Schwarzes Hamburg > Politik & Gesellschaft -Archiv-
Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt
colourize:
--- Zitat von: "Bombe" ---
--- Zitat von: "messie" ---Apropos körperliche Unversehrtheit .. jeder Tätowierer hinterlässt auf den Körpern der Menschen nicht wiedergutzumachende Schäden auf den Körpern.
--- Ende Zitat ---
Und Frisöre erst!
--- Ende Zitat ---
Deswegen gehst Du auch nicht mehr hin, richtig?
SuperTorus:
--- Zitat von: "colourize" ---
--- Zitat von: "Bombe" ---
--- Zitat von: "messie" ---Apropos körperliche Unversehrtheit .. jeder Tätowierer hinterlässt auf den Körpern der Menschen nicht wiedergutzumachende Schäden auf den Körpern.
--- Ende Zitat ---
Und Frisöre erst!
--- Ende Zitat ---
Deswegen gehst Du auch nicht mehr hin, richtig?
--- Ende Zitat ---
Mir liegen da ja übrigens Fotos vor, die ich mal besser unter Verschluss halte.
Bombe, Du alter Frisur-Verbrecher :)
olli:
--- Zitat von: "Manu" ---Die Leipziger Domina "Lady Kara" wurde wegen schweren Menschenhandels, Freiheitsberaubung, Ausbeutung einer Prostituierten, Zuhälterei und sexueller Nötigung zu drei Jahren und 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Sie legte in dem Prozess, der im September 2004 begann ein volles Geständnis ab. Das berichtete die Leipziger Vokszeitung
Das Verfahren kam ins Rollen, weil die ehemalige Haussklavin des Studios, Katherina S. (21), Anzeige gegen die Studio-Chefin erstattet hatte.
Laut Aussagen der jungen Frau sei diese vom Diener des Studios, Matthias K., in eine Wohnung gelockt worden. Dort soll "Lady Kara" mit dem Haussklaven Jens K. aufgetaucht sein und die Frau in ihr SM-Studio verschleppt haben. Vier Tage soll S. dort gegen ihren Willen festgehalten worden und schwer mißhandelt worden sein.
Laut Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft soll Jeannette M. alias "Vollstreckerin Cobra", eine Zwei-Zentner-Frau, an der Aussteigerin einen wahren Gewaltexzess vollzogen haben. Angeblich wurde das Opfer an das Andreaskreuz gefesselt. Anschließend sollen ihr Gewichte an Brustwarzen und Schamlippen gehängt und der Körper des Opfers mit heißem Wachs übergossen worden sein. Später habe man das Opfer, so der Staatsanwalt, mit Elektroschocks gefoltert und ausgepeitscht. Damit nicht genug, "Cobra" soll der Frau einen Einlauf verpaßt haben.
"Die Qual endete nur, weil das Opfer am vierten Tag fliehen konnte", so Richter Berthold Pfuhl in seiner Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft forderte knapp fünf Jahre Haft, während die Verteidiger Jens Wippich und Rainer Wittner in ihrem Plädoyer drei Jahre als ausreichend angesehen hatten.
Der Prozess gegen zwei weitere nicht geständige Angestellte aus dem Sadomaso-Studio läuft noch bis Mai, so die Leipziger Vokszeitung.
--- Ende Zitat ---
toll - jetzt bin ich geil.
SuperTorus:
Und ich bin neugierig, wie "Vollstreckerin Cobra" wohl so aussieht...
Anonymous:
--- Zitat von: "colourize" ---Denn auch für den Fall, dass die "Haussklavin" ihrer eigenen Unterwerfung zugestimmt hat:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
(GG Art. 2, Abs. 2)
Es handelt sich bei diesem Artikel um ein sog. "Grundrecht", das ein in die Verfassung übernommenes Menschenrecht beinhaltet. Grundrechte sind überstaatliche Rechtsnormen, die sich an der menschlichen Würde orientieren.
--- Ende Zitat ---
:roll:
Die Artikel 1 bis 19 fallen unter die Rubrik der 'staatlichen Abwehrrechte'.
Sie schützen den Bürgern vor willkührlichen Handlungen des Staates.
Sprich: kein Polizist darf dich grundlos auf einer Demo verprügeln.
Sie sind nicht gegen Privatpersonen einklagbar.
Dafür kann man sich 'lediglich' auf das BGB und das StGB berufen…
Wobei man hier mehr als genug Paragraphen zur freien Verfügung hat.
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