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Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt

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Manu:
Die Leipziger Domina "Lady Kara" wurde wegen schweren Menschenhandels, Freiheitsberaubung, Ausbeutung einer Prostituierten, Zuhälterei und sexueller Nötigung zu drei Jahren und 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Sie legte in dem Prozess, der im September 2004 begann ein volles Geständnis ab. Das berichtete die Leipziger Vokszeitung

Das Verfahren kam ins Rollen, weil die ehemalige Haussklavin des Studios, Katherina S. (21), Anzeige gegen die Studio-Chefin erstattet hatte.

Laut Aussagen der jungen Frau sei diese vom Diener des Studios, Matthias K., in eine Wohnung gelockt worden. Dort soll "Lady Kara" mit dem Haussklaven Jens K. aufgetaucht sein und die Frau in ihr SM-Studio verschleppt haben. Vier Tage soll S. dort gegen ihren Willen festgehalten worden und schwer mißhandelt worden sein.

 
Laut Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft soll Jeannette M. alias "Vollstreckerin Cobra", eine Zwei-Zentner-Frau, an der Aussteigerin einen wahren Gewaltexzess vollzogen haben. Angeblich wurde das Opfer an das Andreaskreuz gefesselt. Anschließend sollen ihr Gewichte an Brustwarzen und Schamlippen gehängt und der Körper des Opfers mit heißem Wachs übergossen worden sein. Später habe man das Opfer, so der Staatsanwalt, mit Elektroschocks gefoltert und ausgepeitscht. Damit nicht genug, "Cobra" soll der Frau einen Einlauf verpaßt haben.

"Die Qual endete nur, weil das Opfer am vierten Tag fliehen konnte", so Richter Berthold Pfuhl in seiner Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft forderte knapp fünf Jahre Haft, während die Verteidiger Jens Wippich und Rainer Wittner in ihrem Plädoyer drei Jahre als ausreichend angesehen hatten.

Der Prozess gegen zwei weitere nicht geständige Angestellte aus dem Sadomaso-Studio läuft noch bis Mai, so die Leipziger Vokszeitung.

BetterOf2Evils:
:roll:

colourize:
Sehr interessanter Fall.

Unabhängig davon, ob die Schilderungen der "Haussklavin Katherina S." den Tatsachen entsprechen und sie tatsächlich gegen ihren Willen "festgehalten und schwer misshandelt" wurde, stellen sadomasochistische Praktiken ganz generell unsere Justiz vor ein Dilemma. Denn auch für den Fall, dass die "Haussklavin" ihrer eigenen Unterwerfung zugestimmt hat:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
(GG Art. 2, Abs. 2)

Es handelt sich bei diesem Artikel um ein sog. "Grundrecht", das ein in die Verfassung übernommenes Menschenrecht beinhaltet. Grundrechte sind überstaatliche Rechtsnormen, die sich an der menschlichen Würde orientieren. Das bedeutet, dass sie unveräußerlich, nicht übertrag- oder abgebbar, unantastbar und nicht aberkennbar sind. Sprich: Im Grunde ist es aus juristischer Perspektive vollkommen egal, ob die "Haussklavin" ihrer Versklavung zugestimmt hat oder nicht. Aus juristischer Perspektive ist es nicht möglich, ein Grundrecht zu veräußern.

SuperTorus:

--- Zitat von: "colourize" ---Sehr interessanter Fall.

Unabhängig davon, ob die Schilderungen der "Haussklavin Katherina S." den Tatsachen entsprechen und sie tatsächlich gegen ihren Willen "festgehalten und schwer misshandelt" wurde, stellen sadomasochistische Praktiken ganz generell unsere Justiz vor ein Dilemma.
--- Ende Zitat ---


Stimmt, und Geschichten wie diese gehen jedes Jahr durch die Presse.  Ist nichts neues für mich. Die Richter werden es schwer haben zu entscheiden, ob es nun eine Gewalttat oder eine persönliche Rache / Schlammschlacht ist.

btw, Coulorize, Deine Sig ist niedlich :)

Manu:
hmm es gibt doch jetzt demnächst son neues gesetzt habe ich wenigstens auf sm-news gelesen...


Der nächste Schlagwerk Themenabend findet am 5. März um 20 Uhr im "Blauen Raum" von KISS Altona, Gaußstr. 23 statt. (Eingang durch die Glastür rechts vom "Café Treibeis"). Der Abend steht unter dem Motto "SM und das Anti-Diskriminierungsgesetz".

Aus dem Infotext der Veranstalter:

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Diskriminierung verhindern soll. Darin wird auch die Diskriminierung wegen sexueller Identität verboten. An diesem Themenabend soll es natürlich nicht um die juristischen Feinheiten des Gesetzesentwurfs gehen.

Es soll vielmehr um die praktische Frage gehen: Haben wir als SMler Nachteile auf Grund unserer sexuellen Identität und falls ja, ist ein Gesetz geeignet hier Hilfe zu bringen? Denkbar wäre zum Beispiel, das ein Arbeitgeber durch ein unfreiwilliges Outing von den privaten SM-Aktivitäten eines Angestellten erfährt und durch ein Gespräch, mit Hinweis auf das geplante, gesetzliche Verbot, davon abgehalten wird, diese private Information berufbezogen zu verwenden.


Auf jeden Fall ein aktuelles Thema zu dem sicherlich jeder seine Meinung hat.

Die Themenabende dienen vor allem dem Austausch und dem Gespräch. Sie sind keine Vortragsveranstaltungen. Die Veranstalter werden die Abende lediglich moderieren und mit einer kurzen Einführung starten, um die Diskussion anzuregen.

Die Abende sind offen für jede und jeden, egal, ob Anfänger oder schon lange aktiv und unabhängig von sexueller Orientierung oder speziellen Vorlieben.

Sie finden jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat statt

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