Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung  (Gelesen 3841 mal)

viking

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Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
« Antwort #15 am: 09 Juli 2009, 19:47:11 »

Ich finde die Begründung schon etwas waage. Obs nun unter das Allgemeine Gleichbehandungsgesetz fällt würde wohl einer Begutachtung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht bedürfen.

Ich habe auch mal gehört, dass man im Falle eines zu geringen Verdienstes, der ein normales Leben ermöglicht Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Hartz IV Sonderleistungen beantragen kann. Gibt irgendso eine Bedürftigengrenze, aber wo die genau liegt habe ich nun keine Ahnung.
« Letzte Änderung: 09 Juli 2009, 19:55:31 von viking »
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NeuroticKitten

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Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
« Antwort #16 am: 13 Juli 2009, 12:00:42 »

Ich dachte immer, man arbeitet damit man sich sowas eben nicht antun muss...

Vor allem, weil man das auch ohne zu arbeiten haben könnte, davon mal ab.
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voll pöse

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Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
« Antwort #17 am: 13 Juli 2009, 12:27:29 »

Ich dachte immer, man arbeitet damit man sich sowas eben nicht antun muss...

Vor allem, weil man das auch ohne zu arbeiten haben könnte, davon mal ab.

Willkommen in der Realität, saucoole Grafik aber ne scheiß Handlung!!
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Ich habe die Macht von Grayskull

NeuroticKitten

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Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
« Antwort #18 am: 13 Juli 2009, 14:20:40 »

Ja klingt scheiße, ist es auch gegenüber den Menschen die arbeiten - Aber sich für einen Hungerlohn abzurackern und dann im Endeffekt doch Hartz4 bekommen, weil jeder Hartz4 Empfänger dank Stütze ein besseres Leben ohne Arbeit hat?

Und wenn man sich dann noch rein zieht dass es tatsächlig Arbeitgeber gibt die einem verbieten bei einem Gehalt, von dem man sich gerade so ein Dach über den Kopf leisten kann um darunter zu verhungern, sich einen Nebenjob zu suchen, hörts auf.

Es lebe der Mindestlohn...
« Letzte Änderung: 13 Juli 2009, 14:22:59 von NeuroticKitten »
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