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Folterandrohung legitim?
Kallisti:
... Tja, heiligt der Zweck die Mittel ?
Sollten moralische Urteile (und um ein solches handelt es sich hierbei) immer kategorsch sein (d.h., dass sie Handlungen unabhängig von den Zwecken/Interessen des Akteurs bewerten) ?
@Kenaz (aber auch @all):
von welcher "Art" Ethik sprechen wir hier bzw. wollen wir hier "Gebrauch machen":
von einer konsequenzialistischen (z.B. Utilitarismus)
(Vereinfacht: Hat es positive Konsequenzen - "für alle"-, nicht Folter anzudrohen?)
oder von einer deontologischen ("Pflichtethik" -> siehe Kant´s K.I. oder auch Singer: hypothetisches Verallgem.prinzip) ?
(Vereinfacht: ist es Pflicht, nicht Folter anzudrohen bzw. nicht zu foltern, denn: ich sehe das mit der Androhung... ganz genauso wie Kenaz.)
Oder doch lieber von einer prozeduralistischen Ethik? (Ja, ich denke, das wäre hier angemessen.)
Vereinfacht: Wurde die (moral.) Norm, nicht zu foltern (bzw. Folter nicht anzudrohen) durch das richtige Verfahren der Normenlegitimation in Geltung gesetzt ?
(Siehe: Kontraktualismus, Konsensualismus/Diskursethik, Kohärentismus)
--> Dies zur Aussage osmins:
In DIESER SPEZIELLEN Situation IST die Androhung von Folter zwar nicht legitim, aber sie SOLLTE es sein.
(Zitatende)
Dies müsste dann eben neu "verhandelt"/diskutiert werden.
@ colourize (und Lucas de Vil)
Zitat:
Generell würde ich sagen, dass das Leben eines Menschen einen höheren Wert hat, als das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ich finde es also unter Privatpersonen legitim, in so einem Fall Gewalt anzudrohen.
WESHALB ist das Leben "als solches" höherwertig als das Recht auf körp. (und seel.) Unversehrtheit?
Wie ("lebenswert"...) wäre ein Leben OHNE diese Unversehrtheit (oder mit eingeschränkter)?
Wer bestimmt auf welcher Grundlage einen solchen intrinsischen Wert - wenn eine religiöse nicht gemeint war (wovon ich ausgegangen bin) ?!???
Anders ausgedrückt:
Wieso hat (menschl.) Leben einen solchen intrinsischen Wert: was ist hierfür die Begründung (wenn eben die religiöse ausscheidet)???
(Stichwort: "Menschenwürde")
Zitat: colourize:
Der Staat darf nicht mit Folter drohen, da er als Institution gleichzeitig für die Einhaltung seiner eigenen Prinzipien verantwortlich ist.
(...)
Für staatliche Institutionen gelten also meiner Meinung nach andere Spielregeln als für Privatpersonen.
Ja: ist das so und: sollte es so sein?:
Sollten nicht auch Privatpersonen "für die Einhaltung ihrer eigenen Prinzipien verantwortlich sein" ?!?
Und: welche "Vorbildfunktion" / Orientierungsgebung hat der Staat oder sollte er haben - wenn nicht (auch) diese, dass Privatpersonen sich/ihr "privates" Tun danach ausrichten können?
(Diese Frage bezieht sich auf die Aussage, dass für Institutionen andere "Spielregeln" gelten (soll(t)en) als für Privatpersonen.)
... Ich bin mir bei all dem nicht so sicher .... (wie einige hier)...
Meine persönliche/private Meinung ist jedoch: dass Folter(androhung) illegitim ist, da sie gegen die
(zur Zeit -mehr oder weniger- "geltenden") Menschenrechte verstösst (wenn ich mich nicht irre?).
Wir können doch nicht mit zweierlei Maß "Mensch" "bewerten" - also: das Leben des einen gegen die Unversehrtheit des anderen "abwägen" heißt ja doch: dem einen "mehr"/"stärkeres" "Menschenrecht" zusprechen als dem anderen bzw. dem anderen "einen Teil" davon absprechen.
Hierzu eben meine Frage von oben:
auf welcher (moralischen) Argumentationsgrundlage kann/soll/"darf" das funktionieren?
Das ist wie "Leben erhalten um jeden Preis" - weil eben "dem" (menschlichen) Leben jener (von mir nicht nachvollziehbare) "intrinsische Wert" zuerkannt/unterstellt wird.
???
Kallisti
Thomas:
--- Zitat ---Thomas hat folgendes geschrieben:
Nicht unbedingt, da ja der Bedrohte nicht weiß, ob es sich um eine Drohung handelt, die am Ende auch wirklich in die Ausführung des Angedrohten mündet oder nicht.
- Aber unbedingt, denn schließlich geht es hier um die Frage von Folter im Kontext gesetzlicher Reglementierung. Und wenn ein Gesetz verabschiedet würde, in dem sinngemäß stünde: "Es ist dem Ermittler erlaubt, Folter anzudrohen, aber strikt untersagt, sie auch anzuwenden", dann lacht sich Dein "Bedrohter" ins Fäustchen und furzt auf Deine Folter"androhung" ... - Hier zieht ganz klar das "Wer 'a' sagt, muß auch 'b' sagen"-Prinzip: Wer die Androhung von Folter in Ausnahmefällen legitimieren will, muß auch ihre Anwendung legitimieren - andernfalls handelte es sich nicht um eine Androhung.
--- Ende Zitat ---
O.K., im zuge eines solchen Gesetzes hast du natürlich recht, ich bezog das eher auf den akuten Fall, in dem Folter SOWIESO verboten ist, d.h. wäre es meiner Meinung nach schon ein Unterschiede, ob der Androhende diese Drohung dann auch wirklich umgesetzt hätte oder nicht.Könnte sich vermutlich auch auf's mögliche Strafmaß auswirken, soweit die reine Androhung der Folter ohne durchführung überhaupt nachweisbar ist.Außerdem hätte es auch einen moralisch positiven Effekt : Der Androhenden würde besser darstehen, wenn er glaubhaft machen kann, das er die Androhung nicht umgesetzt hätte.
olli:
also, LEGITIM ist folterandrohung in deutschland (afaik) nicht. ergo muss einer solchen androhung mit rechtlichen mitteln nachgegangen werden. over and out.
Franky:
Zitat:
also, LEGITIM ist folterandrohung in deutschland (afaik) nicht. ergo muss einer solchen androhung mit rechtlichen mitteln nachgegangen werden.
Es ist zwar nicht legitim, aber ich würde in manchen Fällen so was tun oder jemandem zulassen, dies zu tun. Und wenn es notwendig ist dann würde ich nicht nur drohen... (v.a. wenn es um meine Bekannte oder Verwandte geht, und unseres "tolles" Gesetzt versagt.)
olli:
ahjo, ich denke, darüber muss man eigentlich nicht diskutieren, oder?
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