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DNA-Proben
Eisbär:
Black Russian:
Das ist mir schon klar.
Ich denke eben nur, daß es bei jedem Eierdieb zuviel und nur bei Schwerverbrechern zu wenig wäre.
Vielleicht irgendwiesowas, wo es zu Haft- (oder Bewährungstrafen) kommt, die höher als 1 Jahr sind?
k.A.
Wie gesagt, was dazwischen.
Eisbär:
--- Zitat von: "Thomas" ---Außerdem geht es bei der DND-Analyse und zugehöriger Datenbank immer noch um Daten von Verbrechern und nicht pauschal aller Einwohner der BRD.
--- Ende Zitat ---
1. sind Verbrecher auch Menschen (wird gerne mal vergessen, wenn es um Menschenrechte geht)
2. sehe ich eine zunehmende Verwässerung der Datenschutzrichtlinien.
Natürlich werden nur authorisierte Leute Zugang auf die DNA-Codes haben. Ich bezweifel einfach nur, daß das langfristig so bleibt. Ebenso bezweifel ich, daß es nur bei Verbrechern bleibt.
Aber vielleicht seh' ich da auch einfach nur zu schwarz.
Thomas:
--- Zitat ---1. sind Verbrecher auch Menschen (wird gerne mal vergessen, wenn es um Menschenrechte geht)
--- Ende Zitat ---
Sicher, aber Menschen die gegen Gesetze (vieleicht auch gegen Menschenrechte) verstoßen haben und dementsprechend mit Sanktionen und vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz der restlichen Menschen rechnen müssen, und da halten ich die entnahme und speicherung einer DNA-Probe im Verhältnis (zum Datenschutz, aber auch zur schwere der Tat) für durchaus berechtigt.
Des weiteren darf man auch nicht vergessen, das eine DNA-Analyse einen Menschen im Falle eines Verbrechens auch ENTlasten kann.
--- Zitat ---Aber vielleicht seh' ich da auch einfach nur zu schwarz.
--- Ende Zitat ---
Das will ich doch hoffen.
schwarze Katze:
Eisbär schreibt:
--- Zitat ---Vielleicht irgendwiesowas, wo es zu Haft- (oder Bewährungstrafen) kommt, die höher als 1 Jahr sind?
--- Ende Zitat ---
laut Gesetz gilt jemand als Vorbestrafft, wenn er zur Haft- bzw. Bewährungsstrafe von mehr als 6 Monate oder zur Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätze verurteilt wird.
Und ein Betruger oder Steuersünder bekommet öfteres höhere Strafe, als ein Gewalttäter, deswegen finde ich , dass die Deliktart und nicht die Höhe der Strafe entscheident sein muss.
Ich habe aus diesem Grund die Spalte "bei Schwerverbrecher" angekreuzt, weil es eigentlich schon alle die Personen einschliesst, die gefählich sind oder es werden können.
colourize:
Ich kann leider nicht abstimmen, weil die Option "ich bin prinzipiell und immer gegen DNA-Datenbanken" fehlt.
Meiner Meinung nach sollte das Instrumentarium "DNA-Probe" nur im Bedarfsfall (z.B. zum Einschränken des Täterkreises bei einer Vergewaltigung o.ä.) eingesetzt werden dürfen. Ich bin aber (auch in diesem Fall) strikt gegen eine Speicherung der Daten.
Was wir zur Zeit erleben ist, dass der "Fall Moshammer" politisch instrumentalisiert wird, um eine DNA-Datenbank diskutabel zu machen.
Der Mord an Moshammer war derart dilettantisch ausgeführt, dass wohl auch konventionelle Ermittlungsmethoden (wie Fingerabdrücke oder sonstige Spuren) zum Fahndungserfolg geführt hätten.
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