K-Ninchen, ich glaube, da will Dich jemand ablösen :P
Urheberrechtlich ist die Schöpfungshöhe zu gering, und für einen Verstoß gegen das Markenrecht müsste eine gewerbliche Nutzung vorliegen (MarkenG, § 14).
So wie es aussieht haben sie die T-Shirts mit eben jenem Aufdruck recht gut verkauft. Kann man sogar immer noch bestellen.
Zitat von: "DarkAngel"K-Ninchen, ich glaube, da will Dich jemand ablösen Müssen wir jetzt alle den Zuckerstaub suspekt finden?
K-Ninchen, ich glaube, da will Dich jemand ablösen
Falsch. Es geht in §14 MarkenG um geschäftsmäßiges Handeln, nicht gewerbliches.
Ach komm, Bombilein, mach dir doch mal nen Neuen Avatar ;)
Es sei denn...