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Hamburger Polizei vor Gericht
Kenaz:
@ Erich Harris
Sorry, aber was die Geschichte mit Achidi John betrifft, so hält sich mein Mitleid ehrlich gesagt in geordneten Grenzen.
Wer hierzulande mit harten Drogen dealt, bringt wissentlich das Leben anderer Menschen in Gefahr. Punkt eins. Er weiß ebenfalls sehr genau, daß er sich ganz klar in die Illegalität begibt - und das nicht nur ein bißchen. Punkt zwei. - Sicher, bisher konnten sich diese Jungs immer darauf verlassen, daß, wenn sie den Kram mal runtergeschluckt hatten, ihnen nichts mehr nachzuweisen war und von daher nicht mehr allzuviel passieren konnte, weil schlicht und einfach die Handhabe gegen sie fehlte. Das ist jetzt nun mal anders. Und ich persönlich finde das gut und richtig.
Du schreibst selbst, daß Herr John sich erst zu wehren begann, als er die Sonde nahen sah. Warum nahte die Sonde? Weil Herr John das Brechmittel nicht freiwillig zu sich nehmen wollte. Warum wollte er das nicht? Weil er ziemlich genau wußte, daß er dann verkoffert hat. - Auf den von Dir gelinkten Seiten wird nun darauf hingewiesen, auch für "DealerInnen" hätte "die Unschuldsvermutung zu gelten", und das ist ja alles schön und gut. Der Fall liegt aber etwas kniffeliger, wenn Polizeibeamte jemanden dabei beobachten, wie er seine Scheiße runterschluckt. Da gab es früher keine Handhabe, denn das potentielle Beweismittel war im Körper des Verdächtigen verschwunden und keiner hatte das Recht, diesen so lange festzuhalten, bis es von alleine wieder 'rauskam. Tja, und dafür gibt's jetzt eben Brechmittel. Jemand, der unschuldig ist und sich dieses Umstandes bewußt ist, der wird im Zweifelsfall die - zugegebenermaßen unangenehme - Option in Betracht ziehen, das Brechmittel zu sich zu nehmen, zu kotzen, auf seine lupenreine Kotze zu verweisen und zu sagen: "Bittesehr. Was zu beweisen war." Es ist ja keineswegs so, daß das Brechmittel ausschließlich via Sonde eingenommen werden kann/muß: diese Möglichkeit wird erst bei strikter Weigerung gegen eine freiwillige Einnahme in Betracht gezogen. - Und zu den fraglichen Komplikationen mit zweifelsohne tragischem Ausgang kam es ja erst durch die massive Gegenwehr des Mannes.
Und von wegen "Ich werde sterben!": Daß ich nicht lache! Kein Mensch kann mir erzählen, daß jemand, der schon eine Weile hier lebt - und das war bei dem Herrn ja offenkundig der Fall -, ernsthaft der Meinung ist, ihm würde in einem Krankenhaus etwas eingeflößt, das ihn tötet. - DIESE Jungs wissen SEHR genau, daß sie in einem Rechtsstaat leben, in dem wesentlich weniger in restriktiver und repressiver Richtung möglich ist, als bei ihnen zuhause (was ich, um Mißverständnissen entschlossen entgegenzutreten, auch ausdrücklich begrüße!) - und das haben sie bisher auch weidlich ausgenutzt. - Und diese meine Sicht der Dinge hat auch nichts mit Vorurteilen zu tun, wie Du jetzt vielleicht schon anhebst zu schreien/tippen. Über die Drogenszene bzw. die Leute, die sich in ihr bewegen, mußt Du mir nämlich nichts erzählen, denn wie die funktioniert bzw. wie die dazugehörigen Leute - auf Händler- wie auf Konsumentenseite - ticken, das weiß ich - Du magst es glauben oder nicht - aus höchsteigener Erfahrung.
Meiner Ansicht nach hatte Herr John angesichts des drohenden Brechmitteleinsatzes genau zwei Möglichkeiten, die ihm und allen Beteiligten die anschließende Tragödie erspart hätten: a) Zugeben, daß er was drin hat, was die rechtlichen Mittel an die Hand gibt, ihn so lange festzuhalten, bis der Scheiß auf natürlichem Wege wieder 'rauskommt; b) Brechmittel freiwillig und ohne Gegegnwehr schlucken. - Wenn der Staat im Kampf gegen die Pest, die harte Drogen zweifelsohne darstellen, nicht die Mittel hat, Beweismittel bei ausreichendem Verdachtsmoment auch aus dem Körper des Verdächtigen zu extrahieren, dann kann er die Waffen gleich strecken. Und das, mein frommer Froind, fändest Du spätestens dann nicht mehr witzig, wenn Dein Kind drauf ist. - Sorry, aber diesen Schmusekurs, den Ihr (gottlob nicht alle - ich kenne einige Linke, die das ganz anders sehen ...) selbst gegen diesen koks-crack-und-schore-dealenden Abschaum fahrt, der will mir beim allerbesten Willen nicht in die Rübe rein!
Ich habe fertig.
Bombe:
--- Zitat von: "Kenaz" ---Jemand, der unschuldig ist und sich dieses Umstandes bewußt ist, der wird im Zweifelsfall die - zugegebenermaßen unangenehme - Option in Betracht ziehen, das Brechmittel zu sich zu nehmen, zu kotzen, auf seine lupenreine Kotze zu verweisen und zu sagen: "Bittesehr. Was zu beweisen war."
--- Ende Zitat ---
Also, soweit ich weiß, muss man in diesem Lande nicht seine Unschuld beweisen, sondern seine Schuld bewiesen bekommen. Und das Einflößen eines Brechmittels mit Gewalt stellt meiner Meinung nach Körperverletzung dar. Das kann ich so nicht gutheißen!
Mag ja sein, dass die Polizisten gesehen haben, wie er das geschluckt, aber das rechtfertigt meiner Meinung nach nicht das Einflößen eines Brechmittels (aus o.g. Gründen).
--- Zitat von: "Kenaz" ---Sorry, aber diesen Schmusekurs, den Ihr (gottlob nicht alle - ich kenne einige Linke, die das ganz anders sehen ...) selbst gegen diesen koks-crack-und-schore-dealenden Abschaum fahrt, der will mir beim allerbesten Willen nicht in die Rübe rein!
--- Ende Zitat ---
Junge, es geht hier nicht um Gruppenkuscheln, sondern um die Menschenrechte. Menschenrechte. Sagt dir vielleicht was. (vgl. dazu auch GG § 1, das ist der mit der Würde des Menschen.) Das beinhaltet auch Dealer, die minderwertiges Crack an minderjährige Nutten verkaufen.
Natürlich ist das nicht toll, dass hierzulande Crack verscherbelt wird und die Dealer ungeschoren davon kommen, wenn sie das Zeug schlucken. Aber Menschenrechtsverletzung kann nicht die Antwort auf Gesetzesübertretung sein. Auf keinen Fall.
Eisbär:
--- Zitat von: "Bombe" ---Natürlich ist das nicht toll, dass hierzulande Crack verscherbelt wird und die Dealer ungeschoren davon kommen, wenn sie das Zeug schlucken. Aber Menschenrechtsverletzung kann nicht die Antwort auf Gesetzesübertretung sein. Auf keinen Fall.
--- Ende Zitat ---
Hmm, ich habe laut Grundgesetz das Recht auf Freizügigkeit, soll heißen, ich darf leben, wo ich will (sofern ich es mir leisten kann).
Wenn jetzt ein Straftäter zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt wird, ist das ein einschnitt in seine Menschenrechte. Eine Geldstrafe hebt das Recht auf Eigentum in dem Moment etwas aus.
Sozialstunden sind nur ein netter Ausdruck für Zwangsarbeit, wenn Du es so sehen würdest.
Ok... der Unterschied ist trotzdem eine ordentliche Verurteilung. Aber wenn ein Dealer seine Drogen schluckt, muß man auch etwas unternehmen können.
Die Alternative zum Brechmittel wäre eben die betreffende Person lange genug festzuhalten.
Dies wurde auch anderswo schon gemacht. Mit dem Ergebnis, das sich einige Dealer ihren frisch ausgeschiedenen Beutel wieder in den Hals schoben. Manche erfolgreich.
Ich bin ein großer Freund von Menschenrechten, Gegner der Todesstrafe etc.
Aber manchmal sind eben Einschränkungen nötig.
Und wer bewußt Gesetze bricht (Drogenhandel ist m.E. mit den Tötungs- und Sexualdelikten das Schlimmste, was man anstellen kann), muß eben auch die Konsequenzen tragen. Und die sind nunmal mit einer Einschränkung der Grundrechte verbunden.
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Was die ach so friedlichen Demonstranten angeht, die von den bösen, bösen Prügelpolizisten verhauen werden...
Nun ja, ich war auf diversen Demonstrationen, die absolut friedlich und wie angemeldet verliefen.
Das Polizeiaufgebot bestand aus einem Streifwagen, der vorwegfuhr, um den Verkehr umzuleiten.
Ich kenne Leute, die auf Demos gingen, angeblich um gegen Kernenergie zu demonstrieren (NACHDEM der Atomausstiegkonsens getroffen war!!!) und die Befürchtungen äußerten, die Polizei würde massiv vorgehen, obwohl sie ja nur friedlich demostrieren wollten.
Am Tage der Demonstration traf ich diese Leute auf dem Weg zum Startplatz, sie trugen T-shirts mit dem Aufdruck "Zwischen Bullenhelm und Nasenbein paßt immer noch ein Ziegelstein".
Das ist sicherlich eine Aussage, die die Diskussion um Kernenergie einen großen Schritt weiterbtrachte.
Desweiteren kenne ich autonome Steinewerfer (die es zugeben), die sich über die Übergriffe der Polizei beschweren. :roll:
Und ich weiß von einem Polizisten, der wegen Totschlags ins Gefängnis kam, weil er auf einen Demonstranten schossen, der mit einer Axt auf ihn losging.
Alles eine Frage der eigenen Erfahrungswelt... oder?
Lars
Kenaz:
@ Bombe
Mach' Dich mal locker, Kollege! Ich hab' sehr gut verstanden, worum's hier geht.
--- Zitat ---Und das Einflößen eines Brechmittels mit Gewalt stellt meiner Meinung nach Körperverletzung dar. Das kann ich so nicht gutheißen!
--- Ende Zitat ---
- Wie gesagt: Gewaltsam wird ein Brechmittel erst dann verabreicht, wenn der Verdächtige sich standhaft weigert, es freiwillig zu sich zu nehmen. Die andere Option wäre, ihn so lange festzusetzen, bis der Darm zweifelsfrei entleert ist. Das ist rechtlich noch viel weniger drin.
--- Zitat ---Mag ja sein, dass die Polizisten gesehen haben, wie er das geschluckt, aber das rechtfertigt meiner Meinung nach nicht das Einflößen eines Brechmittels (aus o.g. Gründen).
--- Ende Zitat ---
- Desweiteren muß ein hinreichendes Verdachtsmoment vorhanden sein. Das IST vorhanden, wenn der Verdächtige bspw. beim Verschlucken der Sachen beobachtet wurde. Der Brechmitteleinsatz dient zur Veri- oder Falsifizierung dieses Verdachtes (im übrigen würde mich mal interessieren, in wie vielen Fällen ein Brechmitteleinsatz das corpus delicti NICHT zutage gefördert hat, respektive der Verdächtige de facto unschuldig war ... - ich denke die Anzahl dieser Fälle ist verschwindend gering, wenn sie überhaupt existent ist). - Anderes Beispiel: Verweigert ein offenkundig besoffener Autofahrer die Alkoholkontrolle via Pusten oder eben Blutentnahme, ist die Exekutive ebenfalls berechtigt, zur Not auch gegen seinen Willen Blut zu entnehmen. Und nach Deiner Logik wäre das ebenfalls ein Bruch der Menschenrechte - da Eingriff in die körperliche Unversehrtheit -, denn der könnte ja auch unschuldig sein, selbst wenn er wie eine ganze Schnapsbrennerei riecht - vielleicht hat er ja nur Weinbrandbohnen gegessen?! Auszuschließen ist es nicht.
Es hängt also alles daran, ab wann ich einen Verdacht als hinreichend für die in Frage stehende Maßnahme einstufe. - Wer nun von Polizeibeamten beim Verkauf und Verschlucken von harten Drogen beobachtet wird, der erfüllt in meinen Augen aber dreimal das Ausmaß an Verdacht, das hinreichend ist, um ihn - notfalls auch gegen seinen Willen - einem Brechmitteleinsatz zu unterziehen.
Man kann die Menschenrechte auch überstrapazieren!
Eric Harris:
So was mich an dem Fall Achidi John aufregt ist das nicht mal ein Ermittlungsverfahren gegen die Ärztin und gegen die vier Polizeibeamten eingeleitet wurde, obwohl Achidi 8 Minuten lang reaktionslos auf dem Behandlungstisch lag, und diese nur zu schauten! Jeder normale Bürger der an einem Verletzten vorbei geht ohne sich zu kümmern, könnte sich einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gewiss sein
5 Tage nach dem Brechmitteleinsatz stellte das Bundesverfassungsgericht folgendes fest:
Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass es über die Zulässigkeit einer zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln noch nicht geurteilt habe. Das Gericht hatte 1999 festgestellt, dass Brechmittel "im Hinblick auf die Menschenwürde und die Selbstbelastungsfreiheit keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken " unterliege
Und alles nur weil Machtgeile Politiker ihre Fälle für eine Wiederwahl davon schwimmen sahen, und da ja 2001 im Wahlkampf Innere Sicherheit und die Drogenpolitik das Thema schlechthin waren, wurde Olaf Scholz (SPD) sitzt heute überings im Bundestag, Vorschlag Brechmittel als reguläre Maßnahme der Strafverfolgung eingesetzt!
http://www.brechmitteleinsatz.de/infos/chrono.html
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