Stimmen insgesamt: 43
Das ist mir zu unpräzise. Der Elbstrand ist sehr lang. Wo genau?
http://maps.google.de/maps?f=q&hl=de&geocode=&q=elbstrand&sll=51.124213,10.546875&sspn=9.466195,20.390625&ie=UTF8&ll=53.544209,9.911213&spn=0.004373,0.009956&t=h&z=17&iwloc=BUngefähr unterm E45
Ganz genau da:ELBSTRAND 21:00
Oh, dann müssen wir uns beeilen damit wir 2 Lahmen und Kranken dort zuerst Platz nehmen können.
Zitat von: SoylentHolger am 14 August 2008, 14:09:01Zitat von: colourize am 14 August 2008, 14:01:28So wie die Organisation eures Fackelmarsches hier bislang verläuft, möchte ich PTA die Berücksichtigung von §14 VersammlG nahelegen. Müh? Hast Du (als Stadkind) noch NIE eine Fackelwanderung gemacht Natürlich gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.Man muss aber kein Hellseher sein um zu erahnen, dass eine "Wanderung" von 30 oder mehr zum Teil uniformierten Menschen mit Fackeln in einer Stadt (und sei es am Elbstrand) vermutlich Ärger mit der Polizei geben kann. Wie ich finde: zurecht. Aber das ist ja bekanntlich eine Frage des (Bei)Geschmacks bzw. der Assoziationen, die Fackelzüge bei dem Ein oder Anderen hervorrufen können.
Zitat von: colourize am 14 August 2008, 14:01:28So wie die Organisation eures Fackelmarsches hier bislang verläuft, möchte ich PTA die Berücksichtigung von §14 VersammlG nahelegen. Müh? Hast Du (als Stadkind) noch NIE eine Fackelwanderung gemacht
So wie die Organisation eures Fackelmarsches hier bislang verläuft, möchte ich PTA die Berücksichtigung von §14 VersammlG nahelegen.
Zum Glück waren da keine solche Spießer wie colourize, wobei ich schon fast gedacht hätte, dass er die Polizei schon mal vorsorglich gerufen hätte. Hat er aber nicht und die Reaktionen der Elbstrandbesucher waren zu 100% positiv. Ich fands auch toll!