Spambot - es geht (ging mir) nicht darum, ob meine persönlichen Ansichten irgendwelche Amis interessieren oder ob Jens´ Fall "den" Deutschen wichtig oder egal ist - es ging um etwas ganz anderes: darum, wie Menschen grundsätzlich eingestellt sind - solchen (vielen!) "Fällen" von "Ungerechtigkeit" und Menschenrechtsverletzungen gegenüber, aber auch "verbrechern" und deren Strafen gegenüber, Justizsystemen/Rechtsprechung gegenüber (siehe bei uns Thema "Sicherungsverwahrung" - von mir oben bereits angesprochen) usw. - ja, es ging mir auch um die moralischen Vorstellungen, Einstellung(en) der Leute hier im Forum.
Ja, das scheint naheliegend zu sein - dass Menschen sich eher für die einsetzen, mit denen mitfühlen (wollen oder können oder beides), die so gar keine Schuld an irgendetwas trifft. Die rein weiße Weste halt wieder (siehe hierzu schon oben/vorne ...). Aber mit der "Schuld" und Unbeflecktheit, mit der Fehlerlosigkeit bzw. Unfehlbarkeit ... ist es so eine Sache ...
Mit dem Thema "nachträgliche Sicherungsverwahrung" solltest du dich vielleicht noch einmal befassen. Ich glaube du hast da etwas völlig falsch verstanden. Die Thematik hat absolut nichts mit dem Fall Jens Söring zu tun.
Die von dir zitierte "International Bill of Rights" der UN aus dem Jahr 1948 basiert übrigens auf der amerikanischen Verfassung.
Abgesehen, davon, dass kaum ein Jurist deine Einschätzung teilen wird, gibt es keine externe Kontrollinstanz, da die Amerikaner nicht beim Internationalen Gerichtshof mitmachen.
Deine Interpretation dieser Rechtsnorm in Bezug auf den Fall Söring ist abenteuerlich.
Wenn du moralische Vorstellungen zum Strafsystem diskutieren willst, würde ich vorschlagen, dass du mit dem deutschen Strafsystem anfängst.
Man sollte sich dann aber vom Einzelfall lösen, da ein rechtsstaatliches System grundlsätzliche Regeln aufstellen muß, die für jedermann gleichermaßen gelten. Dann könnten wir Täterschutz und Opferschuld (oder war es doch andersrum?) diskutieren.
Wenn dir das Thema Menschenrechtsverletzungen am Herzen liegt, sollten wir vielleicht über die Zustände im Iran, in Burma, oder in Nordkorea diskutieren.
Zitat von: Kallisti am Mai 04, 2011, 11:48:50Ja, das scheint naheliegend zu sein - dass Menschen sich eher für die einsetzen, mit denen mitfühlen (wollen oder können oder beides), die so gar keine Schuld an irgendetwas trifft. Die rein weiße Weste halt wieder (siehe hierzu schon oben/vorne ...).Aber mit der "Schuld" und Unbeflecktheit, mit der Fehlerlosigkeit bzw. Unfehlbarkeit ... ist es so eine Sache ...Du machst es dir aber sehr leicht bei der Verharmlosung von Mord. Als Atheist sind mir solche Annahmen von einer menschlichen Grundschuld völlig fremd.
Hier werden schon lange Rufe laut nach "wegsperren für immer" - das ist exakt das, was in den USA gängige und legitimierte sowie äußerst RENTABLE/LUKRATIVE Praxis ist - wo bleibt da der Resozialisierungsgedanke?
Die Sicherungsverwahrung hat nicht den Sinn, die Strafe zu verlängern, sondern die gesicherte Person vor der Gesellschaft zu schützen.
Zitat von: messie am 05 Mai 2011, 11:38:35Die Sicherungsverwahrung hat nicht den Sinn, die Strafe zu verlängern, sondern die gesicherte Person vor der Gesellschaft zu schützen. Es sollte wohl eher heißen, dass die Gesellschaft vor der gesicherten Person geschützt werden soll.
Viel mehr meinte ich: dass kein Mensch ohne Fehl(er) ist und alle sich im Leben mehrfach irgendetwas "schuldig" machen (Fehler machen, ja, verschiedenen Ausmaßes, verschiedener Grade)! Und daher doch verstehen müssten, dass auch andere Menschen nach "Fehlern" gern eine "zweite Chance" eingeräumt bekämen.
Inwiefern "verharmlose" ich Mord??
Sorry, aber ein Mord ist doch nicht irgend ein harmloses Fehlerchen, das jedem mal so eben "passieren" könnte ... *kopfschüttel* SchockiertVielleicht mag jeder in Notwehr dazu fähig sein jemanden umzubringen (in Todesangst macht jeder alles), aber von Mord ist das ja wohl noch weit entfernt.
Soso, das Grundrecht auf Freiheit gilt auch für rechtsstaatlich verurteilte Häftlinge.Mir wird das nun wirklich zu albern. Du wiederholst ständig deine Thesen und weichst bei Bedarf auf andere Diskussionsebenen (meist abstraktere Ebenen) oder in neue Perspektiven aus, um fundierte Gegenargumente zu umgehen.
Damit reagieren die Karlsruher Richter auf die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, die für Aufsehen gesorgt hatte. Der EGMR hatte die deutsche Praxis sowohl der rückwirkenden Verlängerung wie auch der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet.
Weiterhin nutzt du willkürlich Einzellfälle um generelle Aussagen zu treffen. Unpassende Vergleiche werden herangezogen.
Wenn keiner mehr mit dir diskutieren will, werden wir von dir seitenweise mit selektiven Infos versorgt.
Wenn wir hier nun also - ganz aktuell (siehe BverfG-Urteil) - sagen, einfach nur für immer hinter Gitter stecken, kann und darf nicht der richtige Weg sein (...)
[USA]die Leute sind und bleiben einfach im Gefängnis - auch wenn sie in Therapieeinrichtugen viel besser aufgehoben wären (und behandelt und ggf. resozialisiert werden könnten, zumindest man ihnen und ihrer Situation aber gerechter würde, als sie einfach einzulochen.
Das hat insonah mit Jens Söring zu tun, als es in den USA Praxis ist (wie ich oben bereits schrieb), "Kriminelle" einfach wegzusperren - ganz gleich, ob sie evtl. unschuldig in Haft sind (...)
Ich denke, wir können uns jetzt die Begriffsdiskussion doch sparen (was gilt gesetzlich als "Mord", was als "Totschlag", wann ist es "Notwehr" usw.).
Dann kann sie ihn anhimmeln und ihm huldigen und ich muss nicht immer gleich bei Politik & Gesellschaft nur dieses oberdämliche Geschwafel lesen. Es gibt wesentlich wichtigere Dinge, als diesen Typ.
Wird diese Unschuld nicht nachgewiesen, bleibt es bei 90 Jahren = lebenslänglich gemäß derem Rechtssystem.
Du durchmischst hier ständig zwei Dinge: Den "Einzelfall" Jens Söring und die generelle Kritik des "für immer Wegsperrens".
Weswegen es den Totschlag zur Unterscheidung zum Mord gibt? Weil Dinge im Affekt geschehen können, die man so nicht geplant hat. Zum Ausrasten wird wiederum jeder fähig sein, das glaube ich auch, dass dabei jemand zu Tode kommt wird unter extrem doofen Umständen auch angehen können.Mord aber hat Vorsatz als Voraussetzung und auch den Wunsch, diesen Menschen töten zu wollen. Mit einer Affekthandlung hat Mord rein gar nichts zu tun.
Meine Meinung zu deiner "zweiten Chance"-Nummer: Nur dann wenn eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist und das speziell für hier in Deutschland.
Messie, ich bewundere echt Deine Ausdauer.