Da gibt's doch sicher genug Urteile. Da muss man nicht mutmaßen. Aber: Das Persönlichkeitsrecht der Anderen wird sich schwerlich ausschalten lassen, dadurch dass der Veröffentlicher auch auf dem Foto ist.
Soweit ich mich erinnere, ging die Rechtsprechung in die Richtung, dass eine Person nicht dagegen einschreiten kann, wenn sie nur "nebenbei" auf dem Bild ist. Wie zB Touristen vor einer Kirche. Bei einem Dutzend Jugendlichen weiß ich's aber nicht. Das stinkt nach Grauzone.