Ein gänzlich unbescheidener Beitrag:
Ich habe heute Ev en tim in die Knie gezwungen!
Ticketinhaber die bei denen gekauft haben, bekommen ihre Gebühren erstattet.
Die Geschichte in Kürze:
(alle Zahlen beziehen sich auf 1 Innenraum-Ticket zu 99,55)
Laut Pressemeldung von United Promoters AG (z.B. im Musikmarkt oder Metal Hammer)
kosten ALLE Tickets einheitlich 80 Euro netto. Marie von Baumbach (Büro van Almsick / United Promoters AG) hat mir schriftlich bestätigt, dass sie diese Pressemitteilung verfasst hat.
Zitat:
"Die Tourdaten von AC/DC 2015 in Deutschland stehen offiziell fest!
Karten für die „Rock or Bust World Tour“ gibt es zum Einheitspreis von 80 € (zzgl. Gebühren) ab Mittwoch, 17. Dezember, 9.00 Uhr bei Ev en tim und telefonisch. Der Kauf der Karten ist auf vier Stück pro Person limitiert. Die Tourdaten für AC/DC 2015 in Deutschland: (...)"
Auf meine Beschwerde kam nichts, also habe ich eine Mail an meinen Presseverteiler geschickt, woraufhin in vielen Medien berichtet wurde. Wichtig aber: das Fachmagazin Musikmarkt informierte die Verbraucherzentrale NRW. Diese hat eine Abmahnung geschickt. Kreditkartengebühren wurden daraufhin erstattet, aber nicht der Premiu m Versand und weitere Gebühren. Deshalb hat die VZ NRW Klage eingereicht.
Unter dem Suchwort AC/DC finden sich zwei Beiträge bei der VZ - und auch ein Formblatt an unsere Bremer Stadtmusikanten, Erstattungsforderungen zu stellen.
Mir selbst hat das Prozedere die Lust am Konzert verdorben (kann mir keiner erzählen, dass das AC/DC Management nichts davon weiß und United sich nicht zuständig fühlt).
Anyway: ich habe meine Karte zurückgegeben (Sonderfall wegen der Kreditkartengebührenerstattung - dazu hat jeder eine Email bekommen). Aber: man weigerte sich nach wie vor, die Gebühren zu erstatten.
Daraufhin setzte ich wie folgt nach:
"Mit der Erstattung des gesamten Rechnungsbetrages (minus Kreditkartengebühren) verzichte ich auf meine Ansprüche aus dem laufenden Verfahren
Verbraucherzentrale NRW gegen [Bremer Stadtmusikanten].
Sollte nur ein Teilbetrag erstattet werden, bleiben meine Ansprüche bestehen."
Zwei Tage später bekam ich eine weinerlich-flehende Email: wir haben den Betrag von 116,45 (entspr. Forderung) angewiesen.
Wir bitten untertänigst um Verständnis, dass es drei Tage dauern kann, bis das Geld gutgeschrieben ist.
Strike - gewonnen!
Welche konkrete Handlungsempfehlung folgert sich daraus?
Formblatt der VZ NRW herunterladen oder die eigenen Ansprüche selbst formulieren.
Mein ursprüngliches Beispiel vom Dezember... zu der Zeit wollte ich noch aufs Konzert.:
80 Euro + 10% VVK-Gebühren, + Versand (frecher Weise (!!!!!) unversichert für 56ct.)
Rechnungsbetrag 88,56 Euro.
Es wurden somit 13,55 Euro an Ticketgebühren zuviel berechnet + Premieumversand.
Im Formblatt steht die Forderung nach Aufschlüsselung und Verwendung der Gebühren um eine Rechtsprüfung vornehmen zu können.
und dann wie oben:
"Mit der Erstattung der gesamten Gebühren (minus Kreditkartengebühren) verzichte ich auf meine Ansprüche aus dem laufenden Verfahren
Verbraucherzentrale NRW gegen [Bremer Stadtmusikanten].
Sollte nur ein Teilbetrag erstattet werden, bleiben meine Ansprüche bestehen."
Allen Betroffenen - Viel Erfolg!
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