ich habe die gesetze des hammurabi damals im geschichtunterricht so kennengelernt, daß er damit eine grundlage fürs zivilisatorische zusammenleben, das auch auf gesetzen und strafen beruht, schuf, die zu seiner zeit fortschrittlich (!) war und als die historische grundlage unseres zusammenlebens und unserer gesetzgebung gilt.
Als erste schriftliche Kodifikationen des Rechts gelten der Codex Ur-Nammu und der Codex Hammurapi. Wie bei allen frühen schriftlichen Quellen (z B. auch beim Zwölftafelgesetz) war der Inhalt dieser Codices jedoch keine geniune Rechtsetzung, sondern – zumindest zum Teil – eine Sammlung und Zusammenfassung bestehender, ungeschriebener Rechtsnormen.Über die Entstehung dieses frühgeschichtlichen ungeschriebenen Rechts als soziales Teilsystem gibt es keine Gewissheit; nach der ganz überwiegenden Ansicht jedoch waren Recht, Religion und Moral in vorgeschichtlichen Gesellschaften nicht abgrenzbare Teile einer umfassenden Sittlichkeit, die sich erst in einer späteren Phase der gesellschaftlichen Entwicklung als eigenständige Teilsysteme ausdifferenziert haben.[16]
Mitte des 2. Jahrhunderts v. Chr. entwickelte sich in Rom unter dem Einfluss griechischer Philosophenschulen eine eigene Rechtswissenschaft, womit auch das Monopol der Pontifices auf die Rechtsauslegung fiel. Unter den römischen Juristen gab es im Groben zwei Gruppen: Die einen waren mehr von der Stoa beeinflusst und damit von der Idee eines überpositiven Rechts, die anderen eher vom Skeptizismus.
Im Byzantinischen Reich blieb die justinianische Kodifikation Grundlage der Rechtspraxis. Im 9. Jahrhundert ließ Kaiser Leo VI. (886–912) eine Sammlung des byzantinischen Rechts erstellen. Diese „Basiliken“ bestanden im Wesentlichen aus einer griechischen Übersetzung des justinianischen Codex und der Digesten.In Westeuropa gerieten die justinianische Kodifikation und das römische Recht insgesamt während des frühen Mittelalters weitgehend in Vergessenheit. Insbesondere die Digesten waren bald nicht mehr bekannt. Um 1050 wurde dieser wichtige Text jedoch wiederentdeckt (s. auch Littera Florentina). Von diesem Zeitpunkt an haben zuerst italienische Juristen – deren Rechtsschule von Bologna sich zu einer der ersten Universitäten Europas entwickelte – das römische Recht wieder aufgegriffen. Sogenannte Glossatoren erläuterten und überarbeiteten die bestehenden Texte nach den Bedürfnissen und Methoden der Zeit. Die Kommentatoren (auch Postglossatoren genannt) arbeiteten sodann die Rechtstexte zu praxisbezogenen Werken aus.Da in Deutschland im Mittelalter kein einheitliches Rechtssystem bestand, wurde ab Mitte des 15. Jahrhunderts das römische Recht auch hier rezipiert (siehe: Rezeption des römischen Rechts). Durch die besondere Bedeutung des römischen Rechts wurden die Rechtsfakultäten der Universitäten sehr einflussreich. Die Art der Anwendung des Corpus iuris civilis bezeichnet man als usus modernus pandectarum, also zeitgemäßer Gebrauch der Pandekten.Mit dem Beginn des Absolutismus und der Aufklärung trat das Naturrecht bzw. Vernunftrecht in den Vordergrund.Zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte jedoch mit der historischen Rechtsschule, deren herausragender Vertreter Friedrich Carl von Savigny war, eine Rückbesinnung auf das römische Recht ein. Mit der geschichtlichen Rechtswissenschaft und der Pandektistik erreichte die wissenschaftliche Durchdringung und Systematisierung des römischen Rechts, das als gemeines Recht in Deutschland bis zum 1. Januar 1900 galt, einen Höhepunkt.Auch das moderne bürgerliche Recht ist nach wie vor in besonderem Maße vom römischen Recht geprägt. Dies gilt vor allem für das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dieses beruht auf der geschichtlichen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts. Hingegen wurde das österreichische Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) stärker vom Vernunftrecht des 18. Jahrhunderts beeinflusst. Auch im ABGB sind jedoch römische Wurzeln deutlich erkennbar.
Hey, ich kann Dir folgen!
Ach wie gut, dass es Philosophie und damit ETHIK gibt ... !
naja, es ging darum, daß nach kallistis meinung auge um auge nichts mit moral zu tun hat. aber moral bzw. ethische vorstellungen sind1. abhängig von der zeit, in der sie ausgeübt werden. beispiele gibts sicher genügend, zb. die christianisierung.und 2. von konventionen. so ist zb. die abtreibung meiner meinung nach unmoralisch und unethisch, dennoch bin ich dafür. das sieht der gesetzgeber ebenso, abtreibung ist verboten, wird aber nicht strafrechtlich verfolgt. ebenso tierversuche. finde ich unmoralisch, bin aber dafür. das sehen aktuelle philosophen ebenso, z.b. ein philosophieprofessor der humboldt-uni sagte genausowas mal in nem vortrag.
da eher Theologen und Juristen als Philosophen gefragt
Die "Gesetze" und Strafen, die es in früheren Kulturen und Religionen gab, haben insofern also auch nichts mit Moral im Sinne von Ethik zu tun, sondern wie schon gesagt: es ging um Rache, Vergeltung, Strafe (wie ich oben schon schrieb)
Ja, "Auge um Auge ..." hat nach unseren heutigen geltenden Moralvorstellungen nichts mit Moral (im ethischen Sinn!) zu tun - und wenn ich von Moral/Ethik spreche, beziehe ich mich dabei eigentlich immer auf heutige (philosophische) Ethik und nicht auf irgendeine Pseudo- oder Krämermoral.
Zitat von: kallistiDie "Gesetze" und Strafen, die es in früheren Kulturen und Religionen gab, haben insofern also auch nichts mit Moral im Sinne von Ethik zu tun, sondern wie schon gesagt: es ging um Rache, Vergeltung, Strafe (wie ich oben schon schrieb) vielleicht auch um erziehung ? vorbeugung von taten durch die bekanntheit der strafen ? damit regelung des gesellschaftlichen lebens in gewisse bahnen ? als moralische grundlage für ein zusammenleben ?
als moralische grundlage für ein zusammenleben
Zitat von: Kallisti am 25 September 2011, 13:50:57Ja, "Auge um Auge ..." hat nach unseren heutigen geltenden Moralvorstellungen nichts mit Moral (im ethischen Sinn!) zu tun - und wenn ich von Moral/Ethik spreche, beziehe ich mich dabei eigentlich immer auf heutige (philosophische) Ethik und nicht auf irgendeine Pseudo- oder Krämermoral. Wer ist "uns" und wo ist "heute"?Sind Moral und Ethik eigentlich synonym?Und alle, die von "unserer heutigen" Moral/ Ethik abweichen, haben keine und /oder sind Krämerseelen, hab ich das richtig verstanden?
ganz schön diskriminierend, finde ich, besonders den krämern gegenüber !
das sehen aktuelle philosophen ebenso, z.b. ein philosophieprofessor der humboldt-uni sagte genausowas mal in nem vortrag.
Zitat von: Multivac am 25 September 2011, 13:58:04Zitat von: kallistiDie "Gesetze" und Strafen, die es in früheren Kulturen und Religionen gab, haben insofern also auch nichts mit Moral im Sinne von Ethik zu tun, sondern wie schon gesagt: es ging um Rache, Vergeltung, Strafe (wie ich oben schon schrieb) vielleicht auch um erziehung ? vorbeugung von taten durch die bekanntheit der strafen ? damit regelung des gesellschaftlichen lebens in gewisse bahnen ? als moralische grundlage für ein zusammenleben ?Ja, sicher - und so ist das in Religionen (vor allem in den drei monotheistischen "Weltreligionen" - Judentum, Christentum, Islam) ja heute noch: eigentlich erwachsene Menschen sollen wie (kleine) Kinder "erzogen" werden (müssen sie offensichtlich flächendeckend auch =/ ... ), damit ein einigermaßen friedliches (friedliches ?!?!??? ... !!!) Zusammenleben möglich sein soll - durch religiöse Gebote, Verbote, Rituale ... Das ist religiöse "Moral". Ja.