Habe ich gerade in einem anderen Forum gelesen ..."§328 Abs. 2 Nr. 3 StGB:Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht."*g* ... Gesetztgeber sind doch manchmal ziemlich blöde ...
Meine dicken Augen sagen: es ist wieder Heuschnupfenzeit.
Zitat von: "SuicideSociety"Habe ich gerade in einem anderen Forum gelesen ..."§328 Abs. 2 Nr. 3 StGB:Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht."*g* ... Gesetztgeber sind doch manchmal ziemlich blöde ...oder die boardbetreiber, bzw userdenn §328 regelt die beschaffung, bzw den besitz von nuklearen stoffenansonstenStGB § 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.(2) Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe 1. in den Fällen des Absatzes 1 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren, 2. in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.