Naja, wo man so einen Flieger im Falle des Falles abschießt, sollte man natürlich auch mit berücksichtigen.Wenn es aus z.B. oben genannten Gründen keinen Sinn macht, dann geht es eben nicht.
Zitat von: Thomas am 27 September 2007, 11:16:36Naja, wo man so einen Flieger im Falle des Falles abschießt, sollte man natürlich auch mit berücksichtigen.Wenn es aus z.B. oben genannten Gründen keinen Sinn macht, dann geht es eben nicht.*edit* Zu langsam getippt... da war Dalai_Wese schneller ...
Zitat von: Thomas am 27 September 2007, 11:16:36Naja, wo man so einen Flieger im Falle des Falles abschießt, sollte man natürlich auch mit berücksichtigen.Wenn es aus z.B. oben genannten Gründen keinen Sinn macht, dann geht es eben nicht.Hier, finde ich, wird Deine Argumentation nun aber völlig ad absurdum geführt... Bisher hattest Du doch argumentiert, daß ein Abschuss nur als allerletzte Notlösung, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und das Ziel der Entführer unmissverständlich eindeutig und unausweichlich ist, gerechtfertigt wäre. Mal angenommen man würde ein solch' (abwegiges) Gesetz schaffen - die Gewissheit der unausweichlichkeit des Unglücks hätte man erst ganz kurz vor dem Zusammenprall (vorher könnten 'zig andere Dinge den Lauf noch verändern (Passagiere, welche die Entführer überwältigen oder was auch immer)). Da das Ziel wohl nie Bauer Piepenbrinks Hof am A. der Welt sein wird, sondern stets in dicht besiedelten Gebieten liegen wird, verbietet sich ein Abschuss somit schon Aufgrund der damit entstehenden Schäden.
Gibt ja auch Sportstadien, etc. die am Stadtrand liegen
Des weiteren würde mich interessieren, wieviel ausreichend massive Teile bei einem Flugzeugabschuss vermutlich übrigbleiben würden.Denn wenn man davon ausgehen kann, das ein Treffer das Vehikel ausreichend pulverisiert, relativiert sich das mit dem Abschuss über Stadtgebiet vieleicht wieder.Das sind allerdings eher theoretische Überlegungen
In Ballungsräumen, wie in Frankfurt allerdings, gibt es ohnehin kaum eine Stelle, wo man eine Passagiermaschine zum Absturz bringen könnte, ohne hunderte Menschenleben zusätzlich in Gefahr zu bringen.
Zitat von: Thomas am 27 September 2007, 12:58:26Gibt ja auch Sportstadien, etc. die am Stadtrand liegenHehe, jaaa. Und mir fällt da auch auf Anhieb eines ein \o/ Hamburg ist braun-weiß \o/
Ich gebe zu, in diesem Punkt habt ihr vermutlich Recht.
Der Abschuss eines Flugzeuges ist dann straffrei erlaubt wenn es nicht weiter als 50 Meter vom Ziel entfernt ist das mindestens 50 Menschenleben gefährdet, wobei zu 100 Prozent sicher sein muss dass es wirklich Terroristen sind die fliegen können und in der Lage sind das Ziel zu treffen, allerdings nicht in Ballungsräumen, Stadtgebieten, in der Nähe von Autobahnen, Schnellverkehrsstraßen oder Kuhweiden. Weiterhin ist verboten das Flugzeug abzuschießen wenn Polizisten und Sicherheitspersonal im Flugzeug sitzen, da davon auszugehen ist dass sie die Zielerreichung verhindern würden, wäre das Ziel ein hinreichend gefährliches. Ziele sind ausschließlich Atommeiler und Bürogebäude zur Haupt-Arbeitszeit sowie Flughäfen höherer Ordnung.
Ein solches Gesetz, wenn es denn wirklich alle Einschränkungen beinhaltete, ist schlicht unnötig, da in dem eng begrenzten Falle ohnehin ein Abschuss geschehen würde, Strafmaß hin oder her.
Es hätte vielleicht einen Sinn wenn die Abschreckungswirkung gegenüber Terroristen beträchtlich wäre. Da sie aber so und so Märtyrer wären, ginge denen dieses Gesetz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am Arsch vorbei.
Der einzige der ängstlicher sein wird sind die Normalbürger - jene nämlich die dann wirklich in einem entführten Flugzeug säßen und keine Ahnung haben, ob das Gesetz dann auch wirklich in so engen Grenzen angewendet wird oder ein Politiker diese enge Auslegung in einer Stresssituation eben prompt anders auslegt.
Und nebenbei noch mal für die Polizeistaats-Paranoiker : Das neue Google :http://data4.blog.de/media/152/1958152_0a6ade6d7e_l.jpeg
Zitat von: messieDer einzige der ängstlicher sein wird sind die Normalbürger - jene nämlich die dann wirklich in einem entführten Flugzeug säßen und keine Ahnung haben, ob das Gesetz dann auch wirklich in so engen Grenzen angewendet wird oder ein Politiker diese enge Auslegung in einer Stresssituation eben prompt anders auslegt.Auch das ist, im Hinblick auf "abgeschossen wird dann sowieso" widersinnig.Ein von seinem Handeln überzeugter Politker, der in einer Stresssituation einen Abschuss verfrüht anordnet, wir das dann so oder so tun.Unberechtigt wäre es so oder so, das habe ich ja hoffentlich schon ausreichend dargelegt.
Wie Kortirion in seinem Beispiel auch anmerkte 1972: Da wäre der Politiker zurückgetreten weil er nicht hätte ausschließen können ob er nicht doch Unschuldige umgebracht hätte.
Eine Restunsicherheit bleibt immer. Eine Strafe würde jemand, der dadurch die Grundrechte unserer Verfassung wahren kann, auch überhaupt keine Frage.
Es gibt eben manchmal wichtigere Dinge als ungeschoren davonzukommen.
Zitat von: messieEine Restunsicherheit bleibt immer. Eine Strafe würde jemand, der dadurch die Grundrechte unserer Verfassung wahren kann, auch überhaupt keine Frage.Wie meinen ?
Eine Strafe wäre für jemanden, der dadurch die Grundrechte unserer Verfassung wahren kann, auch überhaupt keine Frage. Er würde sie annehmen, weil er weiß, dass unschuldige Menschen töten niemals ein Kavaliersdelikt sein kann und darf.
Zitat von: messieEs gibt eben manchmal wichtigere Dinge als ungeschoren davonzukommen.Was heißt denn "davon kommen" ? Da tut jemand in einer Extremsituation das richtige, rettet damit X Menschenleben und wird dann zum Dank noch Bestraft ? Sorry, das kann ich nicht einsehen.Vor allem, wenn die Bewertung als "das richtige tun" von so ziemlich allen Seiten geteilt würde, aber man aufgrund der Gesetzeslage verurteilen muß.Da steht dann die Gesetzeslage dem gesunden empfinden im Weg, und genau das ist für mich der Knackpunkt.