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Hamburger Polizei vor Gericht
Kenaz:
@ Erich
--- Zitat ---So was mich an dem Fall Achidi John aufregt ist das nicht mal ein Ermittlungsverfahren gegen die Ärztin und gegen die vier Polizeibeamten eingeleitet wurde, obwohl Achidi 8 Minuten lang reaktionslos auf dem Behandlungstisch lag, und diese nur zu schauten! Jeder normale Bürger der an einem Verletzten vorbei geht ohne sich zu kümmern, könnte sich einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gewiss sein
--- Ende Zitat ---
- Es geschehen noch Zeichen und Wunder! DA bin ich mit Dir einer Meinung.
SuperTorus:
--- Zitat von: "Eric Harris" ---So was mich an dem Fall Achidi John aufregt ist das nicht mal ein Ermittlungsverfahren gegen die Ärztin und gegen die vier Polizeibeamten eingeleitet wurde, obwohl Achidi 8 Minuten lang reaktionslos auf dem Behandlungstisch lag, und diese nur zu schauten!
--- Ende Zitat ---
Möööööööööööööööp!
Genau davon glaub ich kein Wort. Wo *genau* hast Du diese Information her? Das hört sich für mich ehr brutal zurecht-gefaked an, um die Fakten zu verdrehen um die Popeli möglichst brutal dazustellen.
Ich geh ehr mal davon aus, das es 8 Minuten gedauert hat bis ein Rettungswagen da war.. Was im übrigen in diese Stadt eine recht anständige Zeit ist.
Quellen bitte, keine Propaganda.
ST
SuperTorus:
Eric,
Quote direkt von der Website, die Du gepostet hast:
--- Zitat ---Schließlich bricht "Achidi J." noch während des Einsatzes zusammen. Die Ärztin beobachtet ihn 2 bis 3 Minuten bevor sie Rettungsmaßnahmen einleitet.
--- Ende Zitat ---
Quellen bitte, keine Propaganda.
ST
Anonymous:
--- Zitat von: "Buddel!" ---Äh, ist demonstrieren nicht ein Grundrecht, nur so ´ne Frage?
--- Ende Zitat ---
Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949 (BGBl. S.1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1755)
Man bedenke: friedlich und ohne Waffen ;)
Eric
Demonstranten != Unschuldig
Deine ach so augenöffnenden Aussagen kannst du getrost zurück in die Mopo oder wo auch immer verfrachten.
Die Frage ist nicht, warum wurde der Kameramann/der Demonstrant/whoever verletzt sondern eher, was diese Personen in den Massen von Demonstranten zu Suchen hatten nachdem Zugriffe angedroht wurden.
Und ne Dusche am Morgen vertreibt Kummer und Sorgen.
Nicht bei der angemeldeten Demo wurden die Wasserwerfer eingesetzt, sondern bei den parallel laufenden Zusatzdemonstrationen.
Steht natürlich nicht in der Mopo, so was erfährt man über Quellen wie z.B. ntv oder phoenix.
Nachtmensch
Ich argumentiere nicht auf Grund von BILD - Fakten oder Spekulationen, sondern von mittlerweile 7 Demos, an denen ich aktiv teilgenommen habe. Es ist schlicht und ergreifend nichts passiert.
Desweiteren tummeln sich in meinem Bekanntenkreis insgesamt 10 dieser Personen der Landes- als auch Bundespolizei. Probleme gab es in meinem Fall bis dato noch nie. Und generell gilt der Grundsatz:
Wie man's in den Wald hineinruft, so schallt es wieder heraus
Seht die ganze Aktion doch mal von einer anderen Perspektive:
Versetzt euch einmal in die Lage der Polizei.
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Stell dir vor es ist Freitag nachmittag, du planst schon mit deiner Familie das Wochenende in nem Vergnügungspark zu verbringen und dann kommt dieses Arschloch rein welches dir freundlichst mitteilt, du möchtest bitte Sonntag morgen von 1:00 bis 3:00 stichprobenweise allgemeine Verkehrskontrollen an der Autobahn durchführen.
Du frierst dir also den Allerwertesten ab, hast ne tierische Haßkappe auf Gott, Cheffe und sowieso alles und jeden, ziehst nen Jugendlichen ausm Verkehr, leierst so freundlich es eben geht den Spruch (der dir noch mehr zum Halse raushängt denn sonst irgendwem) runter und darfst dir von diesem Penner Sprüche a lá "Haben Sie nichts Besseres zu tun als morgens um 2:00 Uhr rechtschaffende Bürger anzuhalten?"
Selbstverständlich hab ich dass, du perfektes Exemplar für Stumpfsinnigkeit und menschliche Dummheit! Nur interessiert das halt keinen!
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Endlich Wochenende, nur noch ne halbe Stunde. Dann kanns endlich losgehen mit dem Renovieren der Wohnung. Ein Wochenende frei. +jessas+
Die Tür springt auf, dein Vorgesetzter kommt reingestürmt und überbringt dir die freudige Nachricht für einen erkrankten Kollegen einspringen zu dürfen -> morgen auf ner Demo der Bambule - Anhänger.
Super, mich an nem Samstach morgen von irgendwelchen Deppen mit Gegenständen beschmeißen lassen, da hab ich ja voll Bock drauf +narf+
Du kommst hin, dir gehen die Idioten da tierisch auf die Nerven, darfst dir von allen Ecken und Kanten (mehr oder minder) originelle Zurufe gefallen lassen (bloß nix sagen, sonst heißt es wieder, die Scheiß Bullen pöbeln grundlos rum) und plötzlich fliegt ne Fläschke ungefähr in deine Richtung.
+hu+ Jetzt wirds spaßig ... Laut Artikel 8 Grundgesetz sind gewalt- und waffenlose Versammlungen generell gestattet, die Flasche signalisiert Gewaltbereitschaft und Bewaffnung, also muß geräumt werden. Vor deinem geistigen Auge siehst du schon die ersten prügelnden Randalierer auf dich zustürmen. Dein Kollege gibt per Megaphon den gut gemeinten Tipp die Versammlung möchte sich doch bitte auflösen. Irgendwas berührt dich am Arm, per Reflex geht die Hand zum Gürtel und +zack+ krümmt sich eine Person neben dir, die dich aus Versehen gestreift hat.
Dein Tag ist ab diesem Zeitpunkt salopp gesagt total im Arsch.
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Messie
Okay, das ist dann dumm gelaufen.
Allerdings hatte ein Bekannter von mir seinen Bezirk verlassen, um Ausrüstung, die er für einen Einsatz brauchte und zu Hause vergessen hat abzuholen. Auf dem Weg von seiner Wohnung zurück rauschte ihm ein Autofahrer in seinen grün-weißen T4. (muß das peinlich sein ...)
Er rief dann sofort die Polizei, weil sowohl der PKW als auch sein Streifenwagen recht stark deformiert war.
Telefonisch mußte er seine Dienststelle und Personalnummer durchgeben, worauf die Zentrale festgestellt hat, dass sein Bezirk Boltenhagen ist, was unter den Schwerin (Bereich Nordwest - Mecklenburg) fällt. Also wurde ein Team von 2 Mann von Rostock (Bereich Rostock) geholt, wenngleich die Entfernung zu Lübeck ein Drittel der Strecke ausgemacht wurde.
Nein, es mußte eine Polizeidienststelle aus demselben Bundesland eines anderen Bezirks sein.
Dafür, dass er als Opfer in einen Unfall verwickelt wurde, durfte er nen 5seitigen Bericht ausfüllen und sich ne Disziplinarmaßnahme einfangen.
Also selbst wenn die Anzeige fallen gelassen wurde (wie war das mit den Krähen) denke ich mir mal, dass derjenige intern ein wenig Ärger bekommen hat. Ist nicht wirklich ne Genugtuung, aber was solls. Möglichst wenig Aufsehen erregen.
[cut]
Mal ne rein interessensbasierte Frage:
Wieviele von den Personen, die sich hier positiv oder auch negativ gegenüber der Polizei äußern, gelten als Zivildienstverweigerer?
Anonymous:
--- Zitat von: "Nachtmensch" ---
Und die gewaltbereite Zivilbullen-unter-Demonstrierern-Geschichte ist auch keine Mähr, was man an den letzten Prozessen gesehen hat, wo Bullen tatsächlich verklagt wurden, weil sie ihresgleichen in zivil niedergeknüppelt haben.. :lol: :lol:
--- Ende Zitat ---
Das siehst du ein wenig falsch ;)
--- Zitat ---http://www.schroedercoors.de/kessel/index2.htm?/kessel/eskesselt/kessel_grundrecht.htm
Eines der Gesetze, welches den Artikel 8 der Verfassung näher behandelt, ist das "Gesetz über Versammlungen und Aufzüge", kurz: das Versammlungsgesetz. Hier werden die Regeln definiert, an die sich Versammlungs- und Demonstrationsteilnehmer zu halten haben. Hier wird auch festgeschrieben, unter welchen Umständen eine Versammlung verboten oder aufgelöst werden kann, und wann einzelne Teilnehmer ausgeschlossen werden dürfen. Das Versammlungsgesetz regelt auch die zulässigen polizeilichen Maßnahmen, sollte es im Verlauf einer Versammlung zu Straftaten kommen, und enthält Straf- und Bußgeldvorschriften.
Die für dies Thema wichtigen Aussagen des Versammlungsgesetzes will ich kurz zusammenfassen:
Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt. (§ 2)
Öffentliche Versammlungen dürfen in ihrem ordnungsgemäßem Ablauf nicht gestört werden. (§ 2)
Teilnehmende Polizeibeamte müssen sich als solche zu erkennen geben. (§ 12)
Die Polizei darf auf öffentlichen Versammlungen Videoaufnahmen nur dann anfertigen, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen". Verwendet dürfen diese Aufnahmen lediglich zur "Verfolgung von Straftaten von Teilnehmern" oder im "Einzelfall zur Gefahrenabwehr, weil die betroffene Person verdächtig ist, Straftaten bei oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Versammlung vorbereitet oder begangen zu haben, und deshalb zu besorgen ist, daß von ihr erhebliche Gefahren für künftige öffentliche Versammlungen oder Aufzüge ausgehen". Ansonsten sind diese Aufnahmen spätestens nach zwei Jahren zu vernichten. (§ 12a, § 19a)
//Anmerkung_ Warum dürfen Andere das so?
Halten Versammlungsteilnehmer sich nicht an die Vorgaben des Versammlungsgestzes, und wenn eine "Versammlung einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt oder unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer besteht", kann die Polizei diese Versammlung auflösen. Die Teilnehmer haben sich dann unverzüglich zu entfernen. (§ 13)
Versammlungen und Demonstrationen können verboten oder mit Auflagen belegt werden, wenn "die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist". (§ 15)
Verboten ist eine Kleidung, welche die Feststellung der Identität des Teilnehmers nicht zulässt (Vermummung - Ausnahme bei Karneval und ähnlichen Volksfesten), und die Mitnahme von Gegenständen, welche zur Abwehr von Polizeimaßnahmen und zur Verhinderung der Feststellung der Identität des Teilnehmers geeignet sind (passive Bewaffnung). (§ 17, § 17a)
Strafbar macht sich, wer "vermummt" und "passiv bewaffnet" demonstriert, wer eine genehmigte Versammlung verhindern, sprengen oder vereiteln will oder diese gröblichst stört. Es können Freiheits- und Geldstrafen verhängt werden. (§ 21, § 27)
Ordnungswidrigkeiten begeht, wer sich den Anweisungen von Ordnern oder Polizei wiederholt widersetzt. Sie werden mit Geldbußen belegt.
--- Ende Zitat ---
Zum Thema 'Friede, Freude, Pustekuchen':
--- Zitat ---http://www.schroedercoors.de/kessel/eskesselt/kessel_polizeikessel.htm
"Nachgebessert" wurde u.a. genau die Frage, welchen Stellenwert das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für friedliche Demonstranten hat, wenn aus ihrer Mitte heraus einzelne Demonstranten Gewalt anwenden. Hierzu wird in der Regel der Paragraph 125 StGB zum Landfriedensbruch herangezogen. Es gab mehrere Versuche, diesen Paragraphen zu verschärfen, nicht alle Versuche waren erfolgreich. Aber auch in der aktuellen Form bietet der Paragraph genügend Ermessenspielraum für Einsatzleitungen der Polizei: "Wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder an Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangenen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht . . . " (Hervorhebungen durch mich, H.S.)
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die polizeilich und politisch Verantwortlichen diesen Paragraphen sehr weit auslegen. Es geht soweit, dass den friedlich Demonstrierenden zur Last gelegt wird, als Menschenmenge einen Schutzschild für Straftäter zu bilden und hierdurch einzelnen "Gewalttätern" Deckung und Unterschlupf zu bieten. Außerdem wird oft davon ausgegangen, dass es eine stillscheigende Solidarisierung der Gewaltlosen mit den Gewaltbereiten gibt und diese somit zu weiteren Ausschreitungen ermutigt werden. Die praktische Konsequenz ist inzwischen die, dass diejenigen Demonstranten, die die friedliche Menge bilden, in der Regel ihr Recht auf Versammlungsfreiheit verlieren, wenn aus dieser im Prinzip friedlichen Menge heraus von Einzelnen Gewalt angewendet wird. Dies ist exakt die Umkehrung dessen, was das Bundesverfassungsgericht im Beschluss des sog. "Brokdorf-Urteils" festgelegt hat.
--- Ende Zitat ---
Selbstverständlich hat sich die Polizei an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu halten.
Es ist zum Beispiel unverhältnismäßig, jemandem, der einem ins Gesicht spuckt aus nähester Nähe in den Kopf zu schießen.
Sämtliche Anzeigen und Richtersprüche, die verhängt wurden, gelten in erster Linie nicht den Straftaten an sich, sondern Dienstvergehen, denn selbst wenn ein Demonstrant, der eine Flasche schwingenderweise auf eine Person zugerannt kommt von einem Beamten erschossen wird, hat er keine Straftat begangen, er hat aus Notwehr oder Nothilfe gehandelt. Er hat sich lediglich nicht an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehalten und damit ein Dienstvergehen begangen.
//Nachtrag_: "Propaganda" von Heinz Schröder, Mitglied des Antifa - Bündnisses "Dortmund gegen Rechts"
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