Ich meine, es besteht ein Unterschied, ob ...
@allKann man sich bitte einfach mal vor Augen halten, dass es in VIELEN Fällen genau anders, nämlich folgendermaßen abläuft/der Fall ist:Die "Eltern" trennen sich (wann und aus welchen Gründen, lassen wir an dieser Stelle des Umfangs wegen außen vor).Der Vater bricht den Kontakt zum Kind von sich aus vollständig ab. Das Kind leidet darunter, möchte gerne Kontakt zum Vater - oder ihn überhaupt erst mal kennenlernen (je nach Alter/Entwicklung des Kindes und je nachdem, wie alt/jung es war, als der "Vater" sich vom Acker machte)--> HAT ABER DAZU ÜBERHAUPT KEINE MÖGLICHKEIT, wenn: der "Vater"/Erzeuger den Kontakt verweigert, blockiert, unterbindet, unmöglich macht - einfach keinen Bock hat!Und der "Vater" ist damit fein raus - egal, ob er das Kind wollte (!!!) oder nicht: er kann nicht "belangt", ZUR VERANTWORTUNG: seinem KIND gegenüber (!!!) gezogen werden! Er kann sich einfach so verpissen. Scheiß doch auf das Kind, seine Gefühle, Bedürfnisse, Wünsche, Nöte, Zweifel, Fragen ... ... ...!Er muss lediglich - und auch das oft ja noch nicht mal! - Unterhalt zahlen - was aber dem Kind in seiner emotionalen Entwicklung und Identitäts-, Persönlichkeitsbildung und einfach in seinem Alltag nicht sehr hilft - der Vater müsste als Mensch, als Person, als VATER "einfach" ANWESEND; VORHANDEN; VERFÜGBAR sein!: FÜR DAS KIND.
Tödlich wäre es, einen Menschen dazu zu verpflichten, sich mit dem Kind auseinanderzusetzen. Das ist Gott sei Dank auch gar nicht mit unserer Verfassung vereinbar. Wäre wohl -- wie bereits angesprochen -- auf keinen Fall zum Wohle von irgendjemandem. In den meisten Fällen klappt soetwas auch außergerichtlich. Man kennt die Zahlen ja. Und wenn doch nicht, dann geht's halt vors Gericht. Also ich wüsste jetzt nichts, was sich daran ändern sollte.
Es leidete so weniger,...
*haut* "litte", bitte!
@Kallistischon mal daran gedacht, eine Therapie zu machen?
Zitat von: Black Russian am 10 Januar 2012, 07:59:49@Kallistischon mal daran gedacht, eine Therapie zu machen?ich glaube, ins schwarze Hamburg kotzen _ist_ ihre Therapie.
Oh, das siehst du falsch. Die Rechte von Eltern sind keinesfalls höher gestellt, als die der Kinder, wohl aber gleich gestellt. Du siehst das Problem mit der Kolision zwischen Recht und Pflicht? Ein gutes Sprichwort, nach dem unser Rechtssystem auch zu handeln versucht, lautet: „Das Recht eines jeden hört dort auf, wo das Recht eines anderen beginnt.“ Und hier springt die Verfassung in die Rolle des Märtyrers: Jeder -- du als Kind, wie aber eben auch deine Eltern -- hat ein Recht auf freie Entfaltung. Noch genauer? Bittesehr: Wenn du irgendjemandem etwas zu tun aufzwingst, ist genau dieses Recht verletzt. Und ein Vater, der sein Kind nicht sehen will, ist kein Verbrecher. Bestenfalls ein schlechter Vater, ja, aber nichts, was das Rechtssystem verfolgen müsste.
*räusper*Naja, hauptsächlich geht es wohl darum, dass du vielleicht auch mal wieder woanders psychisch krank sein könntest.Ich könnte das auch mit mehr Worten sagen. Aber das ist glaub ich eine ganz gute Zusammenfassung. Hier kann dir keiner helfen. Hier kann dich keiner verstehen. Hier kann dir auch keiner etwas erzählen, was du noch nicht weißt.
Ach so? Ja: genau deine Sätze lassen sich genau so auf das Kind anwenden:Das Recht des Vaters (auf "freie Entfaltung" ...) hört genau da auf, wo das Recht des Kindes (auf Umgang mit dem Vater und also: dessen: des Kindes gesunde Entwicklung und also: freie Entfaltung!!!) anfängt!Und bzw. ABER: in der Praxis, im Alltag sind somit DEFINITIV die Vater-Rechte den Kinder-Rechten übergeordnet! Denn: Wie ich schon schrieb: ein Vater kann das UmgangsRECHT mit/zu seinem Kind gerichtlich geltend machen ! ! !
Kallisti:Du betonst ständig, daß Kinder Vater und Mutter brauchen, Bezugspersonen beiderlei Geschlechts.Heißt das, daß Du gegen das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare bist?