Schwarzes Hamburg > Politik & Gesellschaft -Archiv-
Folterandrohung legitim?
Eisbär:
Hmm... mal ein ganz neuer Ansatz:
Warum sollte das ganze nicht legitim gewesen sein?
Es wird doch juristisch eindeutig geklärt, welche Grundrechte schwerer wiegen. Und da ist nun mal das Recht auf Leben eines Opfers höher einzustufen als das Recht auf körperliche Unversehrtheit (oder sogar das Leben) eines Täters.
Ein Beispiel wo das ganz klar geregelt ist, ist doch der "Finale Rettungsschuß".
Wenn der nur als letztes Mittel bleibt, wird er auch eingesetzt. Und das ist auch gut so.
Lars
schwarze Katze:
Eisbär schrieb:
--- Zitat ---Wenn der nur als letztes Mittel bleibt, wird er auch eingesetzt. Und das ist auch gut so
--- Ende Zitat ---
.
Bezüglich den hier besprochenen Fall stimme ich dir 100% zu.
Was mich aber ein bißchen skeptisch macht, ist die Tatsache, dass es manche Fälle gibt, wo der starker Verdacht (und auch manches Urteil) sich später als falsch erweist. Der Verdächtige war einfach zum falschen Zeit am falschen Ort, hat keinen Alibi oder einen unsoliden Lebenswandel. Und wenn er dazu noch schwache Persönlichkeit ist, wird er die Drohung nicht standhalten und gesteht alles, auch wenn er vollkommen unschuldig ist. Es ist auch schon in Ausland vorgekommen (USA, Kanada, Russland). In Grossbritanien wanderten in siebzigen Jahren 4 junge Leute aus Belfast wegen Bombenanschläge lebenslänglich in Knast. 15 Jahre später stellte sich heraus, dass sie unschuldig waren. (Die Geschichte unter Titel "In Naman des Vaters" verfilmt)
Ehrlich gesagt bin ich ziemlich ratlos. Es ist für mich sehr schwere Frage. Gerade wenn ein Kind betroffen ist, gehen bei mir die Emotionen durch Dann vergesse ich oft meine demokratische Prinzipien und denke nur: "Auge um Auge"
Ich möchte nicht in den Rolle der Richter sein
Eisbär:
Ich spiel hier jetzt mal des Teufels Anwalt...
--- Zitat von: "Black Russian" --- wo der starker Verdacht (und auch manches Urteil) sich später als falsch erweist. Der Verdächtige war einfach zum falschen Zeit am falschen Ort, hat keinen Alibi oder einen unsoliden Lebenswandel. Und wenn er dazu noch schwache Persönlichkeit ist, wird er die Drohung nicht standhalten und gesteht alles, auch wenn er vollkommen unschuldig ist. Es ist auch schon in Ausland vorgekommen
--- Ende Zitat ---
Es geht hier ja nicht darum, einen Verdächtigen zu überführen.
Hier war jemand, der bereits die Entführung gestanden hat und erzählte, das Kind würde verhungern, verdursten oder sonst etwas, wenn man ihn nicht laufen ließe.
Eine klassische Nothilfe-Situation.
Also hätte man ihm die Folter nicht nur androhen, sondern die Information notfalls aus ihm herausprügeln können.
Kallisti:
Zitat:
"Also hätte man ihm die Folter nicht nur androhen, sondern die Information notfalls aus ihm herausprügeln können."
Zitatende.
... mhm - auf welcher rechtlichen und/oder moralischen Grundlage ??
Eisbär:
Kallisti: Deine Frage wird sowohl im von Dir teilweise zitierten Posting von mir als auch in meinem vorherigen Posting beantwortet.
Selbst juristisch ist das Recht auf Leben höher einzustufen als das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Beispiel Notwehr oder noch extremer sogar der finale Rettungsschuß).
Diese ganze Diskussion würde nicht stattfinden, wenn damit der Junge gerettet worden wäre.
Und moralisch... naja, was wiegt da Deiner Ansicht nach schwerer? Die kurzzeitige gesundheitliche Beeinträchtigung eines Kinderschänders- und -mörders oder das Leben eines seiner Opfer?
Lars
P.S.: Immer noch des Teufels Advokat, ich stelle hier also eine These/Theorie in den Raum, die sich nicht unbedingt mit meiner deckt.
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