Schwarzes Hamburg

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Umfrage

Soll man die inhaftierte ehemalige RAF-Mitglieder freilassen?

Ja
- 12 (38.7%)
Ja, aber nur, wenn sie sich von ihre Taten distanzieren
- 5 (16.1%)
Nein, lebenslänglich ist lebenslänglich
- 12 (38.7%)
Ist mir egal
- 1 (3.2%)
Was zum Teufel ist RAF?
- 1 (3.2%)

Stimmen insgesamt: 28


Autor Thema: RAF  (Gelesen 33415 mal)

schwarze Katze

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RAF
« am: 23 April 2007, 17:15:41 »

Hallöchen,

zur Zeit wird es in die Medien, von "TAZ" über "Spiegel" bis "Bild" viel über RAF diskutiert,
erstens weil noch einsitzdende RAF-Mitgleider um ihre Freilassung kämpfen, zum Glück diesmal ohne Waffengewalt
und zweitens, weil die Deutsche Herbst wieder jährt

Brigitte Mohnhaupt wurde schon freigelassen, Christian Klar will freigelassen werden, was nach seiner mehr als wirrer Rede wieder in den Sternen steht

Merkwürdigeweise stellt sich gerade jetz heraus, dass Christian Klar nicht der Buback-Mörder war.., und damit steht dem Freilassung eigentlich nicht in die Wege.

Was meint ihr eigentlich dazu, soll man sie freilassen?
Oder sollen sie ihr Leben lang für ihre Taten einsitzen?

Also, ich bin für Freilassung,
es ist vorbei, RAF existiert nicht mehr, die EX-Terrosristen haben genug gesessen und sind kein Gefahr für die Allgemeinheit mehr
« Letzte Änderung: 23 April 2007, 17:19:21 von Black Russian »
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colourize

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Re: RAF
« Antwort #1 am: 23 April 2007, 17:36:01 »

Gnade ist aus der Perspektive des um Gnade Bittenden ein Akt der Unterwerfung unter einen Herrscher oder ein Herrschaftssystem.

Gnade ist folglich aus der Sicht des Herrschers ein Akt des Ausübens von Herrschaft. Gnade setzt damit keine Reue des Begnadigten voraus. Eine Distanzierung von der Tat ist einfach nicht erforderlich, da die Strafe verbüßt wurde und aus Gnade der Rest erlassen wurde. Andernfalls könnte man Gnade ja einfordern, wenn man besonders glaubhaft Reue zeigt. Dies würde aber die Autorität des Herrschenden untergraben.
Gnade und Strafe sind also zwei Seiten derselben Medaille. Ein Herrschaftssystem, das dies nicht erkennt, hat die Prinzipien der eigenen Herrschaft nicht verstanden.
« Letzte Änderung: 23 April 2007, 17:39:33 von colourize »
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DarkestMatter

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Re: RAF
« Antwort #2 am: 23 April 2007, 17:39:41 »

hm.
Als ich das Licht des Kreißsaals erblickte, war die RAF eigentlich schon geschichte. zumindest die Aktionen der RAF.
Außerdem hab ich als Kind systembedingt wenig davon gehört  ::) (was mich eigentlich wundert).

Wie dem auch sei - die mitglieder der RAF haben Menschen umgebracht. ja.
Nur kommt bei Urteil und Strafvollzug wieder die moralisch/ethische Zwickmühle ins Spiel.

sie haben Aktionen gegen den Staat durchgeführt... Staatsdiener umgebracht.
Aber ist ein Mensch schwerer zu bestrafen, der Staatsdiener tötet und mit Gewalt gegen den Staat vorgeht?
hm.
ich bin im Strafrecht nicht bewandert - aber kann nicht jeder Mörder einen Antrag auf vorzeitige entlassung stellen? der auch bewilligt werden kann, wenn die Hinterbliebenen des Opfer dagegen sind?
die Mitglieder der RAF haben die Strafen abgesessen, zu denen sie verurteilt wurden bzw. einen Großteil der Strafen.
Tjo - ich muss ehrlich sagen, dass es mir egal ist, ob sie raus kommen oder nicht.

dafür spricht, dass andere Mörder auch freikommen. Resozialisierung und so
dagegen spricht aber, dass es im Prinzip staatsfeinde waren.. sind..
hm. ich würd mich keiner demo (für oder wider freilassung) anschließen :D
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Thomas

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Re: RAF
« Antwort #3 am: 23 April 2007, 20:32:48 »

Sehr interessantes Thema.Allerdings kann ich an der Umfrage nicht teilnehmen, da sie mir zu undifferenziert formuliert ist.Nur "alle freilassen" oder "alle im Knast verrotten lassen" ist mir ein wenig zu einseitig.

Zum einen muß man diese Frage für jedes einzelne, noch einsitzende Ex-RAF-Mitglied stellen und kann das nicht pauschal für alle tun.

Zum anderen gibt es bezüglich der möglichen oder tlw. schon geschehenen Freilassungen zwei Sichtweisen :

Erstens die Strafrechtliche : Die Ex-Terroristen, die z.B. wegen Mordes verurteilt wurden, müßen bezüglich evtl. vorzeitiger Entlassung genauso behandelt werden, wie "gewöhnliche" Mörder.Die nötige Haftzeit dürften die meisten abgesessen haben.Eine Wiederholungsgefahr dürfte man bei allen ebenfalls ausschließen können, also spricht rechtlich nichts gegen eine (vorzeitige) Entlassung.

Zweitens die moralische, aber die kann man kaum objektiv beurteilen.Ich als nicht betroffener habe die nötige Distanz, um mit einer Entlassung leben zu können.Angehörige der Opfer sehen das möglicherweise anders.

Mit einer Entlassung kann ich auch leben, weil bisher keiner (soweit ich weiß) von den Ex-Terroristen fröhlich aus dem Knast gewandert ist und sich ob seiner (un)Taten gefreut hat.Vermutlich haben alle von denen eingesehen, das der gewählte Weg nicht richtig war.

Eine vorzeitige Entlassung von Reue abhängig zu machen, wäre zwar theoretisch schön, aber praktisch unsinnig.Wer von den Angehörigen und Freunden der Opfer könnte mit dieser Reue etwas anfangen, obwohl man sich kaum darauf verlassen kann, das sie tatsächlich ehrlich empfunden ist ? Auf leere Sprüche kann wohl jeder verzichten.Aber es wäre eine bemerkenswerte Geste, wenn Ex-Terroristen nach ihrer Haft von sich aus ihr Bedauern, öffentlich oder den nur den Angehörigen gegenüber äußern würden.

Auch wurde in einem Spiegel-Artikel am Beispiel von Brigitte Mohnhaupt gezeigt, warum (öffentliche) Reue für diese Menschen, die ja meist ausser ihrem Terroristendasein kaum etwas hatten&haben kaum ehrlich möglich ist, gerade vor sich selbst nicht :

"Straftaten schon in jungen Jahren, Haft, Entlassung, Untergrund, dann noch mal 20 Jahre Haft. Dann kann man nicht erwarten, dass sie sagt: Alles was ich gemacht habe, war Mist. Bei einem solchen Fazit bleibt mir eigentlich nur der Strick."

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,465782,00.html

Die kapitalismuskritischen Äußerungen von Christian Klar, die ihm nun wieder zum Verhängnis werden könnten, dürfen sich meiner Meinung nach nicht negativ auf seine mögliche Entlassung auswirken.Es zählt, das er genügend Jahre abgesessen hat und keine Rückfallgefahr besteht.Seine politische Meinung (die Reue über die begangenen Taten ja nicht zwingend ausschließen muß und es vermutlich auch nicht tut) tut hier nicht zur Sache.Die Haft hat diesbezüglich nicht den Sinn, Leute politisch auf Linientreue zu bringen, sondern sie lediglich zur künftigen Achtung der Rechtsstaatlichen Spielregeln zu "erziehen".

Bei C.Klar kann man sich aber noch über vorzeitige Begnadigung und "reguläre" frühere Haftentlassung streiten, wenn da überhaupt ein Unterschied besteht.

Natürlich waren die Terroristen Killer, aber genau das macht sie bezüglich einer Rückfallgefahr auch relativ berechenbar, da sie größtenteils aus Überzeugung und (aus ihrer Sicht) "edlen" Motiven handelten, auch wenn sich oft Wahn und persönliche Macken vermischten.Da besteht kaum die Gefahr, das die Spaßeshalber die nächste Bank überfallen oder ein paar Passanten abknallen.Außerdem hat sich die Gesellschaft geändert.

Zitat von: DarkestMatter
Außerdem hab ich als Kind systembedingt wenig davon gehört  ::)  (was mich eigentlich wundert).
Das heißt was ? Ossi ? Also ich (Wessi) war im deutschen Herbst ca. ein Jahr alt, mich wundert es also wenig, davon nichts mitbekommen zu haben.Zumal Terrorismus ja auch nichts ist, über das man sich mit Kindern unterhält.
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schwarze Katze

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Re: RAF
« Antwort #4 am: 23 April 2007, 21:50:42 »

@Thomas

mit "Freilassen" meine ich natürlich die, die schon lange eingesessen haben.
Und da RAF nicht mehr existiert, kann es in diesem Fall nur um "Altfälle" gehen, also um Freilassung von denen, die schon mehrere Jahren in Haft verbracht haben.

Ich habe wirklich erst über RAF gelesen, als ich in Deutschland war. Der Buch, der ich damals las, war von Stefan Aust "Baader-Meinhof-Komplex", den ich mit ruhigem Gewissen auch weiter empfehelen kann.

Ich gebe zu, es gab die Zeiten, in denen ich sie bewundert habe, den Jungs und Mädels von RAF, mittlereweile tun sie mir leid. Sie haben anderen Schmerz und Leid zugefügt und sich das Leben kaputt gemacht und alles für eine Illusion, für ein völliger Irrtum.

Schon tragisch..wenn ich mir überlege, was Ulrike Meinhof alles schaffen und bewegen könnte, wenn sie eine Kolumnistin geblieben wäre

« Letzte Änderung: 23 April 2007, 22:02:40 von Black Russian »
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colourize

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Re: RAF
« Antwort #5 am: 23 April 2007, 22:48:37 »

Die kapitalismuskritischen Äußerungen von Christian Klar, die ihm nun wieder zum Verhängnis werden könnten, dürfen sich meiner Meinung nach nicht negativ auf seine mögliche Entlassung auswirken.Es zählt, das er genügend Jahre abgesessen hat und keine Rückfallgefahr besteht.Seine politische Meinung (die Reue über die begangenen Taten ja nicht zwingend ausschließen muß und es vermutlich auch nicht tut) tut hier nicht zur Sache.
So ist es.

Bei C.Klar kann man sich aber noch über vorzeitige Begnadigung und "reguläre" frühere Haftentlassung streiten, wenn da überhaupt ein Unterschied besteht.
Da besteht ein gewaltiger Unterschied.
Für Gnade ist Reue nicht notwendig. Bei vorzeitiger Haftentlassung wäre das u.U. anders zu bewerten.

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Thomas

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Re: RAF
« Antwort #6 am: 24 April 2007, 08:16:36 »

Zitat von: colourize
Bei C.Klar kann man sich aber noch über vorzeitige Begnadigung und "reguläre" frühere Haftentlassung streiten, wenn da überhaupt ein Unterschied besteht.
Da besteht ein gewaltiger Unterschied.
Für Gnade ist Reue nicht notwendig. Bei vorzeitiger Haftentlassung wäre das u.U. anders zu bewerten.

Ich meinte den zeitlichen Unterschied zwischen den beiden Varianten, eben sofern da überhaupt einer besteht.Laut Wikipedia kann Klar allerdings frühestens 2009 regulär entlassen werden, im Falle einer Begnadigung würde er vermutlich schon früher rauskommen.Da stellt sich die Frage, warum überhaupt eine Begnadigung in Betracht kommen sollte, zumal das Jahr 2009 ja nicht mehr so weit weg ist.Soll er doch bis dahin sitzen, so wie es bei gewöhnlichen Mördern mit ähnlichen Taten auch der Fall wäre, und dann vorzeitig entlassen werden.

@Thomas

mit "Freilassen" meine ich natürlich die, die schon lange eingesessen haben.
Und da RAF nicht mehr existiert, kann es in diesem Fall nur um "Altfälle" gehen, also um Freilassung von denen, die schon mehrere Jahren in Haft verbracht haben.
Das ist klar (Haha, welch Wortwitz).Aber auch in diesem Fall ist die Umfrage zu einseitig formuliert.Freilassen, sofort, ohne Bedingungen ? Freilassen durch Begnadigung, aber nur mit Zeichen von Reue ? Freilassen nach absitzen der Mindesthaftzeit ? Oder noch etwas anderes ? Welche Form von "Freilassen" meinst du ? Dazu gibt es in der Umfrage zu wenig Optionen.
« Letzte Änderung: 24 April 2007, 08:22:53 von Thomas »
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schwarze Katze

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Re: RAF
« Antwort #7 am: 24 April 2007, 11:12:42 »

Naja, erstmals bekommt Christian Klar endlich Hafterleichterung:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,478998,00.html
« Letzte Änderung: 24 April 2007, 11:32:37 von Black Russian »
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Sanctitas

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Re: RAF
« Antwort #8 am: 24 April 2007, 12:45:35 »

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« Letzte Änderung: 04 März 2009, 16:35:15 von Sanctitas »
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messie

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Re: RAF
« Antwort #9 am: 24 April 2007, 16:23:39 »

Nur als Randnotiz:
Zitat
ich denke aber auch, dass die raf-gefangenen auch zu ihrer geschichte stehen sollen: taten zugeben, erklären, entschuldigen, bereuen, vergeben, ...
Ganz klar: Taten zugeben und erklären sollten sie. Vor allem Letzteres. Man kann darüber sicher auch heute noch sehr viel lernen, wie Terror überhaupt entsteht, und wie man ihm entgegenwirken kann.

Aber entschuldigen?

Man kann sich doch nur für etwas entschuldigen was man nicht absichtlich gemacht hat bzw. was man so nicht ausdrücken wollte.
Wenn ich jemandem aus Versehen auf die Füße trete dann sag ich "Entschuldigung" danach.
Aber wenn ich demjenigen mit voller Absicht auf die Latschen trete, dann ist ein "Entschuldigung" doch Unsinn. Tue ich es trotzdem, kann es der Betreffende zu Recht als Ironie werten.

Die RAF-Mitglieder haben die Morde aus vollster Überzeugung vollzogen. Da gibt es nichts zu entschuldigen. Vielleicht bereuen - aber auch das nicht wirklich, denn unter den damaligen Umständen gab es für sie schlicht keine andere Option. Bereuen kann man doch nur dann, wenn es andere Optionen gibt. Aber die Beteiligten sahen keine andere Möglichkeit, gegen den Staat vorzugehen. Sahen sie sie doch und entschieden sich doch für die Morde, dann gibt es etwas zu bereuen. So aber kann Reue nur ein Lippenbekenntnis sein.

Was sie tun können - und dies ja auch tun - ist, dass sie heute nicht mehr zu denselben Mitteln greifen würden. Das ist auch plausibel, und das ist das einzig Entscheidende, auch für eine Haftentlassung: Es sollte klar sein dass sie heute anders denken und nicht vorhaben, dort weiterzumachen wo sie damals aufgehört haben.
Da das m.E. so gegeben ist, sehe ich auch keine Einwände gegen eine ordnungsgemäße Haftentlassung.
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Re: RAF
« Antwort #10 am: 24 April 2007, 16:42:02 »

Zitat von: messie

Aber entschuldigen?

Man kann sich doch nur für etwas entschuldigen was man nicht absichtlich gemacht hat bzw. was man so nicht ausdrücken wollte.
Wenn ich jemandem aus Versehen auf die Füße trete dann sag ich "Entschuldigung" danach.
Aber wenn ich demjenigen mit voller Absicht auf die Latschen trete, dann ist ein "Entschuldigung" doch Unsinn. Tue ich es trotzdem, kann es der Betreffende zu Recht als Ironie werten.
Vieleicht streitet man sich da nur um die Wortwahl und meint eigentlich das gleiche, aber ich denke schon, das sich Terroristen für ihre Taten entschuldigen können (wenn sie denn wollen).Selbst wenn eine Tat mit voller Absicht begangen wurde, kann man sich im nachhinein dafür entschuldigen.Dafür, das man falsche Schlüsse traf oder die Dinge falsch sah und entsprechend falsch gehandelt hat.Und/Oder einfach für das Leid, das man anderen zugefügt hat.Nur muß die Entschuldigung natürlich aus freien Stücken erfolgen und ernst gemeint sein.

Wenn ich heute jemandem mit voller Absicht auf die Füße trete, aber in ein paar Jahren merke, das das eine ziemlich dumme Sache war, warum kann ich mich nicht dafür entschuldigen ?

Zitat von: messie
Die RAF-Mitglieder haben die Morde aus vollster Überzeugung vollzogen. Da gibt es nichts zu entschuldigen. Vielleicht bereuen - aber auch das nicht wirklich, denn unter den damaligen Umständen gab es für sie schlicht keine andere Option. Bereuen kann man doch nur dann, wenn es andere Optionen gibt. Aber die Beteiligten sahen keine andere Möglichkeit, gegen den Staat vorzugehen. Sahen sie sie doch und entschieden sich doch für die Morde, dann gibt es etwas zu bereuen. So aber kann Reue nur ein Lippenbekenntnis sein.
Auch diese Definition kann ich so nicht teilen.Die Möglichkeit zur Reue hat nichts damit zu tun, ob es zur Tat möglich Optionen gab.Bereuen kann man erst mal alles, was man getan hat, auch aufrichtig.Ob man das auch tut, ist natürlich eine andere Sache und hängt von den eigenen Ansichten ab.

Aber zu sagen, Reue und Entschuldigung, das geht in diesen Fällen eigentlich gar nicht, baut evtl. Zweiflern unter den Tätern höchstens einen trügerischen Schutzschild auf, der sie in ihrer uneinsichtigen Betrachtung der Dinge bestärken könnte.
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uriel

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Re: RAF
« Antwort #11 am: 25 April 2007, 13:36:20 »

nun, da ich die auffassung vertrete, das mord z.b. nicht verjähren darf, erübrigt es sich, weiter über begnadigung zu philosophieren...

ein klares nein zu links- UND rechtsextremen denken und handeln!
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DarkestMatter

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Re: RAF
« Antwort #12 am: 25 April 2007, 14:18:39 »

hm. also gleich wieder Todesstrafe einführen?  :-X

Ein Mörder (und im speziellen die inhaftierten RAF-Mitglieder) haben doch im Prinzip kein Leben mehr. Ob du 18 oder 20 oder 25 Jahre einsitzt, macht da keinen Unterschied.
ich glaub, das kann sich von uns keiner vorstellen, wie es ist, 20 Jahre lang im Knast zu sitzen...

die haben doch schon alles verloren, woran sie geglaubt haben. Sie wurden durch freiheitsentzug bestraft. So wie andere Mörder auch...
Da kommt wieder die Ethik mit ins spiel. Kann/darf/soll ein Kinderschänder, der sein Opfer umgebracht hat, genauso behandelt werden wie ein Obdachloser, der aus Geldgier einen Passanten niedergestochen hat? Moral und Ethik sind im Strafrecht m.W. nach nicht relevant. Und es gilt immer noch gleiches Recht für alle.

Wo würdest du die Grenze ziehen zwischen "soll ewig im Knast bleiben" und "darf wieder raus"?
Mord - ewig drin (das entnehm ich frecherweise deinem beitrag, korrigier mich, wenn ich irre)
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe - früh raus? garnicht rein?
Kindesmissbrauch? - für immer?
Vergewaltigung einer 30jährigen? - wie Kindesmissbrauch? schlimmer? darf man einen unterschied machen?
Raub, ERpressung, Folter.. wo ist die Grenze?

klar - psychisch kranke, von denen nachweisbar eine Gefahr für die Allgemeinheit bzw für bestimmte Personen ausgeht, sollten ihr Leben lang oder zumindest bis zum Erfolg einer möglichen Therapie beaufsichtigt werden... aber Mörder, die mit einer bestimmten Gewissheit nicht wieder töten würden und viele Jahre ihres Lebens nicht in Freiheit verbrachten - sollten die nicht wieder in die Gesellschaft integriert werden?

hm...
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Re: RAF
« Antwort #13 am: 25 April 2007, 14:58:17 »

nun, da ich die auffassung vertrete, das mord z.b. nicht verjähren darf, erübrigt es sich, weiter über begnadigung zu philosophieren...
Verjähren tut er ja auch nicht.Klar z.B. saß ja bereits X Jahre wegen Mordes (oder weswegen man ihn noch verurteilt hat).
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uriel

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Re: RAF
« Antwort #14 am: 25 April 2007, 15:13:01 »

argh...wieso immer gleich von einem extrem ins nächste verfallen ??? aber das ist bei vielen die typische reaktion - von daher sei's drum ^^

tut mir ja leid, wenn ich nicht der gängigen meinung folge--halt ne tuts mir eigentlich nicht...aber egal grad...

wenn da jmd für mord verurteilt wurde, dann gibts da einfach nix mit begnadigung...in meinen augen wird mord eh noch zu schwach bestraft...

wir reden hier von vorsätzlichem mord, nicht notwehr bzw. unfall...da geht es um selbstverteidigung bzw. unglückliche umstände

es tut mir leid, wenn ich das falsch ausgedrückt habe...

ist mir ziehmlich egal, ob sie nach ihren verbrechen und absitzen der strafe nochn leben haben...das haben sie in dem moment verwirkt, als sie jmd kaltblütig umgebracht haben...normal dürften die nie wieder raus...

das topt nur noch seelische/körperliche vergewaltigung und des eben genannte mit todesfolge - sprich mord ... bei sowas fehlen mir nur noch die worte...die bekommen da teilweise grad mal 10-15 jahre augebrummt...wo is denn da gerechtigkeit?

todesstrafe muss net sein, die amis zeigen, das es eh nix bringt...nun ok, die haben auch ne starke waffenlobby, aber egal - anderes thema

wenn es um verfahrensfehler geht - sicherlich, rechtssystem - da kann man derzeit ja auch mittel und wege finden um verfahren neu aufzurollen etc. - verfahrensfehler mal außenvorgelassen; das sind eh fälle, die individuell betrachtet werden müssen...

---

edit:

sry, das mit dem verursachen von materiellem schaden - da bin ich der ansicht, was da teiwleise an strafen verhängt wird und wie die in rellation zu mord und vergewaltigung stehen - ist wahnsinn  - da wäre handlungsbedarf...

das da jmd begnadigt wird, obwohl die strafe noch nicht abgesessen wurde - nunja ... darüber ließe sich streiten... das kann vllt bei kleineren vergehen durchaus angewahnt werden...aber eindeutig nicht bei mord und/oder vergewaltigung...strafe ist strafe, da noch zu begnadigen ist ein schlag ins gesicht der opfer

sicherlich würden höhere strafen nur bedingt helfen, denn es wird immer menschen geben, die irgendwann irgendwie austicken, aber das wirst auch nicht unterbinden, wenn du jedem verbrecher nach 5 jahren die hand streichelst, fragst ob er bereut und wieder raus lässt...

----

edit2:

frag mal die eltern der kinder, die vergewaltig und/ oder ermordet wurden...was die davon halten würden, wenn der täter früher wieder rausgelassen wird...

ich für meinen teil bin sehr froh, weder direkt, noch indirekt einen solchen fall in meinem familiären und bekanntenkreis zu haben - ich wünsche es auch keinem

als außenstehender kann man immer sagen - "hey, die haben auch ein recht auf integration" - aber wehe, man ist selbst betroffen...da sieht die welt mit sicherheit anders aus
« Letzte Änderung: 25 April 2007, 15:21:33 von uriel »
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