:?: moin weis einer ab man eine unter 18 jähriege mit rein bekommt :?: reicht da eine einverständnis der eltern und die perso kopie oder klappt das dort nicht?!thX toXic
:?: moin weis einer ab man eine unter 18 jähriege mit rein bekommt :?:
reicht da eine einverständnis der eltern und die perso kopie oder klappt das dort nicht?!
evtl... und wenn dann mit ner größeren gruppe Leutz...aber ich muss am nächsten Tag arbeiten... *grübel*na mal schauen...
Zitat von: "Rhiannon"evtl... und wenn dann mit ner größeren gruppe Leutz...aber ich muss am nächsten Tag arbeiten... *grübel*na mal schauen...*hr hr hr*Größere-Gruppe-Prominenter-Anhängsel *\o/*Bin ja mal gespannt, was die Jungs dazu sagen. *lach*
Ich werde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch kommen! Und ja, man darf mich auch ansprechen.....das nur mal für die Massen hier, für die ich wohl eher noch eine unbekannte Größe bin :hase:
Zitat von: "Dalai_Wese"Ich werde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch kommen! Und ja, man darf mich auch ansprechen.....das nur mal für die Massen hier, für die ich wohl eher noch eine unbekannte Größe bin :hase:Wie soll man Dich ansprechen, wenn man kein Bild von Dir vor Augen hat??? Hm?? Na? *wink mit zaunpfahl*
Zitat von: "post-mortem"Zitat von: "Dalai_Wese"Ich werde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch kommen! Und ja, man darf mich auch ansprechen.....das nur mal für die Massen hier, für die ich wohl eher noch eine unbekannte Größe bin :hase:Wie soll man Dich ansprechen, wenn man kein Bild von Dir vor Augen hat??? Hm?? Na? *wink mit zaunpfahl*http://www.gothic-chat.de/profile.id.19991.show.profile&session_id=be414a752c8a87e0987883d0110da3f1da
Zitat von: "toXic":?: moin weis einer ab man eine unter 18 jähriege mit rein bekommt :?: Bring einen ihrer Erziehungsberechtigten mit. Sonst darf die Kleene ab 0:00 nicht mehr in der Freiheit sein. das nennet sich Jugendschutzgesetzt. Hast Du vielleicht auch schon von gehört.
Deswegen wird das:Zitatreicht da eine einverständnis der eltern und die perso kopie oder klappt das dort nicht?!nirgendwo funktionieren.
Zudem ist es relativ dämlich, solch eine Frage in einem öffentlichen Forum zu stellen.
Dann ist es wohl eher Dir überlassen die Leute anzusprechen
Zitat von: "Rumburak"Zitat von: "toXic":?: moin weis einer ab man eine unter 18 jähriege mit rein bekommt :?: Bring einen ihrer Erziehungsberechtigten mit. Sonst darf die Kleene ab 0:00 nicht mehr in der Freiheit sein. das nennet sich Jugendschutzgesetzt. Hast Du vielleicht auch schon von gehört. Deswegen wird das:Zitatreicht da eine einverständnis der eltern und die perso kopie oder klappt das dort nicht?!nirgendwo funktionieren.§ 4 JuSchG Gaststätten(1) 2 Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten/Diskotheken OHNE Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.d.h. mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person auch nach 24:00UHR§ 1 JuSchG Begriffsbestimmungen(1) Im Sinne dieses Gesetzes4.ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person("Eltern") Erziehungsaufgaben wahrnimmt...oder auch § 2 JuSchG Legaldefinitionen(2) Erziehungsberechtigter im Sinne dieses Gesetzes ist...2.jede sonstige Person über achtzehn Jahre, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten(Eltern) Aufgaben der Personensorge wahrnimmt....so das zum thema JuSchG :-) Zitat von: "Rumburak"Zudem ist es relativ dämlich, solch eine Frage in einem öffentlichen Forum zu stellen.nö da es mir ja um exakt die veranstalltung geht und die leute die hier schreiben evtl schon erfahrungen hatten!? also nicht dämöich sondern absicht!
Zitat von: "toXic":?: moin weis einer ab man eine unter 18 jähriege mit rein bekommt :?: Bring einen ihrer Erziehungsberechtigten mit. Sonst darf die Kleene ab 0:00 nicht mehr in der Freiheit sein. das nennet sich Jugendschutzgesetzt. Hast Du vielleicht auch schon von gehört. Deswegen wird das:Zitatreicht da eine einverständnis der eltern und die perso kopie oder klappt das dort nicht?!nirgendwo funktionieren.
Zitat von: "toXic"Zitat von: "Rumburak"Zitat von: "toXic":?: moin weis einer ab man eine unter 18 jähriege mit rein bekommt :?: Bring einen ihrer Erziehungsberechtigten mit. Sonst darf die Kleene ab 0:00 nicht mehr in der Freiheit sein. das nennet sich Jugendschutzgesetzt. Hast Du vielleicht auch schon von gehört. Deswegen wird das:Zitatreicht da eine einverständnis der eltern und die perso kopie oder klappt das dort nicht?!nirgendwo funktionieren.§ 4 JuSchG Gaststätten(1) 2 Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten/Diskotheken OHNE Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.d.h. mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person auch nach 24:00UHR§ 1 JuSchG Begriffsbestimmungen(1) Im Sinne dieses Gesetzes4.ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person("Eltern") Erziehungsaufgaben wahrnimmt...oder auch § 2 JuSchG Legaldefinitionen(2) Erziehungsberechtigter im Sinne dieses Gesetzes ist...2.jede sonstige Person über achtzehn Jahre, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten(Eltern) Aufgaben der Personensorge wahrnimmt....so das zum thema JuSchG :-) Zitat von: "Rumburak"Zudem ist es relativ dämlich, solch eine Frage in einem öffentlichen Forum zu stellen.nö da es mir ja um exakt die veranstalltung geht und die leute die hier schreiben evtl schon erfahrungen hatten!? also nicht dämöich sondern absicht!Da es aber genug Kiddies gibt, die diese Schrieb fälschen, gibt es kaum einen Laden, wo so etwas auch anerkannt wird.Und die GF zählt dazu, frag mal Deine Buchholz-Freundin Carrie...Die durfte schonmal vollkommen aufgebretzelt dröge vor der Tür stehen :lol: