Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Zitieren verboten? o_O  (Gelesen 2687 mal)

freaka

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Zitieren verboten? o_O
« am: 13 März 2006, 04:20:40 »

Irgendwie verunsichert mich das gerade ein wenig:

http://www.rettet-das-internet.de/zitate.htm

Ich weiß auch nicht wie wichtig das jetzt ist,aber ich wollte
mal ein wenig informieren. :!:
Außerdem wollte ich auch mal ein neues Thema eröffnen.  :wink:  

Vielleicht ist das alles aber auch nur Panikmache bzw. gar nicht
ernst gemeint oder so.... *schultern zuck*

Was haltet ihr davon,dass man in deutschsprachigen Foren
in der Signatur nicht zitieren darf,selbst nicht mit Angabe der Quelle?
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SuicideSociety

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« Antwort #1 am: 13 März 2006, 08:23:33 »

Habe mal ein bisschen gegoogelt

Ich denke mal Käster ist zur Zeit ein Einzelfall bei dem der Sohn was kassieren wollte oder so ... ( Bei dem einen Fall ging es um drei Kapitel und ein paar Gedicht die jemand auf der Webseite hatte )

http://www.krit.de/ralphs/entry.php?id=00887 *g*

Ist ganz interessant da erfährt man etwas über die Hintergründe ...

Und hier noch mal ...

http://de.wikipedia.org/wiki/Zitate_und_Urheberrecht
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olli

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« Antwort #2 am: 13 März 2006, 10:04:24 »

ich denke, es wäre der forumskultur zuträglich, in den start-postings verdammt noch mal zu schreiben, worum es geht. das posten von links mit dem hinweis "lest mal - voll doof!" motiviert mich lediglich, schmäh-postings zu formulieren, anstatt eine auseinandersetzung mit thema zu beginnen.

"captain kirk dringend in den maschinenraum!"
"worum geht es, scotty?"
"das sollten sie sich besser direkt ansehen, sir!"

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messie

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« Antwort #3 am: 14 März 2006, 11:55:22 »

Nunja, was ich zumindest sicher weiß ist, dass Zitate dann unbedenklich sind, wenn sie mindestens 70 Jahre zurückliegen und der Autor des Zitates genannt wird.

Ansonsten gibts da doch den juristischen Begriff der Schöpfungshöhe .... ich glaube, da kann Kortirion (oder ein anderer Jurist der sich damit auskennt) sicher mehr zu sagen. Ob die nun in Signaturen erreicht ist, da bin ich wirklich überfragt ...
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antipol

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« Antwort #4 am: 14 März 2006, 12:14:12 »

Gut dass ich einen Presseausweis hab...

Ich hab das auch mal gelernt, wie das rechtlich ist, weiß aber den genauen Konext nicht mehr.
Nur, nicht immer kennt man den Autor, den Rechteinhaber etc, also kannst dann auch niemanden fragen. So viel ich weiß, ist es generell in Ordnung zu zitieren oder auch fremde Bilder zu veröffentlichen, wenn sich dann der Urheber meldet, kann sein, dass Du es dann sein lassen musst. Wenn das Bild jedoch schon gedruckt ist, kommen Kosten in geringer Höhe auf Dich zu.
Im schlimmsten Fall denke ich mal, kann es zu einer Unterassungsklage kommen.

Das waren jetzt alles Halbwahrheiten bzw hab das teilweise komisch formuliert, als Privatperson kann Dir in der Hinsicht allerdings recht wenig passieren.
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phaylon

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« Antwort #5 am: 14 März 2006, 15:39:26 »

Mal vorneweg: "Zitieren" tut man kleine Textteile, auf die man sich bezieht. Einen Artikel aus dem Internet 1:1 in ein Forum zu kopieren fällt da schwerlich drunter.

Zitat von: "antipol"
Nur, nicht immer kennt man den Autor, den Rechteinhaber etc, also kannst dann auch niemanden fragen. So viel ich weiß, ist es generell in Ordnung zu zitieren oder auch fremde Bilder zu veröffentlichen, wenn sich dann der Urheber meldet, kann sein, dass Du es dann sein lassen musst.


Was heißt "in Ordnung"? Es kommt drauf an, unter welchen Umständen zitiert werden darf, steht im UrheberrechtsG*. Fremde Bilder würde ich nicht veröffentlichen, denn AFAIK besteht bei Lichtbilderzeugnissen (und Ähnlichem) immer eine ausreichende Schöpfungshöhe. Mit einer Unterlassungsklage wird's dann wohl nicht getan sein, wenn das Bild professionell erstellt wurde, bekommt man eben eine Rechnung. Und die muss nichtmal so klein sein.

Zitat
Das waren jetzt alles Halbwahrheiten bzw hab das teilweise komisch formuliert, als Privatperson kann Dir in der Hinsicht allerdings recht wenig passieren.


Wieso das?

*  Das "sG" nachgetragen.

Noch ein Nachtrag:
Ist das eigentlich gerichtlich bestätigt oder kann sich da jemand den Anwalt nicht leisten und macht deshalb Lärm? Ich finde irgendwie keine genaueren Informationen zu dem Fall, außer "dass es passiert und ganz, ganz schlimm ist."
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antipol

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« Antwort #6 am: 14 März 2006, 15:54:28 »

Zitat von: "phaylon"

Wieso das?


Bitte meine Halbwahrheiten nicht hinterfragen. Es macht definitiv einen Unterschied, ob Du sowas privat oder komerziell machst.
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phaylon

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« Antwort #7 am: 14 März 2006, 16:04:32 »

Zitat von: "antipol"
Zitat von: "phaylon"

Wieso das?


Bitte meine Halbwahrheiten nicht hinterfragen. Es macht definitiv einen Unterschied, ob Du sowas privat oder komerziell machst.


Klar. Das liegt aber einfach daran, dass der Ersteller wohl für eine Veröffentlichung auf einer (kleinen) nicht-kommerziellen Webseite weniger verlangen wird, als auf einer größeren, wenn damit auch noch Geld verdient wird. Man bezahlt ja dann die unberechtigte Nutzung + einen Aufschlag. Das würde ich aber nicht an "privat" oder nicht festmachen, alleine schon, weil "privat" das Gegenteil von "öffentlich" ist, und eine Veröffentlichung in den meisten Fällen Letzteres sein wird ;)

Und: Doch, *natürlich* hinterfrage ich das.
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messie

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« Antwort #8 am: 14 März 2006, 17:57:03 »

DLG: Hattest du das nicht in deiner Diplomarbeit? Das wird dann ja eine sehr wichtige Frage für dich gewesen sein. Zu welchem Schluss bist du denn letztendlich gekommen, hast du die Nicks letztlich anonymisiert oder nicht? Würde mich interessieren.

Zum Thema "privat" vs. "gewerblich": phaylon hat es schon recht gut beschrieben. Der wirtschaftliche Schaden kann sehr groß sein wenn jemand unerlaubt etwas postet womit der andere sein Geld verdient.
Andersrum gesagt: Die Summe die dann als Entschädigung verlangt wird kann, gerade bei Fotos, schnell 4-5stellig werden. Wenn du jetzt aber in deiner Gallery ein Foto von einer Privatparty abbildest das du nicht selbst geschossen hat und der verklagt dich, dann wird er mit großer Wahrscheinlichkeit garnix an Moneten sehen.
Auf der 100% sicheren Seite bist du aber, wenn das Foto nicht von dir selbst stammt, nie.

Zum Thema: Da habe ich jetzt nochmal nachgesehen und ich habe mich da mit der 70-Jahre-Grenze etwas getäuscht: Es gilt dass Texte 70 Jahre nach dem Tode der betreffenden Person frei sind. Also ist alles problemlos zitierfähig, was von Leuten stammt die vor 1936 gestorben sind. Alles andere könnte bei besonders fleissigen Anwälten ein Problem darstellen.

Hier eine Quelle die das ganze in recht einfachen Worten erklärt: http://www.aphorismen.de/cms.php?cmsID=9

(das steht zwar auch schon im Ursprungslink drin, aber doppelt hält bekanntlich besser  :wink: )
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Thomas

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« Antwort #9 am: 14 März 2006, 19:06:32 »

Zitat von: "messie"
Wenn du jetzt aber in deiner Gallery ein Foto von einer Privatparty abbildest das du nicht selbst geschossen hat und der verklagt dich, dann wird er mit großer Wahrscheinlichkeit garnix an Moneten sehen.
Auf der 100% sicheren Seite bist du aber, wenn das Foto nicht von dir selbst stammt, nie.

Was mich in dem Zusammenhang mal interessieren würde : Wie sieht es mit Fotos von mir aus, die in anderer Geschossen hat  ? Also keine Auftragsfotografie, sondern z.B. Partybilder, auf denen ich drauf bin ? Gibt es da für mich einen Sonderstatus hinsichtlich der Nutzung ?

Zitat von: "DeLaGuerre "
Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass einige Leute nicht erbaut sein würden, wenn das Buch in der Szene tatsächlich mal aufmerksam gelesen wird und gewisse Personen am Nickname wiedererkannt werden.

Ach, mach dir mal keinen Kopf, den Nick "Thomas" kannst du ruhig unanonymisiert so stehen lassen  =)
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messie

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« Antwort #10 am: 14 März 2006, 19:12:53 »

Zitat
Was mich in dem Zusammenhang mal interessieren würde : Wie sieht es mit Fotos von mir aus, die in anderer Geschossen hat ? Also keine Auftragsfotografie, sondern z.B. Partybilder, auf denen ich drauf bin ? Gibt es da für mich einen Sonderstatus hinsichtlich der Nutzung ?

Hinsichtlich der Nutzung hast du keinen Sonderstatus - die Nutzungsrechte liegen grundsätzlich beim Fotografen, es sei denn, er hat sie abgetreten (was bei Auftragsarbeiten vertraglich geregelt ist).
Wohl aber hinsichtlich der Veröffentlichung: Wenn du Hauptbestandteil des Fotos bist, dann kannst du verlangen dass dieses Foto umgehend von der Webseite o.ä. entfernt wird. Wurde das Foto für kommerzielle Zwecke verwendet, dann hast du unter Umständen auch ein Anrecht auf einen Anteil des Honorars, weil du ja für diesen Fotografen dann "Modell" gestanden hast. Die Umstände genau betreffend kenne ich mich da aber nicht gut genug aus, im Ernstfall lohnt es sich aber durchaus, sich da zu erkundigen.
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phaylon

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« Antwort #11 am: 14 März 2006, 19:19:26 »

Zitat von: "Thomas"
Was mich in dem Zusammenhang mal interessieren würde : Wie sieht es mit Fotos von mir aus, die in anderer Geschossen hat  ? Also keine Auftragsfotografie, sondern z.B. Partybilder, auf denen ich drauf bin ? Gibt es da für mich einen Sonderstatus hinsichtlich der Nutzung ?


http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Recht_am_eigenen_Bild

Es kommt IIRC aber darauf an, ob du bzw. die Personengruppe das "Ziel" des Bildes bist, oder nicht. Andernfalls oder bei größeren Gruppen (Party Fotos mit 30 Leuten drauf, Foto vom Hafen, wo du irgendwo darauf vorkommst) wird das Persönlichkeitsrecht wohl nicht greifen. Die Grenze hab' ich aber eher etwas Grau und abhängig vom richterlichen Ermessen in  Erinnerung.

Zur Nutzung hat ja messie schon was erzählt.
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