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Absprachen zur Schichtplanung vom AG nicht eingehalten, was darf ich als AN?

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CommanderChaos:
Ihr wisst ja sicher inzwischen fast alle, dass ich in Teilzeit Züge in Hamburg herumfahre. Folgende Situation: seit zwei Jahren weiß der Disponent, dass ich montags früh aufstehen muss und sonntags nicht zu lange arbeiten kann. Nun hat er mir trotzdem eine Schicht verpasst, die bis halb eins in der Nacht geht. Ich hatte ihm vorher noch einmal für dieses konkrete Wochenende geschrieben, dass es nicht spät werden dürfe, weil ich kommende Woche besonders früh aufstehen müsse und er das bitte berücksichtigen möge. Die Einteilung hat er dann ohne weitere Rückfrage einfach gemacht und ist anscheinend im Urlaub jetzt. Mir steht noch eine Diskussion mit seinem Vertreter bevor, der hoffentlich das Problem versteht und zu lösen versucht, aber präventiv: kennt sich jemand aus? Was ist, wenn nicht? Inwieweit darf ich darauf bestehen, dass ich diese Schicht nicht (bis zum Ende) leisten kann? Ist eine formlose Absprache bestimmter Wochentage und Zeiten für Teilzeitkräfte bindend oder kann der Arbeitgeber sich ohne zu fragen darüber hinwegsetzen? Wenn ich im Zweifel sage, ich würde eben am Sonntag um 23 Uhr mit Vorwarnung plötzlich erkranken, drohen mir Konsequenzen?

Klar, ich bin noch optimistisch, dass eine Lösung gefunden wird, aber ich frage lieber zu früh als zu spät.

Kirya:

--- Zitat von: CommanderChaos am 09 Juli 2014, 22:12:15 --- Wenn ich im Zweifel sage, ich würde eben am Sonntag um 23 Uhr mit Vorwarnung plötzlich erkranken, drohen mir Konsequenzen?

--- Ende Zitat ---

Ja!
Niemals mit Ansage krank 'werden'.

Der AG kann in diesem Fall sofort eine Abmahnung geben.

Zieh-Gothe:
leider bist du als AN weisungsgebunden. mündlich absprachen in dem bereich sind nicht unbedingt bindend.

Niemals mit Ansage krank 'werden'.

Der AG kann in diesem Fall sofort eine Abmahnung geben.
[/quote]

es kann dir auch direkt eine fristlose Kündigung ins haus segeln, da es nen schwerwiegender Vertragsbruch wäre. kommt aber auf den AG an.

CommanderChaos:

--- Zitat von: Zieh-Gothe am 09 Juli 2014, 23:10:10 ---leider bist du als AN weisungsgebunden. mündlich absprachen in dem bereich sind nicht unbedingt bindend.

--- Ende Zitat ---
Ich denk auch schon: es gibt ja keinen Absatz im Arbeitsvertrag, in dem mir zugesichert wird, dass man mein Studium nicht behindern werde. Man hat es eben bisher nicht getan und auch ohne Diskussion immer akzeptiert, wenn ich gesagt habe: an dem und dem Tag brauche ich leider abweichend frei, weil Prüfung (oder whatever). Das ist jetzt das erste Mal, dass explizit trotz Ansage "ich kann da nicht" ohne Rückfrage eben doch was eingetragen wurde - und das irritiert mich etwas und ich frage mich eben, ob ich mir das wirklich gefallen lassen muss. Zugesicherte Freizeit ist in dem Unternehmen eigentlich eine ziemlich heilige Kuh. Kann aber gut sein, dass das immer nur Nettigkeit ist und sich daraus kein Rechtsanspruch ergibt.


--- Zitat ---es kann dir auch direkt eine fristlose Kündigung ins haus segeln, da es nen schwerwiegender Vertragsbruch wäre. kommt aber auf den AG an.

--- Ende Zitat ---
lol, Kündigung? Wegen so was? Nicht bei uns. Ok, aber ihr habt schon Recht, das wäre keine gute Idee und brächte möglicherweise ein hässliches Vier-Augen-Gespräch ein.

Aktueller Stand übrigens: niemand ist zuständig und der, der es verbockt hat, ist mal eben für ein paar Tage außer Haus. Hahaha, ha.. morgen mal weiter herumtelefonieren.

CommanderChaos:
So, es hat sich jemand gefunden, der mit mir tauscht. :)

Trotzdem, falls hier Juristen anwesend sind, die sich damit auskennen, für die Zukunft.. und so, ne?

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