. Die Erlöse aber sollten den Angehörigen der Opfer zu Gute kommen.
sehe ich aber anders.
So ein Buch kann psychisch gestörte Personen zu einem neuen Tat bewegen, frei nach den Motto "Ich bin ein Niemand, ich habe Nix geschafft, aber wenn ich ein Dutzend Menschen umlege, dann werde ich berühmt"
Ich bin sowieso dafür, dass man die Namen von Amokläufer sowie deren Fotos nicht veröffentlicht, sondern nennt sie nur "Herr B" oder "Herr D", macht sie zum Nummern
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Black Russian: Und diesen Weg finde ich gefährlich, das ist statliche Kontrolle der Medien. Erinnert mich zu stark an den Komunismus... Der hat ja schon bei uns nicht funktioniert ;)
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Unabhängig von der Frage, ob Strafgefangene Zugang zu PCs haben sollten oder ob man ihnen das verwehrt, müsste man sich die Frage stellen was Haftstrafen überhaupt für einen Zweck haben sollen.
Die erste Funktion ist, die Gesellschaft vor einem amoklaufenden Spinner zu schützen. Dafür muss man es dem Strafgefangenen aber nicht besonders ungemütlich machen und ihm den Zugang zu den Dingen verwehren, die andere Menschen auch haben. Es reicht aus, ihn wegzusperren.
Die zweite Funktion von Haftstrafen ist, dass der Gefangene für seine Taten büßen soll. Man will dem Gefangenen das Leben unangenehm machen. Dahinter steht ein Sühnebedürfnis der Gesellschaft. Ich persönlich bin nicht der Meinung, dass dieses Bedürfnis jemals befriedigt werden kann - gerade nicht bei solchen Taten. Daher ist diese Funktion m.E. Unsinn.
Die dritte Funktion des Knastes ist, dass die übrigen Menschen sehen sollen, wie es einem ergeht wenn man schwer straffällig wird. Auch für diese Abschreckungsfunktion wäre es gut, wenn es Strafgefangenen möglichst mies geht und ihnen Dinge wie PC oder andere Ablenkungen versagt bleiben. Dieser "Abschreckungseffekt" von Strafen ist hingegen ein Irrglaube, der sich empirisch nicht bestätigen lässt.
Wenn die zweite und die dritte Funktion also Mumpitz sind, dann bleibt nur noch die erste Funktion (Gesellschaft schützen). Dafür müssen allerdings die Haftbedingungen nicht unnötig erschwert werden.
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Black Russian: Und diesen Weg finde ich gefährlich, das ist statliche Kontrolle der Medien.
Dann soll man auch "Der ewige Jude" im TV senden?
Erinnert mich zu stark an den Komunismus... Der hat ja schon bei uns nicht funktioniert ;)
es war nicht alles schlecht bei Kommunismus (ich meine natürlich nicht Nord-Korea)
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Black Russian: Und diesen Weg finde ich gefährlich, das ist statliche Kontrolle der Medien. Erinnert mich zu stark an den Komunismus... Der hat ja schon bei uns nicht funktioniert ;)
Hö? Wasn daran staatliche Kontrolle? Nur, weil ein Gesetz untersagt, dass ein Straftäter aus seiner Straftat Kapital schlagen darf?
Sicher lässt sich so ein Passus dann auch gut aushebeln - dann ist halt z.B. der Bruder eines Straftäters der Autor und sagt "mein Bruder hat mir erzählt ..." oder dergleichen. Damit wird aber das Kasse machen des Täters selbst deutlich erschwert, und das fände ich sehr begrüßenswert!
Man könnte jetzt sagen "aber ... aber ... wenn jemand unschuldig verurteilt wurde? Darf er mit einem Buch dann nicht doch klarstellen, warum er unschuldig war?"
Das wiederum funktioniert dann aber ja auch wunderbar: Soll halt ein Journalist, der sich für ihn einsetzt, ein Interviewbuch mit ihm herausbringen. Der Unterschied: Der Journalist kriegt das Geld, nicht der Täter! Der erhält dann auch kein Honorar dafür, denn sein Statement und die Möglichkeit der Veröffentlichung ist m.E. dann schon "Honorar" genug. Wenn jemand rechtskräftig verurteilt wurde, gilt dann schließlich die Schuldsvermutung und nicht umgekehrt.
colourize' Beitrag wiederum kann ich genau so unterschreiben: Das Wegsperren hat nicht den Sinn einer Strafe hierzulande (und das finde ich auch gut so!), sondern den Sinn des Schutzes der Bevölkerung vor diesem Menschen, insbesondere bei Straftaten.
Bei Kapitalverbrechen bin ich übrigens der Meinung, dass die Täter von mir aus ruhig im Maximalfall bis zu ihrem Lebensende jene Summe, die sie veruntreut haben, blechen dürfen, damit sie dann auch die "HartzIV-Zustände" kennen lernen - jenes Geld, das die meisten Menschen, denen sie geschadet haben, ja ebenfalls erhalten. ;)
Denn da halte ich den Abschreckungseffekt für deutlich wertvoller. Jemand der Geld illegal auf Kosten anderer einsackt hat jedenfalls Hirn, wenn er das dann nicht dafür verwendet festzustellen dass es ihn in Armut stürzt wenn man ihn erwischt - nun ja. ;)
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Ähm..und inwiefern ist das jetzt "besser", wenn ein Journalist Geld mit den Bluttaten des Massenmörders verdient?
Wenn z.B. Stephan Harbort die Kohle macht und nicht Joachim Kroll? Ich gebe zwar zu, dass es mir Bauchweh verursachen würde, wenn der Kroll das Buch selbst geschrieben hätte. Aber seien wir ehrlich, Herr Harbort verdient da Geld mit einer Buchreihe über Bluttaten - und das sind keine Veröffentlichungen für die Kriminalistik, sondern für das neugierige Volk. Das schreibt er, um es zu verkaufen.
Also...ich tue mich noch schwer damit, das total in Ordnung zu finden, nur, weil es jetzt einen Zwischenhändler gibt.
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Ähm..und inwiefern ist das jetzt "besser", wenn ein Journalist Geld mit den Bluttaten des Massenmörders verdient?
Wenn z.B. Stephan Harbort die Kohle macht und nicht Joachim Kroll? Ich gebe zwar zu, dass es mir Bauchweh verursachen würde, wenn der Kroll das Buch selbst geschrieben hätte. Aber seien wir ehrlich, Herr Harbort verdient da Geld mit einer Buchreihe über Bluttaten - und das sind keine Veröffentlichungen für die Kriminalistik, sondern für das neugierige Volk. Das schreibt er, um es zu verkaufen.
Harbort macht aus einem Serienmörder keinen Held, wenn man das Buch liest, entsteht das Eindruck, dass besagter Kroll ein halbdebiler Totalversager ist.
Hätte der Kroll selbst das Buch geschrieben (wobei bei ihm ist es fraglich, ob er ein eifaches Brief zustande bekommen hätte)..naja, nehmen wir z. B den intelligenten Täter Frank Gust, hätte er das Buch über sich geschrieben, wer weiss wieviele psychisch labile Menschen ihn dann für einen Helden gehalten hätten.
In USA gibt es reichlich Serienkiller-Fans
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Rein ethisch gesehen finde ich das auch nicht in Ordnung, nightnurse, aber hier ziehe ich die Grenze Richtung Pressefreiheit: Man kann nicht generell verbieten, dass jemand mit Büchern und Berichten über Gewalttaten Geld verdient, schlicht deswegen, weil es sich nicht vernünftig eingrenzen lässt.
Denn für den Fall dürften dann auch keine Filme über irgendeine Vergangenheit gedreht werden: RAF-Morde? - Bereicherung! Nazitaten? - Bereicherung! Interviews mit Zeitzeugen zu irgend einer Mordserie? Bereicherung! Gar welche mit Opfern, der Journalist verdient sich eine goldene Nase damit? - Bereicherung!
Aus diesem Grund ziehe ich hier diese enge Grenze, dass es um den Täter selbst geht. Der soll nicht daran verdienen dürfen. Einerseits, um nicht potenzielle andere Täter dazu zu motivieren ("geil, ich gehe zwar in den Knast dafür wenn ich erwischt werde, bin dann aber anschließend Millionär durch die Verkäufe mit meinem Buch, das ich dann drüber geschrieben habe" ...), zweitens, um Hinterbliebenen von Opfern diese Demütigung durch den Täter zu ersparen. Denn dass dies grundsätzlich eine ist, steht ja wohl hoffentlich außer Frage.
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Hmjaaaa...ja.
Da habt Ihr Einwände, auf die ich auch selbst hätte kommen können *räusper*.
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ist nicht mit der strafe, die der richter erlassen hat, alles abgegolten ?
wäre nicht das verbot, ein buch zu schreiben, eine weitere, doppelte strafe ?
würde man das zulassen, verließen wir nicht bis jetzt geltendes rechtliches terrain ?
so hat brüssel neulich auch bemängelt, daß täter nach ihrer haft in deutschland oft nicht entlassen werden,
sondern immer noch in gewahrsam sitzen (aus angst vor weiteren taten):
http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-zu-sicherungsverwahrung-deutschland-muss-straftaeter-entlassen-1.1046154
wenn man wert auf rechtsstaatlichkeit, demokratie und freiheit legt, sollte man konsequent sein.
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ist nicht mit der strafe, die der richter erlassen hat, alles abgegolten ?
wäre nicht das verbot, ein buch zu schreiben, eine weitere, doppelte strafe ?
würde man das zulassen, verließen wir nicht bis jetzt geltendes rechtliches terrain ?
Das sind außerordentlich schwierige, komplizierte Fragen die in ein Terrain gehen, das außerordentlich interessant ist. :)
Neben der eigentlichen Strafe kann ein Gericht in bestimmten Fällen ja auch noch Auflagen verordnen, die im direkten Zusammenhang zur Tat stehen.
Etwa wird das Verbot, dass ein Kinderschänder, der in einer Kita gearbeitet hat, nach Absitzen der Haftstrafe, anschließend erneut mit Kindern zu arbeiten, sicher einleuchten.
Oder das lebenslange Fahrverbot für jemanden, der bei Trunkenheit am Steuer mehrfach erwischt wurde und ggf. hierdurch Leute totgefahren hat.
Direkt vergleichbar ist dies hier freilich nicht, weil man damit nicht die Rechtssicherheit herstellt durch diese Auflage. Es ist "nur" eine ethische Frage. In dem Fall ist's für mich aber Opferschutz, ein Vermeiden einer Demütigung der Hinterbliebenen.
Aber eine, die in meinen Augen sehr diskutierwürdig ist. :)
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Unabhängig von der Frage, ob Strafgefangene Zugang zu PCs haben sollten oder ob man ihnen das verwehrt, müsste man sich die Frage stellen was Haftstrafen überhaupt für einen Zweck haben sollen.
Die erste Funktion ist, die Gesellschaft vor einem amoklaufenden Spinner zu schützen. Dafür muss man es dem Strafgefangenen aber nicht besonders ungemütlich machen und ihm den Zugang zu den Dingen verwehren, die andere Menschen auch haben. Es reicht aus, ihn wegzusperren.
Die zweite Funktion von Haftstrafen ist, dass der Gefangene für seine Taten büßen soll. Man will dem Gefangenen das Leben unangenehm machen. Dahinter steht ein Sühnebedürfnis der Gesellschaft. Ich persönlich bin nicht der Meinung, dass dieses Bedürfnis jemals befriedigt werden kann - gerade nicht bei solchen Taten. Daher ist diese Funktion m.E. Unsinn.
Die dritte Funktion des Knastes ist, dass die übrigen Menschen sehen sollen, wie es einem ergeht wenn man schwer straffällig wird. Auch für diese Abschreckungsfunktion wäre es gut, wenn es Strafgefangenen möglichst mies geht und ihnen Dinge wie PC oder andere Ablenkungen versagt bleiben. Dieser "Abschreckungseffekt" von Strafen ist hingegen ein Irrglaube, der sich empirisch nicht bestätigen lässt.
Wenn die zweite und die dritte Funktion also Mumpitz sind, dann bleibt nur noch die erste Funktion (Gesellschaft schützen). Dafür müssen allerdings die Haftbedingungen nicht unnötig erschwert werden.
Das sehe ich z.T. ähnlich - anderenteils aber auch nicht.
Was die Sühne angeht: Ja, da kommt es, denke ich, doch auf die (Art der) Tat an.
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass jemand, der "Opfer" geworden ist, seinen Täter nicht gerne in einer Art Hotel untergebracht sehen will - es soll dem Täter also eine dann doch eher "unbehagliche" Haftstrafe angedeihen. Und doch, ich denke schon, dass Freiheitsentzug (mit dann diversen Konsequenzen) als "Strafe" empfunden wird - sowohl beim Täter als auch für das Opfer (im Sinne von: damit "büßt" der Täter also für die Tat).
Wie gesagt: es kommt auf die Tat an, ja. Sicher gibt es bei Mord eher weniger das Gefühl bei "Opfern" bzw. Hinterbliebenen, dass der Täter durch Freiheitsentzug "genug büßt" bzw. geht es ja eigentlich eher um Wiedergutmachung als (nur) um Strafe!
Eben: Bei Mord kann man "es" nicht "wiedergutmachen". - In anderen Fällen ist das aber vlt. durchaus möglich. Aber so läuft das natürlich leider nicht (im Strafvollzug).
Was aber eigentlich die einzig heilsame Version wäre: Wenn der Täter seine Tat wirklich ehrlich "reut" (sich über ihre Tragweite, Konsequenzen etc. für das Opfer bewusst wird/werden kann - mit: Unterstützung!) und dann selbst das Bedürfnis hat, seine Tat so weit als möglich "wiedergutzumachen" und das Opfer dann in der Lage ist/in die Lage gebracht wird, zu verzeihen - und somit mit der Tat abschließen bzw. sich aussöhnen zu können.
Was auch nicht angesprochen wurde: Was ist mit Resozialisierung? !
Und was das Veröffentlichen von Gewalttaten angeht - dieses Argument kann ich nicht ganz nachvollziehen - was die dabei angeblich bestehende Gefahr betrifft, dass es Nachahmer geben könnte - denn da reicht meines Erachtens schon, sich diverse "Krimis" anzusehen oder entsprechende Bücher zu lesen (Filme haben aber vlt. noch intensivere Wirkung) - da gibt es derart Perverses ... ... ... - dass man sich schon zuweilen fragen kann, welchem - gesunden ??? - Geist so etwas entsprungen ist ... ^^
Sicher besteht ein Unterschied, ob eine Tat tatsächlich "in der Wirklichkeit" passiert ist oder nicht. Aber was die Vorbildfunktion angeht - da gibt es sicher nicht Wenige, die sich die Ideen dann also auch aus diversen Büchern und/oder Filmen etc. holen (können).
Und dann ist ja auch immer das Problem, dass bei einem generellen "Schreib-" bzw. Veröffentlichungsverbot (für Täter, für Mörder) es sein kann, dass der Fall nicht wirklich aufgeklärt/gesichert/gewiss ist und jemand zu Unrecht zum Schweigen gebracht/verurteilt wird.
Vielleicht habe ich nicht wirklich verstanden, worum es genau geht - jedenfalls auf den eingangs genannten Fall bezogen nicht - an dem ich mich aber gerade nicht aufhängen, sondern davon etwas abstrahieren will.
Aber: Wieweit schränkt man damit Menschen-/Grundrechte vlt. auch ein - wenn "so jemand" über seine Tat nicht schreiben/nicht veröffentlichen darf?
Und wie weit unterstellt man damit anderen Menschen auch, nicht differenzieren, selbst nicht urteilen, werten, einordnen zu können (diese Taten bzw. diese Bücher - wenn sie denn gelesen werden) - in wie weit spricht man also anderen Menschen ihre Mündigkeit und Urteilsfähigkeit ab, wenn man meint, ihnen solche "Literatur" vorenhalten, sie davor "schützen" (??) zu müssen?
Und warum sollte nicht der "Erlös" solcher Bücher einem guten Zweck zugute kommen - wäre das nicht auch eine winzig kleine Art von "Wiedergutmachung"? Auch wenn der Inhalt (solcher Bücher) fragwürdig und vlt. also auch zu verurteilen sein mag und die direkten Opfer (oder Angehörige derselben) selbst das gar nicht (für sich) wollen (das Geld, das "ihr" Täter mit "seinen Büchern" über seine Gewalttaten verdient hat) - aber man könnte es doch anderweitig "sinnvoll" spenden ... ?
Von all dem abgesehen, glaube ich auch kaum, dass jemand - wie weiter vorne ja aber gesagt wurde - mit solchen Büchern wirklich "berühmt" wird oder gar "Millionär" - denn so viel bleibt da für den Autor gar nicht hängen - es gibt da ja diverse Kosten (Produktion bzw. Vertrieb des Buches etc.), andere verdienen daran mit, so dass dem Verfasser selbst da nicht wirklich viel bleiben wird - es müsste dann schon ein außerordentliches Buch sein. Oder ein "außerordentlicher Verfasser". Und er braucht vor allem auch erstmal das nötige Netzwerk, um soweit überhaupt erst zu kommen - schon das ist nicht gerade ein leichtes Unterfangen (wenn man bspw. wegen Mord einsitzt ...).
Insofern ist das mit dem Ruhm und den Millionen eher unwahrscheinlich. ;)
Noch eine andere Frage:
Wenn also Strafen keine abschreckende Wirkung auf Menschen haben - stellt sich mir die Frage: Warum nicht?
Ist es nicht viel mehr so, dass es durchaus auf
einerseits: die Art der Strafe ankommt (man denke an mittelalterliche Geschichten wie Verbrennungen - oder auch an Folter ...)
andererseits: auf die Menschen selbst - also: Ist es nicht vielleicht viel mehr so, dass auf manche/einige/"bestimmte" Menschen auch solche unmenschlichen "Strafen" tatsächlich keine abschreckende Wirkung haben, auf andere Menschen aber durchaus! ?
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ist nicht mit der strafe, die der richter erlassen hat, alles abgegolten ?
wäre nicht das verbot, ein buch zu schreiben, eine weitere, doppelte strafe ?
Dazu fiel mir noch ein: Dass die vom Richter verhängte Strafe ja lautet "soundsolange Haft (zu den landesüblichen Bedingungen)".
Dann kommt es halt drauf an, welches genau die üblichen Bedingungen sind. Sie wären sicherlich erweiterbar, z. B. um das Verbot für Straftäter, ihre Memoiren zu schreiben.
Inwieweit die üblichen Bedingungen gerechtfertigt oder menschenwürdig sind, muss man natürlich immer mal wieder überprüfen, aber eine Mehrfachstrafe ergibt sich meiner Meinung nach noch nicht daraus.
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Jetzt will Brevik noch Inteview geben
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,812472,00.html
Entzieht diesem mediengeilen Soziophaten die Massenmedien (man gibt auch einem Pädophilen in Knast auch keine Kinderpornos)