Schwarzes Hamburg

  • 26 Mai 2024, 09:13:25
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Autor Thema: Elektronische Gesundheitskarte Lichtbild Pflicht?  (Gelesen 14257 mal)

Kallisti

  • Gast
Elektronische Gesundheitskarte Lichtbild Pflicht?
« am: 09 Dezember 2011, 15:22:03 »

Da ich da nicht wirklich durchsteige, frage ich mal, wie das bei euch so läuft.

Meine Krankenkasse hat mich mehrmals per mail aufgefordert, ein Lichtbild zu senden - für die "neue"  ;D elektronische Gesundheitskarte. Ist schon ein paar Monate her, ich habe darauf bisher nicht reagiert. Dann kam erst mal nix mehr.

Ist es nun also Pflicht, der Kasse ein Foto zu schicken oder nicht? Wenn man das nicht macht, was ist dann mit dem Versicherungsschutz (angeblich kann die "EGK" ohne Lichtbild nicht ausgestellt werden, die bisherige Karte kann dann nur noch bis zu deren Ablaufdatum genutzt werden, danach hat man halt dann gar keine Karte (mehr)?

Fragwürdig is das ja schon, weil eigentlich das gar nicht verifiziert wird/ist - im Grunde kann da ja jeder irgendein Foto (von wem auch immer) hinschicken?

Wurdet ihr auch schon aufgefordert (Lichtbild senden) und/oder habt ihr das schon gemacht und habt schon so ne neue Karte?

Fallen da irgendwelche Kosten an?

--- Kallisti mal wieder total planlos.  :-\
Gespeichert

SchwarzMetallerHH

  • Gallery Admin
  • > 5000 Posts
  • *
  • Beiträge: 5860
  • Werhase
Re: Elektronische Gesundheitskarte Lichtbild Pflicht?
« Antwort #1 am: 09 Dezember 2011, 16:14:28 »

Worüber man sich so den ganzen Tag Gedanken machen kann?!
Schick ein Foto hin und gut.

Du hättest ja auch mal diese Fragen per Mail stellen können.
Also an die, die es wissen. Hast du denn deine eMail-Adresse auch verifiziert?
Könnte ja sonst wer dahinter stecken. Nicht auszudenken. /o
Gespeichert
.stammtisch
26.04.2024 schw. Stammtisch im Septmeber
21.06.2024 schw. Stammtisch

Meine letzten Entdeckungen:
- The Warning (MEX)
- Be'lakor (AUS)
- Shylmagoghnar (NL)
- Kontrust (AUT)
- Aephanemer (F)
- Starkill (USA)

nightnurse

  • > 5000 Posts
  • *****
  • Beiträge: 8905
  • *haut*
Re: Elektronische Gesundheitskarte Lichtbild Pflicht?
« Antwort #2 am: 09 Dezember 2011, 17:28:38 »

Ich hab das Schreiben mit der Aufforderung, ein Photo zu schicken,  erstmal gepflegt untergemü...zur Seite gelegt, da kein Termin drinsteht und meine bisherige Karte bis 12/13 gültig ist.
Als ob ich grade Lust hätte, mir Zeit zu nehmen, neue Photos machen zu lassen.


(Wenn Du eine Karte mit einem Bild von Wemauchimmer versehen ließest....was dann? Werauchimmer könnte auf Deinen Namen Leistungen beziehen...aber Du selbst nicht. Bist Du pflichtversicherter Arbeitnehmer, würde Dir auch noch für Wenauchimmer Geld vom Gehalt abgezogen - und Du hättest nichts davon. Oder übersehe ich da was?)
Gespeichert
misery. complaint. self-pity. injustice.

Kallisti

  • Gast
Re: Elektronische Gesundheitskarte Lichtbild Pflicht?
« Antwort #3 am: 10 Dezember 2011, 13:59:25 »

Ich hab das Schreiben mit der Aufforderung, ein Photo zu schicken,  erstmal gepflegt untergemü...zur Seite gelegt, da kein Termin drinsteht und meine bisherige Karte bis 12/13 gültig ist.
Als ob ich grade Lust hätte, mir Zeit zu nehmen, neue Photos machen zu lassen.


(Wenn Du eine Karte mit einem Bild von Wemauchimmer versehen ließest....was dann? Werauchimmer könnte auf Deinen Namen Leistungen beziehen...aber Du selbst nicht. Bist Du pflichtversicherter Arbeitnehmer, würde Dir auch noch für Wenauchimmer Geld vom Gehalt abgezogen - und Du hättest nichts davon. Oder übersehe ich da was?)


Na und wenn es umgekehrt ist - dass Werauchimmer ein Foto von mir (woherauchimmer lol) nimmt und für seine Zwecke (Karte?) "missbraucht"?

Es is nich soo eindeutig unfragwürdig - die Geschichte mit der neuen Karte und den darauf enthaltenen Daten und eben auch dem Foto ...

Zitat
Dienstag, 31. März 2009
Kein Foto für die "Gesundheitskarte"

Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse aufgefordert werden, ein Foto für die "Gesundheitskarte" einzusenden, sollten Sie diese Aufforderung gründlich prüfen. Möglicherweise haben Sie Fragen an Ihre Krankenkasse? Dann können Sie die Musteranfrage der Aktion "Stoppt die e-Card!" hier herunterladen.

Möglicherweise wollen Sie aber unmittelbar einen begründeten Widerspruch gegen die Anforderung eines Fotos einlegen. Dann können Sie einen Musterwiderspruch herunterladen.

Darin heisst es unter anderem:

Die Lichtbildanforderung ist nach hier vertretener Auffassung rechtswidrig. § 291 SGB V verlangt, dass auf der Krankenversichertenkarte „Lichtbild und Unterschrift des Versicherten“ aufgebracht werden. Sinn dieser Regelung ist es, Missbräuche dadurch zu verhindern, dass die eGK mittels Lichtbild und Unterschrift ähnlich dem Personalausweis oder Reisepass zu einem Ausweis- und Identifikationsdokument ausgestaltet wird. Dies ergibt sich auch klar aus Anlage 4a des BMV-Ä. Dort heißt es in Anhang 1 unter Ziffer 1.2.:

„Der Arzt ist verpflichtet, die Identität des Versicherten zu prüfen. ... Die Identität des Versicherten ist anhand der auf der elektronischen Ge­sundheitskarte aufgebrachten Identitätsdaten (Lichtbild, Unterschrift, Name, Vorname, Geburtsdatum) zu prüfen.“

Eine solche Identitätsprüfung durch den Arzt ist aber nur möglich, wenn bereits bei der Herstellung der eGK ein identitätsgeprüftes Lichtbild verwendet worden ist.

Solange in dem Verfahren zur Ausgabe der eGK nicht sichergestellt ist, dass die eGKs auch tatsächlich mit einem Foto des Karteninhabers versandt werden, kann die eGK ihre gesetzlich vorgesehene Funktion nicht erfüllen. Insbe­sondere wäre es nicht möglich, die eGK in der im BMV-Ä vorgesehenen Art und Weise zu verwenden.

(Wir danken Rechtsanwältin Dr. Franziska Hesselbarth für die freundliche Genehmigung zur Verwendung des Musterwiderspruches.)

Edit (11.4.2009):

In einem aktuellen Kommentar weist Dr. Hesselbarth darauf hin, dass Informationen bzgl. der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens zwar grundsätzlich richtig seien, jedoch nicht für den Bereich der Sozialversicherung bzw. Krankenversicherung gelten:

    Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts (Art. 87 Abs. 2 GG) und bei ihnen bestehen nach wie vor Widerspruchsausschüsse sowie die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens.

    Die Einlegung des Widerspruchs hat übrigens auch aufschiebende Wirkung, so dass Ihre GKV an die Nichtübersendung des Lichtbildes bei gleichzeitiger Widerspruchseinlegung keine negativen Folgen knüpfen darf - es sei denn, sie ordnet ausnahmsweise die "sofortige Vollziehung" an.

    Hätte der Widerspruch keinen Erfolg, wäre das Klageverfahren vor den Sozialgerichten gerichtskostenfrei; einen Anwalt braucht man dafür auch nicht zwingend, so dass das Kostenrisiko i. d. R. sehr niedrig bleibt.


http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/51-Kein-Foto-fuer-die-Gesundheitskarte.html


http://www.datenschutz-einfach.de/blog/gesundheitskarte-kritik.html

und - falls es jemand lesen will:



Zitat
Kritik [Bearbeiten]

Die Einführung der eGK durch die gesetzlichen Krankenkassen ist bis zum Jahresende 2011 in einer Pilotmenge gesetzlich vorgeschrieben. Die technische Qualifikation zur Verwendung der eGK ist bisher nicht abgeschlossen.

In der Kritik sind die Begriffe Datensicherheit und Datenschutz zu trennen. Beide Merkmale müssen gesetzeskonform mit den Anforderungen des SGB V und SGB X und nach dem Stand der Technik (ISO/IEC 15408) erfüllt werden.
Kritik zur Datensicherheit [Bearbeiten]

Im Unterschied zur bisherigen Krankenversicherungskarte, die „nur“ eine Speicher-Chipkarte war, ist die eGK eine Prozessor-Chipkarte, die erweiterte Möglichkeiten zum Beispiel durch Vorzeigen der digitalen Identität innerhalb der Telematikinfrastruktur eröffnet. Sie kann auch durch private Krankenversicherungen ausgegeben werden[39]. Die eGK enthält teilweise die Daten, die bereits in der KVK enthalten waren.

Die Möglichkeit zur Speicherung weiterer Daten (z. B. Arzneimitteldokumentation) ist gegeben. Der Nachweis der Datensicherheit für diese weiteren Daten im Zusammenhang mit entsprechenden Anwendungen und weiteren Speicherungen ist nicht erbracht. Die Gematik als beauftragtes Unternehmen nennt auf ihrer Website lediglich Ergebnisse einer Studie aus 2008 ohne jede Verbindlichkeit[40].

Es gibt keine öffentliche Diskussion zur Datensicherheit der technischen Lösungen mit der eGK. Die Qualifikation der eGK nach ISO/IEC 15408 steht aus. Die Anwendung der eGK für andere Zwecke als der Identitätsfeststellung ist bis zur Beibringung einer hinreichenden Zertifizierung durch die gematik GmbH als Auftragnehmer der Bundesregierung ungesetzlich.
Kritik zum Datenschutz [Bearbeiten]

Ob die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte für andere Zwecke als den Identitätsnachweis den Datenschutz der Patienten bedroht, wird emotional diskutiert und ist technisch umstritten.
Bestehende Ablehnung durch die Ärzteschaft 2007 [Bearbeiten]

Der 110. Deutsche Ärztetag im Mai 2007 in Münster hat mit einer Mehrheit von 111 zu 94 Stimmen beschlossen, die eGK in der heute vorliegenden Form abzulehnen und neue Wege zu gehen, die eine größere Datensicherheit und eindeutige Aussagen über die Finanzierbarkeit aufweisen. Die Aufgabe, diese neuen Wege aufzuzeigen, wurde an den 111. Ärztetag weitergegeben, der im Mai 2008 in Ulm stattfand und seine Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte in der jetzigen Form erneuerte. [41] Der 111. Ärztetag verlangte einen Stopp der Tests. Bei der Mehrheit der Delegierten überwogen die datenschutzrechtlichen Bedenken gegen die zentrale Speicherung der Patienteninformationen. Die eGK wird nach jetziger Planung lediglich ein Schlüssel zu diesem Datenreservoir sein. Im Oktober 2008 hatte die eGK-Gesellschaft gematik auf Betreiben der Bundesärztekammer (BÄK) den Test eines alternativen Konzepts beschlossen, bei dem die Daten in der Hand des Patienten verbleiben sollen – etwa auf einem USB-Stick. [42] Eine Untersuchung zur Eignung dezentraler Speicherung wurde vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass ein USB-Stick als dezentraler Speicher nicht geeignet ist. Als optionale Ergänzung zur EGK wird eine EGK-Version (EGK-M, EGK-M+) vorgeschlagen, die über einen größeren Speicher verfügt und laut FOKUS für die absehbaren Anwendungen ausreichend sein soll.[43]
Anhaltende Kritik der Ärzteschaft 2010 [Bearbeiten]

Der 113. Deutsche Ärztetag beschloss am 14. Mai 2010 mit 105 zu 86 Stimmen, das Projekt Gesundheitskarte „in der weiterverfolgten Zielsetzung endgültig aufzugeben“. Als Begründung wurde wie seit Jahren vor allem die befürchtete zentrale Datenspeicherung, die Möglichkeit eines unbefugten Zugriffs auf sensible Patientendaten und die hohen Kosten des Projekts genannt. Trotz der „sachlichen Argumentation“ und des Appells des Telematikbeauftragten der Bundesärztekammer, Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, „aktiv und konstruktiv an der Entwicklung der Telematik und Telemedizin mitzuarbeiten“, kündigte beispielsweise der Vertreter Niedersachsens, Dr. med. Axel Brunngraber, weitere kostenverursachende Blockaden an: „Wir haben in den vergangenen Jahren wichtige Bollwerke geschaffen und das Projekt auf Jahre hin gestoppt, und das werden wir auch weiter durchhalten“. Dass jedoch der elektronische Heilberufeausweis und die Telemedizin im Allgemeinen nützlich für die Patientenversorgung sein können, wurde auf dem Ärztetag mehrheitlich betont. [44]
Allgemeine Kritik [Bearbeiten]

    * Kritiker bezweifeln die Richtigkeit der Angaben zum erwarteten Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte ebenso wie die Korrektheit der offiziellen Kostenschätzungen, auch was die zu erwartenden Einsparungen betrifft. Insbesondere die fehlende Kalkulation der Handhabungs- und Betriebskosten wird von der Ärzteseite angemahnt. Ein Szenario, in dem Patienten mit der Handhabung der Karte und Eingabe ihres PIN-Codes für Vorgänge wie dem Schreiben von medizinischen Daten (Notfalldaten/Patientenakte) den Arbeitsablauf in einer Praxis nachhaltig verzögern, wird ebenso gefürchtet, wie technische Schwierigkeiten bei der Zuverlässigkeit des Verbindungsaufbaus mit den Datenservern im Internet und der damit gefährdeten Verfügbarkeit wichtiger Daten der zu behandelnden Patienten. Zum Thema PIN-Eingabe bei der elektronischen Gesundheitskarte sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Rede beim Zukunftskongress Gesundheitswirtschaft des Bundesgesundheitsministeriums: „Wer sich drei PIN-Nummern merken kann, schafft es vielleicht auch, sich noch eine vierte zu merken. Wenn es gar nicht geht, muss man sich diese Nummern – ich weiß, das soll man eigentlich nicht tun – irgendwo hinschreiben, wo sie keiner findet.“ [45]

    * Auch eine im ersten Moment so einfache und plausible Anwendung wie das elektronische Rezept offenbarte im sog. 10.000er Feldtest Probleme, da unter anderem die eingesetzte Arztsoftware (deren Zulassung die Kassenärztliche Bundesvereinigung verantwortet) noch nicht den gestellten Anforderungen entsprach. Die gematik bemängelt im Zwischenbericht zum 10.000er Test (Stand 18. Juli 2008) ein „deutliches Delta“ im Support durch die Software-Hersteller. [46]

    * Scharfe Kritik an der für den 1. Oktober 2009 geplanten Einführung der elektronischen Gesundheitskarte übte der Regierungsberater Prof. Jürgen Wasem. Gegenüber dem ARD-Magazin Monitor erklärte er, die Karte werde „primär aus politischen Gründen“ an den Start gehen. „Ökonomisch wird sie ein Minusgeschäft sein, das letztlich die Versicherten zahlen“, so Wasem, der einer der wichtigsten Berater von Ex-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ist. Wasem ist Vorsitzender des Bewertungsausschusses für ärztliche Leistungen und des „Wissenschaftlichen Beirats“ zum Risikostrukturausgleich. Da die Karte nicht alle Leistungen erbringe, solle auf den geplanten Start zunächst verzichtet werden, so Wasem. [47]

Darstellung des gläsernen Patienten auf der Demonstration Freiheit statt Angst

    * Es bestehen auch grundsätzliche datenschutzrechtliche Bedenken bezüglich der Übermittlung und Speicherung von persönlichen Daten auf Servern der Telematikinfrastruktur. Allerdings sprechen sich manche Datenschützer (siehe Argumente gegen Kritik am Datenschutz) dennoch für die Einführung der Gesundheitskarte aus, weil sie die heutige laxe Praxis beim Umgang mit Patientendaten beenden könne. So sagt zum Beispiel der Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert zum Sicherheitskonzept der elektronischen Gesundheitskarte: „Tatsächlich kann dieses Sicherheitsinstrumentarium als ausreichend zur Wahrung des Datenschutzes angesehen werden, ja sogar als vorbildlich.“[18]

    * Einige Krankenkassen, Ärzteverbände und Politiker bezweifeln, dass der geplante Termin für die Einführung eingehalten werden kann. Sie befürchten ähnliche Schwierigkeiten wie bei der Einführung der LKW-Maut in Deutschland. Zudem befürchten Kritiker, dass die Karte das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Hierzu gibt es bereits Stimmen von Politikern und Spitzenmanagern der Krankenkassen, die das Freiwilligkeitsprinzip der Datenspeicherung auf der Gesundheitskarte verlassen wollen. Ärzte und Datenschützer warnen vor der Gefahr des „gläsernen Arztes“ bzw. „gläsernen Patienten“. Nach Meinung des BMG soll der Patient „Herr seiner Daten“ sein und bleiben. Das setzt voraus, dass er in die Lage versetzt wird, die über ihn gespeicherten Daten einsehen zu können. Dafür ist im häuslichen Bereich ein spezielles Lesegerät notwendig; auch muss bei der gewünschten Serverlösung ein Weg eröffnet werden, dem Patienten Zugriff auf seine dort gespeicherten verschlüsselten Daten zu ermöglichen. In Arztpraxen und Apotheken sollen sogenannte Kiosksysteme eingerichtet werden, über die Patienten auf ihre Daten zugreifen können. Inzwischen geht man in der Auslegung der bestehenden datenschutzrechtlichen Rechtslage so weit, dass künftig Patienten ihre Krankheitsdaten selbstständig löschen können und dürfen, was aber wiederum die zielgerichtete Behandlung durch den Arzt erheblich einschränken kann. Eine „geschönte“ oder unvollständige Patientenakte nutzt dem Arzt weniger und kann sogar, auch haftungsrechtlich, gefährlich sein, sofern sich der Arzt ausschließlich auf diese Daten verlässt. Es sind aber natürlich auch Szenarien denkbar, bei denen der behandelnde Arzt auch durch eine ggf. verkürzte Patientenakte in seiner Arbeit deutlich unterstützt werden würde (z. B. Vermeidung von Doppeluntersuchungen/Ausschlüsse in der Anamnese).

    * Es gibt auch Kommentare, die in einer selbstständig geführten Patientenakte gerade in Zeiten geforderter Mobilität einen erheblichen persönlichen Nutzen – insbesondere für chronisch Kranke - sehen. (Welt: „Darum will ich für mich die Gesundheitskarte!“[48]

    * Blockadehaltung der Ärzteschaft: „Vordergründig ging es ihnen [der Ärzteschaft] um die Sicherheit der Patientendaten, aber dahinter stand die Angst vor dem gläsernen Arzt.“ so die Welt am 20. November 2009. Mit der Einführung der Gesundheitskarte würde die Arbeit der Ärzte transparenter werden „Viele Ärzte wollen das nicht, weshalb sie die Karte so weit wie möglich blockiert haben“. [49]

    * Aufgrund der erheblichen Unklarheiten, auch in der Finanzierung – die Kosten werden inzwischen auf 1,5 bis 5 Milliarden Euro geschätzt, und des Widerstandes diverser Lobbygruppen gegen die einzelnen Vorschläge der gematik, wird der Einführungstermin seit Jahren immer wieder verschoben. Einen der Hauptgründe für die schleppende Einführung sehen Experten in der Zusammensetzung der gematik aus je 50 Prozent Kassenvertreter und Leistungserbringer (u. a. Ärzte, Apotheker), da sie die Entscheidungsfindung selbst bezüglich kleinen technischen Details deutlich erschwere. „Die Gesellschaft für Telematik-Anwendungen der Gesundheitskarte, kurz gematik, musste im Laufe ihres fast fünfjährigen Bestehens reihenweise Projektvorgaben einkassieren. Verantwortlich dafür sind in erster Linie ihre Gesellschafter, die Verbände von Krankenkassen, Ärzten, Krankenhäusern und Apothekern – die sogenannte Selbstverwaltung. Die Lobbygruppen machen die gematik nahezu beschlussunfähig, weil sie sich in zentralen Fragen nicht einigen.“ [50] „Die Entscheidungsprozeduren der gemeinsamen Selbstverwaltung sind für ein solches Großprojekt zu schwerfällig, die gegenseitige Blockade wird allzu häufig belohnt“, sagt auch Susanne Mauersberg von der Bundesverbraucherzentrale.[50]

    * Die Daten der Mitglieder können an die Krankenkassen übermittelt werden. Dadurch erhalten die Krankenkassen zum einen präzise Informationen über die stationäre Versorgung und die Diagnosen. Die Kassen können aber auch die ambulanten Verordnungsdaten, inklusive arztbezogener Daten und (Verdachts-)Diagnosen, von den KVen bekommen.[51]

    * In den Testregionen wurde ein erheblicher Teil (zwischen 30 und 75 Prozent) der Versichertenkarten und auch der Heilberufskarten durch falsche Eingabe der initialen 6-stelligen PIN dauerhaft gesperrt.

Die Kritik an der gesetzlichen Konzeption hält an (2011). Eine Aktualisierung früherer Planungen auf den Stand der Technik, beispielsweise nach ISO/IEC 15408, aktualisiert zum Datum der weiteren Einführung liegt nicht vor.

    * Der Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, behauptete im September 2007, die Gesundheitskarte sei „der Schlüssel zu einer gigantischen Vernetzung des Gesundheitswesens über das Internet – mit zentraler Speicherung – auf Zentralservern − auch der intimsten Patientendaten, intimer Daten der Menschen, unserer Patienten.“ Gesundheits- und Krankheitsdaten würden der Obhut der Ärzte entzogen und verlören damit den Schutz durch die ärztliche Schweigepflicht. Damit schaffe die Gesundheitskarte den „gläsernen Patienten“.[52] Das Komitee für Grundrechte und Demokratie warnt vor einer „Verwertung der Daten zum Zweck der Kontrolle des Verhaltens von Ärzten und Patienten“. Die elektronische Gesundheitskarte sei als „gigantisches Überwachungsprojekt“ angelegt.[53]

http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundheitskarte#Allgemeine_Kritik


Gespeichert

nightnurse

  • > 5000 Posts
  • *****
  • Beiträge: 8905
  • *haut*
Re: Elektronische Gesundheitskarte Lichtbild Pflicht?
« Antwort #4 am: 10 Dezember 2011, 20:28:15 »

Nee, ich wollte das nicht lesen, keine Zeit grade.
Aber was soll Werauchimmer mit einer Karte auf seinen Namen mit Deinem Bild schon anstellen, es sei denn, er lässt sich entsprechend chirurgisch herrichten oder sieht Dir immerhin entfernt ähnlich? Das ginge dann ja auf seinen Namen. Und mit Deinem Bild und Deinem Namen, ja...ist wieder die Sache mit der Ähnlichkeit, ne.
Hab ich immer noch nicht ganz kapiert. Hast Du auch so´n Bammel bei Führerschein, Personalausweis, Monatskarte?
Gespeichert
misery. complaint. self-pity. injustice.

Kallisti

  • Gast
Re: Elektronische Gesundheitskarte Lichtbild Pflicht?
« Antwort #5 am: 11 Dezember 2011, 00:41:34 »

nightnurse

... Führerschein hab ich (leider) nich (noch nie gehabt: keine Kohlen für son Schnickischnacki! Ich hab Kinder zu ernähren Mensch!  :D )

Monatskarte hab ich auch nich (kostet hier irgendwas um die 54 Euro - kannich mir nich leisten - auch so Schnickschnackzeug, wo ich sowieso für kostenfreien Personennahverkehr bin  :D )

Perso - wieso, was is das Problem mitm Lichtbild beim Perso?
Gespeichert

nightnurse

  • > 5000 Posts
  • *****
  • Beiträge: 8905
  • *haut*
Re: Elektronische Gesundheitskarte Lichtbild Pflicht?
« Antwort #6 am: 11 Dezember 2011, 05:15:05 »

Ja, na *fuchtel* da könnte irgendwer, der Dir vage ähnlich sieht, ein Photo von Dir abgeben, wenn er (sie) sich nen neuen Perso machen lässt! Nicht auszudenken!

Auf dem Sozialversicherungsausweis ist gar kein Photo drauf, wenn du ihn bekommst, da kann man eins seiner Wahl einkleben! Womöglich fährt schon längst jemand, der sich eine leisten kann, mit einer Monatskarte auf Deinen Namen mit seinem Photo...seinem Namen und Deinem Photo...*fasel*

Was ich sagen möchte, das Photo ist, soweit ich den von Dir verlinkten Wikipedia-Artikel überflogen habe, der kleinste Problempunkt an der elektronischen Gesundheitskarte und wird, wie ich das verstehe, als Aufhänger und Nebenkriegsschauplatz benutzt.
Gespeichert
misery. complaint. self-pity. injustice.

Kallisti

  • Gast
Re: Elektronische Gesundheitskarte Lichtbild Pflicht?
« Antwort #7 am: 11 Dezember 2011, 12:20:51 »

Trotzdem finde ich es einfach befremdlich, dass die Kasse mich ausschließlich bzw. überhaupt per mail (und nicht per Brief mit entsprechenden Hintergrundinformationen) auffordert, ein "digitalisiertes" Bild zu schicken bzw. auf der Seite der Kasse hochzuladen (anders akzeptieren sie es nicht!, auch nicht per mail übermittelt).

Sie teilt unter Informationen (auf der homepage, nicht in der mail enthalten) ausserdem mit, dass nur Kinder bis 15 Jahre und Pflegebedürftige kein Lichtbild einreichen müssen und trotzdem eine gültige neue Karte erhalten.

- Was, wenn ich kein Internet hätte (jemand keinen Internetzugang hat) oder aus sonstigen Gründen kein "digitalisiertes Lichtbild hochladen" kann??
Gespeichert

nightnurse

  • > 5000 Posts
  • *****
  • Beiträge: 8905
  • *haut*
Re: Elektronische Gesundheitskarte Lichtbild Pflicht?
« Antwort #8 am: 11 Dezember 2011, 12:27:34 »

Komische Kasse hast Du da. Heisst sie ".24" am Ende oder sowas? Reine online-Krankenkasse??
Gespeichert
misery. complaint. self-pity. injustice.

Kallisti

  • Gast
Re: Elektronische Gesundheitskarte Lichtbild Pflicht?
« Antwort #9 am: 11 Dezember 2011, 12:28:50 »

Nein, ist eine BKK.
Gespeichert

durere

  • Regelmäßiger Poster
  • **
  • Beiträge: 547
    • facebook-durere
Re: Elektronische Gesundheitskarte Lichtbild Pflicht?
« Antwort #10 am: 11 Dezember 2011, 17:46:12 »

Ich haßb per Post hingeschickt, also Rückantwort. Und anch ca. einem Monat die neue Karte mit Bild mit der Anmerkung, dass sie noch nicht für alles einsatzfähig ist und daher die alte noch gebraucht wird. Öhhhhh :P
Gespeichert
Still ist die Nacht, die toten Gassen schweigen
und einsam hallt mein müder Schritt.
Die Sehnsucht kam und löst' mich aus dem Reigen
und nahm mich mit.

Eisbär

  • > 10.000 Posts
  • ******
  • Beiträge: 11828
  • Moin!
    • Schwarzes-Stade
Re: Elektronische Gesundheitskarte Lichtbild Pflicht?
« Antwort #11 am: 11 Dezember 2011, 18:02:00 »

Ich habe eines online auf der HP meiner Kasse hochgeladen und bekam die Meldung, daß es bei der elektronischen Karte aufgrund von Prozessen noch dauern wird, bis es sie geben wird, wenn überhaupt.
Gespeichert
2024- No F*cking Bands Festival XIII

Donnerstag, 15. bis Sonntag 18. August 2024

Infos: www.nofuba.de

Kallisti

  • Gast
Re: Elektronische Gesundheitskarte Lichtbild Pflicht?
« Antwort #12 am: 11 Dezember 2011, 23:42:01 »

 :D

Die spinnen doch, die Krankenkassen!  :P
Gespeichert

messie

  • > 10.000 Posts
  • ******
  • Beiträge: 15377
  • hrhrhr
Re: Elektronische Gesundheitskarte Lichtbild Pflicht?
« Antwort #13 am: 12 Dezember 2011, 00:13:15 »

Ich hab mich auch ne Runde gewundert, als meine Krankenkasse mich anschrieb, dass ich ja noch kein Bild geschickt hätte und ich das ja nun schleunigst nachholen solle - und das, ohne ein Datum zu nennen, bis wann ich es spätestens geschickt haben muss. Hieß es nicht kürzlich noch, man könne eins schicken, müsse aber nicht? Soso ...

Ich hab auch keins geschickt. Schließlich müsste ich dafür neue Fotos machen, und solange da nix verbindlich ist, ist mir auch die Ausgabe dafür im Passbildautomaten zuviel! Solange da kein Datum im Schreiben steht, ist eh nix rechtsverbindlich für mich. Also können sie mir mal bei die Füße.  :P
Gespeichert
Nichts ist kostenlos im Leben - außer der Tod, und nicht mal der, denn der kostet dich das Leben.

SchwarzMetallerHH

  • Gallery Admin
  • > 5000 Posts
  • *
  • Beiträge: 5860
  • Werhase
Re: Elektronische Gesundheitskarte Lichtbild Pflicht?
« Antwort #14 am: 12 Dezember 2011, 07:28:09 »

Wenn du kein Internet hättest, würden Sie dir auch keine eMail sondern einen Brief schicken.
Und du würdest es nicht hochladen sondern zurückschicken, wie durere.
So what?

Meine hat mir alle Wahl gelassen. Post, mailen, hochladen.
Gespeichert
.stammtisch
26.04.2024 schw. Stammtisch im Septmeber
21.06.2024 schw. Stammtisch

Meine letzten Entdeckungen:
- The Warning (MEX)
- Be'lakor (AUS)
- Shylmagoghnar (NL)
- Kontrust (AUT)
- Aephanemer (F)
- Starkill (USA)