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Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt

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Manu:
ich finde aus dem bericht nur so lustig das zitat:


--- Zitat ---Laut Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft soll Jeannette M. alias "Vollstreckerin Cobra", eine Zwei-Zentner-Frau, an der Aussteigerin einen wahren Gewaltexzess vollzogen haben. Angeblich wurde das Opfer an das Andreaskreuz gefesselt. Anschließend sollen ihr Gewichte an Brustwarzen und Schamlippen gehängt und der Körper des Opfers mit heißem Wachs übergossen worden sein. Später habe man das Opfer, so der Staatsanwalt, mit Elektroschocks gefoltert und ausgepeitscht. Damit nicht genug, "Cobra" soll der Frau einen Einlauf verpaßt haben.
--- Ende Zitat ---


ist doch eigentlich ne standart 'behandlung' ;-)

SuperTorus:

--- Zitat von: "Manu quoted von Webseiten:" ---
Es soll vielmehr um die praktische Frage gehen: Haben wir als SMler Nachteile auf Grund unserer sexuellen Identität und falls ja, ist ein Gesetz geeignet hier Hilfe zu bringen? Denkbar wäre zum Beispiel, das ein Arbeitgeber durch ein unfreiwilliges Outing von den privaten SM-Aktivitäten eines Angestellten erfährt und durch ein Gespräch, mit Hinweis auf das geplante, gesetzliche Verbot, davon abgehalten wird, diese private Information berufbezogen zu verwenden.
--- Ende Zitat ---


Auch ein alter Hut, die Diskussion.

Imho ist nur der Erpress- bzw Angreifbar, der dies mit sich machen läßt.

Ein gesundes Maß an Selbstverständniss und Selbstwertgefühl, und die Sache ist vom Tisch. Jeder hat irgendwo seine Dämonen, auch der Chef (ja - auch der Papst)

Gesetzlich läßt sich so etwas eh nicht regeln.

colourize:

--- Zitat von: "SuperTorus" ---
--- Zitat von: "Manu quoted von Webseiten:" ---
Es soll vielmehr um die praktische Frage gehen: Haben wir als SMler Nachteile auf Grund unserer sexuellen Identität und falls ja, ist ein Gesetz geeignet hier Hilfe zu bringen? Denkbar wäre zum Beispiel, das ein Arbeitgeber durch ein unfreiwilliges Outing von den privaten SM-Aktivitäten eines Angestellten erfährt und durch ein Gespräch, mit Hinweis auf das geplante, gesetzliche Verbot, davon abgehalten wird, diese private Information berufbezogen zu verwenden.
--- Ende Zitat ---


Imho ist nur der Erpress- bzw Angreifbar, der dies mit sich machen läßt.

Ein gesundes Maß an Selbstverständniss und Selbstwertgefühl, und die Sache ist vom Tisch. Jeder hat irgendwo seine Dämonen, auch der Chef (ja - auch der Papst)

Gesetzlich läßt sich so etwas eh nicht regeln.
--- Ende Zitat ---

Grundsätzliche Zustimmung.
Ein Antidiskriminierungsgesetz nutzt in der Praxis vermutlich nicht viel - der Umgang mit sexueller Identität in "freier Wildbahn" steht halt nochmal auf einem anderen Blatt. Und wenn Jemand wegen seiner sexuellen Vorlieben im Betrieb gemobbt wird kann man dem juristisch ohnehin nur schwer beikommen, ganz egal wie die Gesetzeslage ist.

Für mich und mein Alltagsleben ist das aber auch eher unwichtig - wenn jemand Außenstehendes meint sich herausnehmen zu können über meine Sexualität zu urteilen, dann weiss ich eh was ich von diesem Menschen halte. :roll:

Wenngleich ich mich also nicht für Veränderungen der Gesetzeslage einsetzen würde (meine Zeit ist mir dafür zu schade), so finde ich doch diesen Diskurs aus der Perspektive eines Beobachters spannend. In gewisser Weise zeigen solche Prozesse ein mir sympathisches subversives Element in unserer Gesellschaft auf: Sadomasochismus bewegt sich nunmal in einer juristischen Grauzone (siehe Ausgangsposting) und wird zudem als psychische Erkrankung geführt. Auf der anderen Seite finden ganz legal SM-Parties statt, ohne dass die Staatsanwaltschaft tätig wird oder eine Armada von Psychodocs die "sich selbst schädigenden" Partygäste in Gewahrsam nehmen würden.

Diese Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis finde ich sehr sympathisch, da sie deutlich macht, dass sich die Wirklichkeit eben nicht mit Gesetzen oder psychologischen Diagnosen abbilden und regeln lässt.

messie:
Hm - juristisch werden solche Angelegenheiten spätestens interessant, seitdem die juristische Feinheit "Töten auf Verlangen" (ist aufgenommen worden um diverse Sterberechtsfälle zu entschärfen) eingeführt wurde. Wer aufgrunddessen verurteilt wird hat deutlich geringere Strafen zu erwarten als jemand, der jemanden ohne sein Verlangen tötet (das wäre schlicht und einfach Mord).

Im Grunde genommen müsste für solche Fälle ein analoges Gesetz her: Geschieht das Geschilderte ohne Einwilligung des Opfers (wie es hier ja der Fall zu sein scheint) dann wird der Täter wie geschehen entsprechend hart verurteilt.
Kann aber nachgewiesen werden dass diejenige Person mit Einwilligung gehandelt hat, sollte das Strafmass entsprechend verringert (nicht aufgehoben!) werden. Um wieviel - das zu klären überlasse ich dann lieber den Juristen ... aber prinzipiell halte ich es für definitiv relevant, ob die "bespielte" Person vorher ausdrücklich (am besten unter Zeugen) eingewilligt hat oder nicht.

Apropos körperliche Unversehrtheit .. jeder Tätowierer hinterlässt auf den Körpern der Menschen nicht wiedergutzumachende Schäden auf den Körpern. Aber solange eine Einwilligung vorliegt, sind sie da völlig aus dem Schneider. Da sieht man, dass die "körperliche Unversehrtheit" bereits heute nicht mehr so streng wahrgenommen wird wie zu Zeiten der Entstehung dieses Gesetzes.

Bombe:

--- Zitat von: "messie" ---Apropos körperliche Unversehrtheit .. jeder Tätowierer hinterlässt auf den Körpern der Menschen nicht wiedergutzumachende Schäden auf den Körpern.
--- Ende Zitat ---

Und Frisöre erst!

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