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Autor Thema: Volksverhetzung  (Gelesen 2261 mal)

Simplicissimus1668

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Volksverhetzung
« am: 07 Oktober 2008, 05:49:09 »


Hab gerade einen Artikel der SZ gelesen in dem unter anderem folgendes steht:

Zitat
Auch der Mutter des Angeklagten, der Grazer FPÖ-Kommunalpolitikerin Susanne Winter, droht ein Prozess wegen Verhetzung. Sie hatte vor Monaten europaweit für Aufsehen gesorgt, als sie den Propheten Mohammed in einer Wahlkampfrede als "Kinderschänder" verunglimpfte.

Wenn diese Frau wegen Volksverhetzung angeklagt wird, dann stellt sich die Frage, ob es einen Unterschied macht, ob sie die Wahrheit behauptet oder nicht. Oder anders gesagt, kann man auch wegen einer korrekten Tatsachenbehauptung der Volksverhetzung angeklagt werden?

Und wenn man wegen korrekter Tatsachenbehauptungen nicht belangt werden kann, heisst das, dass sich jetzt ein Gericht damit befassen muss, ob Mohammed ein Kinderschaender war oder nicht? Angesichts folgender Information koennte das gehoerigen interkulturellen Sprengstoff bergen:


Wiki ueber Aischa (Mohammeds 3. Frau):

Zitat
Nach al-Buchari und Muslim war sie sechs (oder sieben) als Mohammed sie heiratete und neun als er die Ehe mit ihr vollzog.

Wiki ueber Volksverhetzung:

Zitat
Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:

    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Aus 2. wuerde ich folgern, dass man nicht wegen korrekter Tatsachenbehauptungen belangt werden kann, da eine korrekte Tatsachenbehauptung ja keine Verleumdung darstellt und wohl auch nicht als Beschimpfung gelten kann. (Oder doch?) Auch wuerde ich Mohammed nicht als "Teile der Bevoelkerung" bezeichnen. Hat irgendwer hier eine qualifizierte juristische Meinung?
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Dalai_Wese

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Re: Volksverhetzung
« Antwort #1 am: 07 Oktober 2008, 07:18:21 »

Also erstmal geht es um österreichisches Strafrecht:

Zitat
Die österreichische Gesetzgebung definiert in § 283 des Strafgesetzbuches (StGB) Verhetzung:

    (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
    (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Ob das allerdings durchkommt, wage ich mal zu bezweifeln. Ein Anfangsverdacht ist sicher möglich, aber wenn man sich die weiteren Ausführungen bei Wikipedia durchliest, wird das wohl eher nix. Aber selbstverständlich wären auch bestimmte Tatsachen dazu geeignet, eine bestimmte Gruppe verächtlich zu machen und in ihrer Menschenwürde anzugreifen. Der Hintergrund der Äußerung ist ja schon klar: Hass gegen Muslime im Allgemeinen.
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http://www.youtube.com/watch?v=MUEwZxcjkPY
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Simplicissimus1668

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Re: Volksverhetzung
« Antwort #2 am: 07 Oktober 2008, 08:39:15 »

Aeh, Oesterreich, klar. My bad.  :-\

Aber um das mal zu betrachten: (1) kommt ja nicht wirklich in betracht, da nicht zu einer feindseligen Handlung aufgerufen wird. Da ist (2) schon interessanter, weil die Aussage sich zwar auf eine Person (fiktiv oder nicht sei mal hier unbeantwortet) bezieht, aber unterstellt, dass die Anhaenger dieser Person moralisch minderwertig sein muessen und auf diese Art und Weisse in ihrer Menschenwuerde angegriffen werden.

Ich meine aus welcher Ecke diese Aussagen kommen ist klar, aber ich moechte nochmal darauf hinweisen, dass das ein heisser Ritt werden kann, wenn ein europaeisches Gericht darueber urteilen muesste, ob Mohammed im rechtlichen Sinn ein Kinderschaender war oder nicht.
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SoylentHolger

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Re: Volksverhetzung
« Antwort #3 am: 07 Oktober 2008, 09:27:27 »

Dazu kommt, dass man es im damaligen Kontext sehen muss. Und nein, keine qualifizierte juristische Meinung, da  nur Wissen im Wirtschaftsrecht (und BGB allg.) vorhanden.  :P
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schwarze Katze

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Re: Volksverhetzung
« Antwort #4 am: 07 Oktober 2008, 11:05:13 »

@Simplicissimus1668

genau das gleiches "Verbrechen" habe ich auch schon mal in privatem Gespräch begonnen, d.h. ich nannte den Muhammed,den Muslimen für einen Prophet halten, den Kinderschande.

Zum Glück wurde ich (noch) nicht angeklagt, wenn das passieren wird, habe ich genug Argumenten, die beweisen, dass es keine Volksverhetzung ist.

Wennn ich behaupte, Mohammed war ein Kinderschänder, sage ich nicht, dass alle Moslems Kinderschänder sind. Das ist die Unterschied.
Es ist genauso, als wenn ich sage, Michael Friedman sei ein Kokser (ehrlich gesagt, ist mir schwer zu glauben, dass er in diesen Schicki-Micki-Kreisen nach die Verurteilung davon die Finder lässt), heisst diese Behauptung doch lange nicht, dass ich sage, alle Juden sind Kokser.
« Letzte Änderung: 07 Oktober 2008, 11:44:31 von Black Russian »
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K-Ninchen

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Re: Volksverhetzung
« Antwort #5 am: 07 Oktober 2008, 14:28:18 »

"Kinderschändung" ist auch so ein furchtbares Wort für Pädophilie...  ::)
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Im Falle eines Missverständnisses:
Ich bin zutiefst bösartig und hinterhältig (kein Wunder bei dem Sternzeichen) und habe grundsätzlich niedere Beweggründe für fast alles.