Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Gesetz: Forenarchivierung in der Nationalblibliothek  (Gelesen 2831 mal)

Vincent

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Gesetz: Forenarchivierung in der Nationalblibliothek
« am: 23 September 2006, 12:50:05 »

Gefunden von lycanthropos: http://www.haz.de/politik/290854.html

Unter anderem steht drin

Zitat
Dabei ist die die staatliche Archivierung der etablierten Medien, die eine Entsprechung als gedrucktes Werk haben, nur der erste Schritt. Im zweiten Schritt aber sollen auch internetübliche Veröffentlichungen wie Forumsbeiträge und Weblogs archiviert werden. Und im dritten Stadium dann das gesamte deutsche Netz, also auch Seiten von Vereinen, Verbänden, Werbetreibenden, Privatleuten. "Nicht nur Online-Medien sind Veröffentlichungen. Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht", sagte Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek der "Süddeutschen Zeitung".


Interessant der Teil

Zitat
Laut Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek sollen jedoch die vergleichbare Aufgabe für den deutschen Teil des Internet 21 bis 28 Mitarbeiter bewerkstelligen, mit einem Budget von zunächst 1,9 Millionen Euro jährlich, später 2,9 Millionen Euro. Nicht zu vergleichen mit den Hunderten von Millionen von US-Dollar, die Google zur Verfügung stehen.


Also ich werde mir dann wohl keine eigene HP zulegen oder ein Forum hosten, ich mache mir nicht mehr Stress als nötig ;)

Meiner Ansicht nach zieht hier ein Gesetz mal wieder vollkommen an der machbaren Realität vorbei.

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KainVampir

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Gesetz: Forenarchivierung in der Nationalblibliothek
« Antwort #2 am: 24 September 2006, 13:26:15 »

klar is das alles ein aufwand sein zeugs zur nationalbibliothek zu schicken, aber speziell für phpbb wirds doch bestimmt in nich allzulanger zeit son plugin geben, welches die aktualisierung dahinschickt...

mir gefällt die vorstellung, das in 200 jahren nicht nur alle bücher und das ganze tv programm von heute archiviert sind. und wenn dann in 200 jahren ein politikstudent sich das forum hier anschaun kann um herauszufinden wo die wurzeln der seinerzeit dominierenden kultur liegen ist das doch ne feine sache?

das gesetz trägt einfach dem fakt rechnung das das internet mitlerweile zu unserer kultur gehört  :roll:
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Gesetz: Forenarchivierung in der Nationalblibliothek
« Antwort #3 am: 24 September 2006, 13:39:54 »

Zitat von: "KainVampir"
klar is das alles ein aufwand sein zeugs zur nationalbibliothek zu schicken, aber speziell für phpbb wirds doch bestimmt in nich allzulanger zeit son plugin geben, welches die aktualisierung dahinschickt...

Es geht weniger um das wie, das in der Tat automatisiert ablaufen kann - ohne jegliches Zutun der jeweiligen Dienstanbieter.

Zitat von: "KainVampir"
mir gefällt die vorstellung, das in 200 jahren nicht nur alle bücher und das ganze tv programm von heute archiviert sind. und wenn dann in 200 jahren ein politikstudent sich das forum hier anschaun kann um herauszufinden wo die wurzeln der seinerzeit dominierenden kultur liegen ist das doch ne feine sache?

Dazu kann man sehr unterschiedlicher Meinung sein.
Ich halte mal dagegen, dass das Sammeln und Archivieren von Daten auch immer die Gefahr eines Missbrauchs in sich birgt, nämlich dann wenn Daten personenbezogen verknüpfbar werden. Konkret: Alles was Du sagst, kann gegen Dich verwendet werden; und wenn es archiviert wird dann auch in 20 Jahre noch. Zum Beispiel weiss ich nicht, ob ein zukünftiger Arbeitgeber von Thomas die Logfiles seiner Forennutzung zur Gesicht bekommen sollte - es könnte der Eindruck entstehen, dass er während seiner Arbeitszeit die ganze Zeit hier rumpostet und sich nicht um seinen Job schert.
Auch werden die ein oder anderen Diskussionen hier ja recht radikal und häufig über das Ziel hinausschießend geführt. Ob ich mit jedem meiner Zitate hier, zudem wenn sie aus den Zusammenhang gerissen werden, in jeder Situation konfrontierbar sein möchte, bezweifele ich mal ganz stark.

Derzeit ist es so, dass Jeder hier seine Beiträge wieder löschen kann. Vielleicht kursieren die Daten dann noch einige Monate in irgendwelchen Logfiles und Browser-Caches, aber spätestens ein halbes Jahr später ist das Zeug überschrieben. Im Fall einer Archivierung in der Nationalbibliothek wäre das deutlich anders. Die gesamte Logik des Foren-Verhaltens würde sich schlagartig ändern.
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KainVampir

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Gesetz: Forenarchivierung in der Nationalblibliothek
« Antwort #4 am: 24 September 2006, 13:56:55 »

Zitat von: "colourize"

Konkret: Alles was Du sagst, kann gegen Dich verwendet werden; und wenn es archiviert wird dann auch in 20 Jahre noch. Zum Beispiel weiss ich nicht, ob ein zukünftiger Arbeitgeber von Thomas die Logfiles seiner Forennutzung zur Gesicht bekommen sollte


deswegen gibt man doch auch bei der registrierung auf irgendwelchen foren nie seinen richtigen namen an...

und wenn ein arbeitgeber zufällig mitbekommt, das thomas hier als thomas sein unwesen treibt kann er doch eigentlich auch jetzt schon auf den "alle beiträge von... anzeigen" button klicken?

aber im endeffekt hast du schon recht, das mit personenbezogenen daten viel schabernack getrieben werden kann... andererseits glaub ich nicht das die archivierung wirklich personenbezogen abläuft. solange ein forum öffentlich zugänglich ist kann dein beitrag archiviert werden, weil du dich ja somit öffentlich äußerst und das ist glaub ich nicht geschützt in der verfassung. das jedoch geschlossene foren, die sich als privater raum auffassen lassen können, archiviert werden dürfen halt ich verfassungsrechtlich nicht für möglich
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Gesetz: Forenarchivierung in der Nationalblibliothek
« Antwort #5 am: 25 September 2006, 11:21:13 »

BTW:
Zitat von: "colourize"
Zum Beispiel weiss ich nicht, ob ein zukünftiger Arbeitgeber von Thomas die Logfiles seiner Forennutzung zur Gesicht bekommen sollte - es könnte der Eindruck entstehen, dass er während seiner Arbeitszeit die ganze Zeit hier rumpostet und sich nicht um seinen Job schert.

Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie bei einigen Datenschützern die Grenzen zwischen Schutz und Paranoia verschwimmt  :wink:

Klar könnte man meinen vollständigen Namen mal bei Google eintackern,  die Verbindung zu diesem Forum dürfte dann schon schwieriger werden.Und selbst wenn man das hinbekommen würde, würde sich wohl kaum jemand die Mühe machen, daraus ein persönliches Profil zu erstellen.

Da ist die gute, alte Methode, nämlich das lesen von Bewerbungen, Lebensläufen und Arbeitszeugnissen und evtl. das Rückfragen bei ex-Arbeitgebern doch wohl der deutlich einfachere Weg.
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Gesetz: Forenarchivierung in der Nationalblibliothek
« Antwort #6 am: 25 September 2006, 12:06:58 »

Das stimmt schon, aber Nahaufnahmen von Deinem Gesicht sind nur ein Klick weit von Deinen Texten entfernt. Ich würde mich nicht drauf verlassen wollen, dass in 10 Jahren die Erkennung und zuverlässige Zuordnung von Gesichtern auf Fotos nicht ausreicht, um eine Verknüpfung von Daten herzustellen.

Klar, es könnte sein dass dies durch den Datenschutz verhindert wird, oder dass es technisch unmöglich ist.

Aber wieso sollte man mit diesem Restrisiko leben müssen?
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Gesetz: Forenarchivierung in der Nationalblibliothek
« Antwort #7 am: 25 September 2006, 12:10:52 »

Zitat von: "colourize"

Aber wieso sollte man mit diesem Restrisiko leben müssen?

Da ich diese ganze Forenarchivierungsgeschichte für eher Sinnlos halte, ist das eine berechtigte Frage, auch wenn ich das Restriskio als gegen Null tendierend einschätzen würde.
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Gesetz: Forenarchivierung in der Nationalblibliothek
« Antwort #8 am: 25 September 2006, 12:50:47 »

Stelt euch mal vor, das gesamte Schwarze Hamburg Forum in der Nationalbibliothek archiviert.... Jeder einzelne Beitrag...

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Gesetz: Forenarchivierung in der Nationalblibliothek
« Antwort #9 am: 25 September 2006, 13:01:09 »

Zitat von: "lycanthropos"
Stelt euch mal vor, das gesamte Schwarze Hamburg Forum in der Nationalbibliothek archiviert.... Jeder einzelne Beitrag...

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« Antwort #10 am: 25 September 2006, 13:51:02 »

Zitat von: "Black Russian"
Zitat von: "lycanthropos"
Stelt euch mal vor, das gesamte Schwarze Hamburg Forum in der Nationalbibliothek archiviert.... Jeder einzelne Beitrag...

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« Antwort #11 am: 25 September 2006, 14:22:05 »

Zitat von: "Thomas"
Zitat von: "Black Russian"
Zitat von: "lycanthropos"
Stelt euch mal vor, das gesamte Schwarze Hamburg Forum in der Nationalbibliothek archiviert.... Jeder einzelne Beitrag...

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was ist denn, wenn der Bub solche intelligenzträchtige Threads wie "Sex mit Leichen" liest? :wink:
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« Antwort #12 am: 25 September 2006, 14:28:47 »

Zitat von: "Black Russian"
Zitat von: "Thomas"
Zitat von: "Black Russian"
Zitat von: "lycanthropos"
Stelt euch mal vor, das gesamte Schwarze Hamburg Forum in der Nationalbibliothek archiviert.... Jeder einzelne Beitrag...

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« Antwort #13 am: 25 September 2006, 14:30:04 »

Zitat von: "Black Russian"
Zitat von: "Thomas"
Zitat von: "Black Russian"
Zitat von: "lycanthropos"
Stelt euch mal vor, das gesamte Schwarze Hamburg Forum in der Nationalbibliothek archiviert.... Jeder einzelne Beitrag...

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oh Gott, wie peinlich :shock:

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was ist denn, wenn der Bub solche intelligenzträchtige Threads wie "Sex mit Leichen" liest? :wink:

Naja, vieleicht sollte man doch nur nur bestimmte Bereiche archivieren  :wink:
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Re: Gesetz: Forenarchivierung in der Nationalblibliothek
« Antwort #14 am: 25 September 2006, 21:30:04 »

Zitat von: "RedCorp"

Meiner Ansicht nach zieht hier ein Gesetz mal wieder vollkommen an der machbaren Realität vorbei.
Red


Mehr noch, die Archivierung passwortgeschützter Seiten macht nur dann Sinn, wenn die dahinterliegenden Inhalte ebenfalls zur Verfügung gestellt werden - warum sollte tausendfach eine beepworld-Passworteingabe archiviert werden.
Viele Firmen verwenden einen passwortgeschützten Bereich auf ihrer HP für mehr oder minder vertrauliche Informationen (über Sinn oder eher Unsinn dieser Form der Veröffentlichung kann man natürlich trefflich streiten).

Sofern ich nicht irgendwelche Einschränkungen im Gesetzestext bezüglich des Begriffs Veröffentlichung übersehen habe und die Äußerung des Herrn Jockel ("Auch eine private Homepage ist eine Veröffentlichung, ob mit Passwort geschützt oder nicht") nicht völlig fehlinterpretiere, wäre es also künftig möglich, interne Firmenseiten, private Photos oder die kostenpflichtigen Inhalte bei Spiegel Online oder auf irgendwelchen Sexseiten gegen eine Gebühr bei der Nationalbibliothek einzusehen.
Je nach Höhe der Gebühr könnte dies überaus rentabel sein.

Im Endeffekt bedeutet es, dass für sensible Inhalte andere Länderdomänen genutzt werden, als .de - und Domainhoster, die die Namen der Inhaber nicht direkt bei den gängigen Registrierungsstellen veröffentlichen.

Da meine private HP beim Denic registriert ist und die Nationalbibliothek mich damit prinzipiell erreichen könnte, bin ich gespannt, ob irgendwann eine Aufforderung zur Herstellung der Abholbarkeit und Herausgabe der Archivierungen  bei mir eintrudelt.... andererseits fürchte ich, dass es wie üblich klammheimlich geschieht und der Provider die Daten übermittelt, um sich nicht durch die zweite Novelle des Gesetzes strafbar zu machen.

Vielleicht erleben wir in den nächsten Jahren in D einen Boom der VPNs - so wie ehedem der Mailboxen und BBS, verbreitet über Mund-zu-Mund-Propaganda ;). Das heißt, zumindest solange, bis ein findiger Bürokrat "Veröffentlichung in öffentlichen Netzen" mit einer "Veröffentlichung über öffentliche Netze" gleichsetzt :(.
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