Schwarzes Hamburg

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Umfrage

wo würdest du lieber wohnen, rein vom bauchgefühl her?

schanzenviertel
- 17 (51.5%)
blankenese
- 16 (48.5%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 10 Februar 2007, 14:12:12


Autor Thema: schanzenviertel oder blankenese?  (Gelesen 16733 mal)

Mentallo

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Re: schanzenviertel oder blankenese?
« Antwort #75 am: 27 März 2007, 16:33:30 »

Wenn die Bullen wegen Verdacht auf Cannabiskonsum, was wohl kaum eine Straftat darstellt, anrücken würden[...]

das STGB ist kein wunschkonzert.
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K-Ninchen

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Re: schanzenviertel oder blankenese?
« Antwort #76 am: 27 März 2007, 16:43:12 »

Dass Genossenschaftswohnungen in Barmbek o.ä. super günstig sind, ist wohl klar. Von einer Genossenschaft erwarte ich das ja auch... Leider gibts davon im Westen ja auch kaum was, was wohl damit zusammenhängt, dass BAUgenossenschaften seltenst über nette Altbauten verfügen.. :)

Grüße,
Nicolas.

Ja leider... und wenn sie was im Westen haben sind es meist auch die typischen 50er Jahre Klinkerbauten.
Obwohl meine Genossenschaft da auch was hat...
Ich würd mir z.B. gerne das hier in der Neustadt mal genauer anschauen:
http://www.schiffszimmerer.info/html/wohnanlagen/wohnanlage_ve06.htm
oder das hier:
http://www.schiffszimmerer.info/html/wohnanlagen/wohnanlage_ve66.htm

Beide eher zentral als westlich, aber das ist ja auch schon mal echt was wert.

Komisch auch:
Wenn eine Genossenschaft Gebäude hat, die nach 1980 gebaut sind, und ganz besonders schick aussehen, sind die meist §5-Schein gebunden.
Bei Neubauten ab etwa 2000 ist es wiederum gemischter.

*seufz*
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Im Falle eines Missverständnisses:
Ich bin zutiefst bösartig und hinterhältig (kein Wunder bei dem Sternzeichen) und habe grundsätzlich niedere Beweggründe für fast alles.

Nachtmensch

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Re: schanzenviertel oder blankenese?
« Antwort #77 am: 28 März 2007, 08:12:13 »

Öhm,

Wenn die Bullen wegen Verdacht auf Cannabiskonsum, was wohl kaum eine Straftat darstellt, anrücken würden[...]

das STGB ist kein wunschkonzert.

Der Mensch möge mir die entsprechende Stelle des StGb zeigen, meines Wissens nach ist das eine Frage des BtmG, in dem der Konsum explizit NICHT erwähnt ist. Aber Mentallo kennt sich da sicherlich erheblich besser aus..  ;)

Grüße,
Nachtmensch.
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toxic_garden

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Re: schanzenviertel oder blankenese?
« Antwort #78 am: 28 März 2007, 09:38:32 »

nach mehreren Urteilen der zuständigen Gerichte ist von der Verfolgung bei geringer Menge, die zum Eigenkonsum dient, abzusehen. Genauer heisst es zum Beispiel:

"In Fällen, die gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind, [...] werden die Strafverfolgungsorgane nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung der in § 31a BtMG bezeichneten Straftaten grundsätzlich abzusehen haben."

in Hamburg zum Beispiel ist das Maß für eine "geringe Menge" bei ca. 20 g, die Behörden haben dem Wortlaut nach "die Strafrechtliche Verfolgung in der Regel" einzustellen. (BVerfG 90,145)
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DarkestMatter

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Re: schanzenviertel oder blankenese?
« Antwort #79 am: 28 März 2007, 11:12:27 »

[...] meines Wissens nach ist das eine Frage des BtmG, in dem der Konsum explizit NICHT erwähnt ist. Aber Mentallo kennt sich da sicherlich erheblich besser aus..  ;)

ich geb dir ja recht. aber ich will jetzt nur zur befriedigung meiner eigenen Neugier nachfragen:
Wie erwähnt man etwas explizit NICHT?
*grübel*
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(http://www.world-of-smilies.com/wos_Schilder2/imsmilin.gif)Aus der "Lingener Tagespost": "Auch im aktuellen Fall führt eine Spur in die deutsch-bayerische Grenzregion."

Thomas

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Re: schanzenviertel oder blankenese?
« Antwort #80 am: 28 März 2007, 11:43:25 »

BTW:

Mir persönlich ist es übrigens wesentlich lieber, wenn es im Hausflur mal nach Hasch&Co. riecht als nach Urin, von welchem Lebewesen auch immer  :)
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„Das ist nur Ihre Meinung“

Mentallo

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Re: schanzenviertel oder blankenese?
« Antwort #81 am: 28 März 2007, 13:26:54 »

Der Mensch möge mir die entsprechende Stelle des StGb zeigen, meines Wissens nach ist das eine Frage des BtmG, in dem der Konsum explizit NICHT erwähnt ist.

dies ewige verdrehen und zurechtlegen, wie es einem gerade passt, finde ich widerlich. jedenfalls werde ich jetzt nicht darauf eingehen, nach paragrafen zu suchen.
wer eine wand mit farbe besprüht, begeht ja auch keine sachbeschädigung, da die wand nicht beschädigt wird...

es geht darum, dass der allgemeinheit schaden entsteht, wenn sich jeder herausnimmt, was ihm passt. dies ist immer ein boomerang und trifft einen früher oder später selber.   
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Nachtmensch

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Re: schanzenviertel oder blankenese?
« Antwort #82 am: 28 März 2007, 15:25:56 »

Moin,

dies ewige verdrehen und zurechtlegen, wie es einem gerade passt, finde ich widerlich.

Im Falle, dass Du diese Einstellung pflegst, würde ich Dir empfehlen, Dich nicht weiter über juristische Dinge zu äußern, bzw. stelle fest, dass Du diesbezüglich nicht geneigt bist, eine sinnvolle Diskussion zu führen. Im übrigen finde ich unsauberes Argumentieren deutlich widerlicher.
 
es geht darum, dass der allgemeinheit schaden entsteht, wenn sich jeder herausnimmt, was ihm passt. dies ist immer ein boomerang und trifft einen früher oder später selber.   

Ach, jetzt gehts auf einmal um die Allgemeinheit? Ich dachte, dass es um strafrechtliche Folgen ginge..? Erfreulicherweise handeln Richter und Polizisten nach wie vor nach Gesetzen und Verordnungen und nicht dem subjektiven Gefühl, was der Allgemeinheit schadet.

Toxic Garden hat die rechtlichen Aspekte ja deutlich genannt.

@ DarkestMatter: Explizites Nicht-Erwähnen war vielleicht etwas seltsam formuliert. Aber da dort Besitz, Abgabe, etc erwähnt werden, aber über Konsum kein Wort fällt, nenne ich das mal einfach so.

Grüße,
Nachtmensch.
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Mentallo

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Re: schanzenviertel oder blankenese?
« Antwort #83 am: 28 März 2007, 16:35:46 »

nachtmensch, du hast bestimmt recht, dass ich nicht wirklich lust verspühre, dies auszudiskutieren.
insbesondere nicht, wenn man diskutieren will, was "gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen" ist, "fremdgefärdung" in diesem falle bedeutet etc.

allerdings ging es bei toxic um nach " § 31a BtMG bezeichnete Straftaten", womit deine aussage, cannabiskonsum wäre keine straftat, für mich eindeutig widerlegt ist.
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Nachtmensch

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Re: schanzenviertel oder blankenese?
« Antwort #84 am: 28 März 2007, 19:25:16 »

Mentallo,


da Du mir eigentlich als sowohl sympathischer als auch intelligenter Zeitgenosse bekannt bist, gehe ich davon aus, dass Du Dich hier:
allerdings ging es bei toxic um nach " § 31a BtMG bezeichnete Straftaten", womit deine aussage, cannabiskonsum wäre keine straftat, für mich eindeutig widerlegt ist.

schlicht und ergreifend dumm stellst.
Aber ok, für Dich die Paragraphen:

Zitat
§ 31a BtMG
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.

(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 der Strafprozessordnung angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 der Strafprozessordnung und der §§ 232 und 233 der Strafprozessordnung in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.


Nix Konsum in 31a, aber Vergehen nach  § 29 Abs. 1, 2 oder 4. Also:

Zitat
§ 29 Abs. 1, 2, 3, 4 BtMG
(1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,
4. (weggefallen)

Oh, schon wieder nichts von Konsum.. na sowas..

Grüße,
Nachtmensch.
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Trakl

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Re: schanzenviertel oder blankenese?
« Antwort #85 am: 28 März 2007, 20:30:15 »

Nach meiner Kenntnis des Prinzips "Gesetzgebung" ist die Formulierung "explizit nicht erwähnt" gar nicht mal so blöd.

Schließlich muss ein Gesetz alle zu regelnden Aspekte explizit erwähnen. Ein Gesetz, das einen Sachverhalt nicht erwähnt, der auch nicht in einem anderen Gesetz geregelt ist, ist explizit in der Nichterwähnung, da diese Nichtregelung bindend ist und im Falle des StGB bedeutet, dass der Sachverhalt keinesfalls Gegenstand einer Strafrechtlichen Verfolgung werden kann.
"Nicht geregelt" bedeutet nicht "nicht geregelt, kann man so oder so behandeln", sondern "ausdrücklich" (durch Nichterwähnung als Prinzip) "erlaubt".

Wenn Ihr versteht was ich meine....*hust*
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Dalai_Wese

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Re: schanzenviertel oder blankenese?
« Antwort #86 am: 29 März 2007, 10:59:26 »

wer eine wand mit farbe besprüht, begeht ja auch keine sachbeschädigung, da die wand nicht beschädigt wird...

Das stimmt so nicht mehr. Der § 303 StGB wurde nämlich am 8.9.2005 um Absatz 2 ergänzt:

Zitat
    StGB § 303 Sachbeschädigung

    (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

Damit ist Graffiti in den meisten Fällen strafbar.
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"Wir sind Zecken! Asoziale Zecken! Wir schlafen unter Brücken oder in der Bahnhofsmission!" XD

Trakl

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Re: schanzenviertel oder blankenese?
« Antwort #87 am: 30 März 2007, 02:58:53 »

Demnach ist aber auch die Abweichung vom Plan des Berliner Hauptbahnhofes strafbar :)
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Eisbär

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Re: schanzenviertel oder blankenese?
« Antwort #88 am: 30 März 2007, 14:48:02 »

Unabhängig davon, gebe ich Mentallo auf jeden Fall insoweit recht, daß ich auch auf gar keinen Fall den Haschgeruch bei mir im Hausflur möchte.
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Donnerstag, 15. bis Sonntag 18. August 2024

Infos: www.nofuba.de

DarkestMatter

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Re: schanzenviertel oder blankenese?
« Antwort #89 am: 30 März 2007, 15:25:51 »

Unabhängig davon, gebe ich Mentallo auf jeden Fall insoweit recht, daß ich auch auf gar keinen Fall den Haschgeruch bei mir im Hausflur möchte.

warum nich? haste angst, es könnten leute denken, dass du der urheber bist? ^^
oder ist das etwas, dass dich an deine gute alte jugendzeit erinnert, der du nun hinterhertrauerst und nich dran erinnert werden willst, wie alt du eigentlich schon bist?
ooooder.. hmm.. also lieber den Geruch als .. Kohlsuppe oder... widerliche Räucherstäbchen-kombinationen.. oder... muffiger Keller...

hm
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