Interessant finde ich die rechtlichen Spitzfindigkeiten nun daran:
Läutet er "aus Versehen" kann er nicht belangt werden oder nur mit einer Geldstrafe, so dünkt mir.
Läutet er mit Absicht und gegen die NPD, dann kann er also bis zu drei Jahren Haft erwarten.
Läutet er aber um zu erinnern und zu mahnen, dann kommt er völlig ungeschoren davon ...
Was lernen wir daraus?
Erst deinen Anwalt fragen, dann darfst du ALLES machen - hauptsache du begründest es gut genug :lol: