Red hat Recht, da gehört ein "b" hinein.
Ein "error in objecto vel persona" (Fehler in Objekt oder Person) liegt vor, wenn der Täter sich über die Identität des Tatobjekts bzw. des Opfers täuscht und es verwechselt.
Bei "abberatio ictus" wäre die korrekte Schreibweise meines Latinums nach ein "b" weniger und ein "r" mehr - also "aberratio ictus", wörtlich soviel wie Abirren des Hiebes. Heißt man wollte eigentlich jemand anderen treffen, als man letztlich getroffen hat.