... entscheidet manchmal das Gericht.
Hier ein Auszug aus meinem Anwalts Newsletter:
Egal, ob man nun an das Christkind glaubt oder an den Weihnachtsmann. Eines steht fest: Während das Christkind von der Rechtsprechung unbehelligt geblieben ist, bietet sich Besinnliches, Unsinnliches und Kurioses rund um das Thema Weihnachtsmann. Was ist ein Weihnachtsmann? Diese Frage hatte der Bundesfinanzhof für ein "Plüschnilpferd mit Strumpf" zu entscheiden. Der Kopf eines Nilpferdes trug eine Weihnachtsmannmütze und steckte an einem Nikolausstrumpf. Ein Nilpferdkopf mit einer Weihnachtsmütze ist ein Weihnachtsmann, urteilte der BFH und führte aus: Weihnachtsmänner sind "Gegenstände, die nach herkömmlichem Brauch beim Weihnachtsfest verwendet werden" (Az.: VII K //92).