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Folterandrohung legitim?
Eisbär:
--- Zitat von: "osmin" ---Äh... hatte ich das nicht gesagt? Nur... kürzer?
--- Ende Zitat ---
Ja. Aber keine Sorge. Er macht das immer so :biglaugh:
Ich frage mich ja, wie die ethische Situation und das Gerede über "dürfen und nicht dürfen" von Folter aussehen würde, wenn eben diese Androhung zu dem entsprechendem Erfolg geführt hätte, sprich wenn das Kind damit gerettet worden wäre.
Ich weiß nicht, was ich dazu denken soll, gerade in anbetracht der eben genannten Möglichkeit.
Ich bin ja eigentlich ein Riesenfreund von unseren Grundrechten (und hoffe, davon bei Gelegenheit ein paar zurück zu bekommen) und denke auch, daß man sie vertreten sollte. Jedem gegenüber. Auch dem Kriminellen.
Aber wie haben leider (oder eher Gott sei Dank) noch nicht die Möglichkeit, von solchen Tätern die Gedanken herauszulösen.
Ich habe auch keine Ahnung, wie weit die Wahrheitsdrogen heute funktionieren und wie legal deren Anwendung wäre. Fällt wahrscheinlich auch unter Folter...
Aber es gibt ja immer moralische Zwiespälte...
Wenn ich mal wieder in der Bahn von besoffenen blöde angemacht werde, wünsche ich mir auch manchmal, daß Euthanasie in solchen Fällen wieder eingeführt wird.
Und ärger mich 15 min später über mich selbst, daß ich so menschenverachtend gedacht habe...
Es gibt einfach keine perfekten Lösungen für jedes ethische Problem.
Leider.
Lars
Thomas:
Es ist wirklich wie das sitzen zwischen zwei Stühlen, kann mich den ersten Ausführungen von Osmin und Kenaz nur anschließen.Bis auf folgendes :
--- Zitat ---Im übrigen ist die Formulierung "Folterandrohung" ein wenig irreführend, legt sie doch nahe, man müsse noch einmal unterscheiden zwischen der Androhung und der Ausführung von Folter. Man kann sich an dieser Stelle jedoch auch gleich über das Für und Wider von Folter an sich unterhalten, denn eine Androhung, die nicht die potentielle Ausführung des Angedrohten impliziert, ist keine Drohung sondern leeres Geschwätz.
--- Ende Zitat ---
Nicht unbedingt, da ja der Bedrohte nicht weiß, ob es sich um eine Drohung handelt, die am Ende auch wirklich in die Ausführung des Angedrohten mündet oder nicht.
Mandragor:
Folter (Drohungen sind nur Worte...) ist für nen Rechtsstaat undenkbar. Egal unter welchen Umständen. Denn dann öffnet man Willkür Tür und Tor. Was ist Folter? Was ist ein bisschen Folter? Der eine siehts so, der andere so...
Ich glaub, daß Folter verboten ist, steht auch irgendwo im Grundgesetz und darf auch gar nicht geändert werden.
In speziell diesem Fall könnte jedoch der Richter angesichts der Umstände seinen Einfluß geltend machen. Er könnte sagen: jop, war unrecht, aaber in dieser Situation moralisch verständlich.
Moral funzt halt etwas anders. Wenn z.B. ein Attentat gegen Hitler Erfolg gehabt hätte, wäre der Täter ein Held gewesen und in unseren Augen auf keinen Fall zu verurteilen, obwohl er einen Mord (Unrecht) begangen hätte.
Drachenkind:
Für mich ist die Sache so schlicht wie was.
Wir haben die UN Konvention gegen Folter unterschrieben.
Vom Grundgesetz mal nicht zu reden.
Also gibts da für mich nix zu diskutieren, außer der Deutschen Angewohnheit Dinge zu klären, die Klar sind.
Geschweige desse, was macht man wenn man am Ende feststellt, man hat einen Unschuldigen gefoltert? Weil mal wieder ein Schlapphut einen Namen nicht lesen konnte...
Das kann alles nur zur Selbstexekution des Rechtsstaats führen.
@Mandragor
In dem Zusammenhang wird damit meist zitiert, das dies mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen nicht zu vereinbaren wäre.
(ist übrigens die einzige Zeile die es 1:1 in die EU-Verfassung geschafft hat und die meisten Ländern nicht in ihrer Verfassung haben, aber wohl dann demnächst :D )
Kenaz:
--- Zitat von: "Thomas" ---Nicht unbedingt, da ja der Bedrohte nicht weiß, ob es sich um eine Drohung handelt, die am Ende auch wirklich in die Ausführung des Angedrohten mündet oder nicht.
--- Ende Zitat ---
- Aber unbedingt, denn schließlich geht es hier um die Frage von Folter im Kontext gesetzlicher Reglementierung. Und wenn ein Gesetz verabschiedet würde, in dem sinngemäß stünde: "Es ist dem Ermittler erlaubt, Folter anzudrohen, aber strikt untersagt, sie auch anzuwenden", dann lacht sich Dein "Bedrohter" ins Fäustchen und furzt auf Deine Folter"androhung" ... :wink: - Hier zieht ganz klar das "Wer 'a' sagt, muß auch 'b' sagen"-Prinzip: Wer die Androhung von Folter in Ausnahmefällen legitimieren will, muß auch ihre Anwendung legitimieren - andernfalls handelte es sich nicht um eine Androhung.
--- Zitat von: "Drachenkind" ---Für mich ist die Sache so schlicht wie was.
--- Ende Zitat ---
- Im Prinzip ... sowieso. - Aber des Pudels problematischer Kern steckt hier wie zumeist im Detail, denn hier geht's um Grenzfälle, in denen die kategorische Verteidigung eherner Grundsätze einen fragwürdigen oder wenigstens hinterfragenswerten Beigeschmack bekommt, führt man sich vor Augen, was alles auf dem Spiel stehen könnte (siehe die o. a. Beispiele). - Das Problem besteht nicht in der Frage nach der Regel, sondern ob und unter welchen Bedingungen Ausnahmen von dieser Regel gemacht werden sollen/dürfen/können/müssen.
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