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Hamburger Polizei vor Gericht
messie:
--- Zitat ---Mir drängt sich die Frage auf, was die denn tun müssen, um ihren Beamtenstatus NICHT behalten zu dürfen?
--- Ende Zitat ---
Nun, da sollte man mal nen Polizisten fragen, ab welcher Verurteilung man aus dem Polizeidienst (unehrenhaft, versteht sich) entlassen wird. Laut Radiobericht zumindest betrifft das wohl die Länge der "Haft" - ab einem gewissen Strafmaß kann die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, dann ist es eben vorbei mit den hübschen Handschellen und ggf. der Knarre am Halfter...
Eric Harris:
Wieso willst du das denn einen Polizeibeamten fragen?
Bereits bei einer Strafe von 12 Monaten ist der Beamtenstatus futsch egal ob Bewährung oder nicht!
http://www.abendblatt.de/daten/2003/07/15/186561.html
messie:
*lach* jaja, das große weite Feld des I-Net hatte ich vergessen zu befragen *gg*
Wäre aber trotzdem interessant zu wissen, ob der Punkt während der polizeilichen Ausbildung zur Sprache kommt. Gerade unter dem gegebenen Aspekt hier: Wenn die Polizisten bereits vorher wissen, dass sie ab einer Strafe von 12 Monaten ihren Job verlieren, dann sollten, nein: Müssen sie damit rechnen, dass sie bei rechtswidrigem Verhalten ihren Job verlieren können.
In dem vorliegenden Fall (ich beziehe mich da nun auf den Abendblatt-Artikel) stehen da ganz offensichtlich zwei Philosophien gegenüber: Einerseits die Ansicht, dass Polizisten die solch ein Aggressionspotenzial in sich tragen, in diesem Job nichts zu suchen haben - und andererseits jene, dass sie unter Stress standen und Jobverlust eine zu harte Strafe wäre angesichts der Tatsache, dass sie noch nicht vorbestraft waren.
Angesichts der Schwere der Verletzungen der Opfer denke ich: Raus mit ihnen. Es war ja nicht nur ein Tritt unter Stress, sie haben die Opfer schlicht und einfach zusammengeschlagen - und das auch noch in Ausübung ihres Jobs! Da sehe ich nun doch eine massive Wiederholungsgefahr.
Und: Wo bleiben eigentlich die Ideen, ein Anti-Agressionstraining für Gruppen, die in solche Stresssituationen geraten können, einzurichten? Mit der Faust auf Aggression zu antworten war eh noch nie die goldene Lösung. - Das gilt im übrigen auch für die andere Seite: Gewalttätig gewordene Demonstranten sollten nicht nur in kurzzeitige Verwahrung, denen würde das Angebot eines Anti-Aggressionstraining (z.B. zur Verkürzung einer Haftzeit etc.) auch ganz gut tun.
Ich weiß im übrigen, dass das im RL auch nicht gerade dolle viel bringt - aber die Abwesenheit eines solchen Angebots kanns ja auch nicht sein.
Eric Harris:
Das Amtsgericht hat nun wieder einen Thüringer Polizisten für Schuldig befunden einen bzw. zwei Kollegen in Zivil verprügelt zu haben!
http://www.abendblatt.de/daten/2004/09/14/340673.html
Besonders bemerkenswert der Kommentar der Stattsanwaltschaft!
"Das Schlagen einer am Boden liegenden Person ist eine der gravierendsten Körperverletzungen"
oder " wenn auf eine am Boden liegende Person eingeschlagen wird, muß ein Polizeibeamter einschreiten, egal ob ein Kollege, der Truppführer, oder der Innenminster persönlich zuschlägt!"
Da er Beamter auf Probe ist bzw. war, sieht man Ihn wahrscheinlich bald Verkehrsschilder in Thüringen putzen
Mentallo:
Toller Schlusskommentar. Haste Dir den selber ausgedacht, oder auch geklaut?
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